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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1630
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01 (https://dejure.org/2001,1630)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2001 - 5 B 273/01 (https://dejure.org/2001,1630)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2001 - 5 B 273/01 (https://dejure.org/2001,1630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Dortmunder Polizeikessel bei Anti-Rechts-Demo war rechtswidrig // "Versammlung kann nur durch Auflösung beendet werden"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Einkesselung einer öffentlichen Versammlung aus Gründen präventiv-polizeilicher Gefahrenabwehr; Vorherige Auflösung der Versammlung nach dem Versammlungsgesetz als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Einkesselung einer Versammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1970 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1314
  • NVwZ 2001, 1315
  • DVBl 2001, 839
  • DÖV 2001, 651
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …

    Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sind rechtswidrig, solange nicht die Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde (vgl. BVerfGK 4, 154 ; OVG Bremen…, Urteil vom 4.11.1986 - 1 BA 15/86 -, NVwZ 1987, S. 235 ; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 27.10.1988 - 1 R 169/86 -, JURIS, Rn. 31 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.3.2001 - 5 B 273/01 -, NVwZ 2001, S. 1315 ; VG Hamburg…, Urteil vom 30.10.1986 - 12 VG 2442/86 -, NVwZ 1987, S. 829 ).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Unbegründeter Normenkontrollantrag gegen die Regelung zu Übersichtsaufnahmen von …

    Wie weit die Sperrwirkung versammlungsrechtlicher Vorschriften darüber hinaus auch gegenüber den repressiven Befugnissen der Polizei aus der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten reicht, bedarf an dieser Stelle keiner Betrachtung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50/88 -, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, juris Rn. 21; VGH Mannheim…, Urteil vom 26. Januar 1998 - 1 S 3280/96 -, juris Rn. 39).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Zur Einrichtung eines Polizeikessels, der neben der ggf. bestehenden Absicht, die Identität der betroffenen Personen festzustellen, vor allem den Zweck verfolgt, die betroffene Menschenmenge an einem bestimmten Ort festzuhalten, um von ihr ausgehenden Gefahren zu begegnen, und die darum regelmäßig als Ingewahrsamnahme angesehen wird (vgl. KG, NVwZ 2000, 468; OVG NW, NVwZ 2001, 1315), ermächtigt § 19 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a SächsPolG nicht.
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