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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16, 5 AV 1.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16652
BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16, 5 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,16652)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 5 B 27.16, 5 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,16652)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16, 5 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,16652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • rechtsportal.de

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16
    Rn. 3 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 S. 17 und vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 S. 17 und vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16
    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16
    Rn. 3 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 S. 17 …und vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 S. 17 …und vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16
    Rn. 3 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 S. 17 …und vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16
    Die Nichtzulassungsbeschwerde gehört jedoch nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2).
  • VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780

    Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche und unzulässige Anhörungsrüge eines …

    Nachdem für den Antragsteller eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für Gerichtsangelegenheiten angeordnet ist und sich eine Einwilligung den Akten nicht entnehmen ließ, war das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes berechtigt - wenn nicht sogar verpflichtet - aufzuklären, ob eine solche Einwilligung bestand, weil es sich dabei um eine für die Zulässigkeit des im Verfahren 22 CE 23.750 gestellten Antrags entscheidungserhebliche Tatsache handelte (s. zur ersichtlichen Ungeeignetheit, durch Nachfrage beim Betreuer bezüglich der Einwilligung die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, auch BVerwG, B.v. 14.6.2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als …

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 3;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
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