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| BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10 |
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Bekenntnis zum deutschen Volkstum; gelegentliche freiwillige Nutzung eines Passes mit nichtdeutscher Nationalitätseintragung
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§ 6 Abs 2 BVFG
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; gelegentliche freiwillige Nutzung eines Passes mit nichtdeutscher Nationalitätseintragung - Wolters Kluwer
Abweichung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle eines Entgegentretens durch einzelfallbezogene Feststellungen und Erwägungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung bei ausdrücklichem Hinweis auf ...
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Abweichung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) im Falle eines Entgegentretens durch einzelfallbezogene Feststellungen und Erwägungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung bei ausdrücklichem Hinweis auf ...
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Verfahrensgang
- VG Köln - 9 K 4310/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2010 - 12 A 616/06
- BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Rn. 5 2. Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das angegriffene Urteil des Oberverwaltungsgerichts auch weder im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2007 noch von dem Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 41.03 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104) ab.Rn. 8 Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass das fortdauernde Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum durch die Benutzung des Passes in den Jahren 1992 bis 1994 nicht mehr vorlag, widerspricht auch nicht der vom Kläger zitierten Entscheidung des Senats vom 13. November 2003 (a.a.O.), die für das Fortwirken eines einmal abgegebenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum den Fall eines Gegenbekenntnisses annimmt.
Das Berufungsgericht durfte insoweit auf der Grundlage der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2007 (a.a.O.) in der Passbenutzung eine Abwendung "nur" vom deutschen Volkstum und ein "Gegenbekenntnis" sehen.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Bei einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbstständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 20.10 - juris Rn. 3 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).Da der Kläger bei seiner Anhörung im Generalkonsulat in Saratow zur Niederschrift erklärt hatte, nur 1977 und 1995 eine Änderung seines Inlandspasses beantragt zu haben, und da der Kläger im Berufungsverfahren nicht konkret behauptet hatte, bereits in den Jahren 1992 bis 1994 eine Passänderung beantragt zu haben, musste sich der Vorinstanz die Vernehmung einer Zeugin zu den Änderungsbemühungen des Klägers nicht aufdrängen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Rn. 10 a) Von einer den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Überraschungsentscheidung (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG…, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 8 B 57.07 - juris Rn. 2) kann schon deswegen nicht gesprochen werden, weil der Beklagte in der Berufungserwiderung vom 1. Juli 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich der Kläger der Führung des 1977 ausgestellten Inlandspasses mit eingetragener russischer Nationalität schon vor 1995, als er die Änderung angesichts seines Aufnahmeverfahrens gerichtlich durchgesetzt habe, erfolgreich hätte widersetzen können (Bl. 188 der Gerichtsakte).
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Im Übrigen stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). - BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 25.06
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum; Bekenntnis zum -; …
- BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 - juris Rn. 9). - BGH, 23.02.2010 - 5 StR 548/09
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 - juris Rn. 9). - BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07
Voraussetzungen für die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Rn. 10 a) Von einer den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Überraschungsentscheidung (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 8 B 57.07 - juris Rn. 2) kann schon deswegen nicht gesprochen werden, weil der Beklagte in der Berufungserwiderung vom 1. Juli 2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich der Kläger der Führung des 1977 ausgestellten Inlandspasses mit eingetragener russischer Nationalität schon vor 1995, als er die Änderung angesichts seines Aufnahmeverfahrens gerichtlich durchgesetzt habe, erfolgreich hätte widersetzen können (Bl. 188 der Gerichtsakte). - BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 20.10
Rechtmäßigkeit einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren im Falle eines …
Auszug aus BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10
Bei einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbstständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 20.10 - juris Rn. 3 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
- BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung
Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 22.10 - juris Rn. 12 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212).Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 a.a.O. und vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1).
- BVerwG, 16.09.2020 - 5 PB 22.19
Begriff der Maßnahme im Personalvertretungsrecht; Auswirkung auf bestehende …
Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1, vom 28. Dezember 2010 - 5 B 22.10 - juris Rn. 13 …und vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 - juris Rn. 9). - BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12
Aufstellen einer zeitlich konkreten Beweisbehauptung in Bezug auf das zu …
Rn. 7 Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 22.10 - juris Rn. 12 und vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1).
- VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 4740/14 Rn. 66 vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22/10 - juris Rn. 6.
- VG Köln, 12.01.2012 - 20 K 5637/10
Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler für einen deutschen …
Rn. 54 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22/10 -, juris, Rn. 3 m.w.N. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 N 35.11
Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss "Invalidenstraße" erfolglos
Allein die Bezeichnung eines Beweisantrages als Hilfsbeweisantrag lässt einen solchen Schluss aber nicht zu (…s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2009, a.a.O. Rn 13; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A - DÖV 2006, 395; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633.91 - NVwZ 1992, 659-660; vgl. einen Gehörsverstoß und eine Verletzung der Aufklärungspflicht prüfend: BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 5 B 22/10 - juris; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 B 21/10 [1 PKH 13/10] - juris; vgl. aber auch: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 12 N 96.08 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2011 - A 8 S 700/11 - juris; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 10 B 22/10 [10 PKH 11/10] - juris; BVerwG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 B 48.04 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 1 VwGO Nr. 43; BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505/97 - juris, jeweils m.w.N.). - VG Köln, 26.04.2012 - 7 K 2649/10 Rn. 51 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 25.06 - und Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22.10 - ; OVG NRW, Beschluss vom 19.11.2008 - 12 A 2577/08 - , vom 10.01.2011 - 12 A 982/10 - und vom 31.05.2011 - 12 A 1376/10 - .
- VG Köln, 06.02.2012 - 7 K 7598/10
Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 S. 1 …
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22.10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10.01.2011 - 12 A 982/10 -, juris. - VG Köln, 07.02.2012 - 7 K 7870/10
Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 …
Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22.10, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2011 - 12 A 982/10, Rn. 7 ff., juris. - VG Köln, 01.03.2012 - 7 K 7870/10
Voraussetzungen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 …
Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2010 - 5 B 22.10 -, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2011 - 12 A 982/10 -, Rn. 7 ff., juris.
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