Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 23.06.2004 | BVerwG, 10.01.2003

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1413
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2002,1413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeiliche Anordnung über Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot; Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt vor Gewalttätigkeiten; Verhältnismäßiger Ausgleich der berührten Grundrechtssphären ; Richtigkeit der polizeilichen Gefahrenprognose; Häusliche Gewalt als ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verwaltungsrecht; Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2195
  • NVwZ 2002, 1140 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11 …

    Als Ermächtigungsgrundlage kommt nur die polizeiliche Generalklausel (§ 3 i.V.m. § 1 PolG) in Betracht, da im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. den Überblick über die Rechtslage in den Ländern bei Naucke-Lömker, NJW 2002, 3525 f.; siehe ferner OVG Münster, NJW 2002, 2195 f.) der polizeiliche Verweis aus der eigenen Wohnung und das Rückkehrverbot in Baden-Württemberg weder spezialgesetzlich noch als eigenständige Standardmaßnahme geregelt worden sind.
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …

    gegen 1. a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2002 - 18 L 423/02 -, 2. den Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 13. Februar 2002 - 11 C 62/02 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
  • OVG Sachsen, 03.12.2022 - 6 B 303/22

    Wohnungsverweisung; Kontaktverbot; Zwischenanordnung; Folgenabwägung

    Das Gewicht dieser Beeinträchtigungen wird allerdings dadurch relativiert, dass sich die Wohnungsverweisung auf einen begrenzten Zeitraum bezieht und hier nur wenige Tage bis zu einer Entscheidung des Senats zu berücksichtigen sind (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, juris Rn. 7).

    Angesichts dessen muss bis zu einer Entscheidung des Senats Anfang der Woche das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs zurücktreten (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -, juris Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3736
OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2004,3736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2004,3736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 (https://dejure.org/2004,3736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3 Abs. 1, Art 106 Abs. 6 S. 1; SächsVerf Art 18 Abs. 1, Art 18 Abs. 2

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art 106 Abs. 6 Satz 1; ; SächsVerf Art. 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Steuern, Gewerbesteuerbescheid - Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, Zählwerk, Zählwerkausdruck, Einspielbeträge, Praktikabilität, Verwaltungsaufwand, Steuermaßstab, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erheung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Pauschale Bemessung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten anhand der Anzahl von Geräten; Erhebung einer Vergnügungsssteuer zu Lenkzwecken; Einhaltung des Gleichheitssatzes bei Unterschieden in der Erhebung einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Dabei ist es zulässig, die Steuer als indirekte Steuer auszugestalten, d.h. den Aufsteller des Spielautomaten als Steuerschuldner heranzuziehen, weil davon auszugehen ist, dass dieser die Steuerbelastung durch Erhöhung der Einsatzbeträge auf die Spieler als "Steuerträger" abwälzen wird, so dass letztlich deren in der Vermögensaufwendung zum Ausdruck kommende gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgeschöpft wird (…vgl. BVerfG, Urt. v. 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschl. v. 1.4.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.]; BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237 [240]; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 2004, § 3 RdNr. 189;… Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 2. Aufl. 2000, RdNr. 1135).

    Der Gestaltungsspielraum des Satzunggebers fällt demgegenüber enger aus, wenn sonstige verfassungsrechtliche Grundentscheidungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1969, BVerfGE 26, 321 [326 f.]; BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, aaO, S. 239).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in einem Fall angenommen, in dem die Unterschiede der Einspielergebnisse zwischen den Geräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen bis zu 25 % betrugen (Urt. v. 22.12.1999, aaO, S. 239 und 242).

    Das Bundesverwaltungsgericht erkannte in der erwähnten Entscheidung in dem Gesichtspunkt der Praktikabilität der Steuerberechnung und der Kontrolle beachtliche Gründe für die Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs auch nach flächendeckender Ausrüstung der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mit Zählwerken (Urt. v. 22.12.1999, aaO, S. 243).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Das Deklarationsprinzip bedarf daher der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip (BVerfG, Urt. v. 27.6.1991, BVerfGE 84, 239 [273]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Im Übrigen hat die Beklagte, die hinsichtlich der Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für den von ihr gewählten Maßstab darlegungspflichtig ist (vgl. auch OVG Schl.-H., Urt. v. 21.1.2004, KStZ 2004, 95 [99]), keine anderen Zahlen vorgelegt.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Zu dieser Kategorie gehören Steuern, die an den Aufwand von Vermögen für einen Zweck anknüpfen, der sich nicht auf die Befriedigung des gewöhnlichen Lebensbedarfs beschränkt, also eine Art Luxus darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.8.1989, NVwZ 1989, 1152; Kammerbeschl. v. 1.3.1997, DÖV 1997, 637; BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, BVerwGE 99, 303 [304 f.]).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber neuerdings angesichts der technischen Ausstattung der Geräte mit manipulationssicheren Zählwerken zu einer Überprüfung der bisher mit dem Aspekt der Verwaltungspraktikabilität begründeten Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs aufgerufen (Kammerbeschl. v. 3.5.2001, DVBl. 2001, 1135 [1137]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    3 Abs. 1 GG und Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verpflichten den Normgeber, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln, sofern die Ungleichheit der Sachverhalte so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten als geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.1.1959, BVerfGE 9, 124 [129 f.]).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Diese Verpflichtung ist im Steuerrecht eine Ausprägung des im allgemeinen Gleichheitssatz wurzelnden Grundsatzes der Steuergerechtigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.1984, BVerfGE 66, 214 [223]).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Zu dieser Kategorie gehören Steuern, die an den Aufwand von Vermögen für einen Zweck anknüpfen, der sich nicht auf die Befriedigung des gewöhnlichen Lebensbedarfs beschränkt, also eine Art Luxus darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.8.1989, NVwZ 1989, 1152; Kammerbeschl. v. 1.3.1997, DÖV 1997, 637;… BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, BVerwGE 99, 303 [304 f.]).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Dabei ist es zulässig, die Steuer als indirekte Steuer auszugestalten, d.h. den Aufsteller des Spielautomaten als Steuerschuldner heranzuziehen, weil davon auszugehen ist, dass dieser die Steuerbelastung durch Erhöhung der Einsatzbeträge auf die Spieler als "Steuerträger" abwälzen wird, so dass letztlich deren in der Vermögensaufwendung zum Ausdruck kommende gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgeschöpft wird (…vgl. BVerfG, Urt. v. 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschl. v. 1.4.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.];… BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237 [240]; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 2004, § 3 RdNr. 189;… Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 2. Aufl. 2000, RdNr. 1135).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
    Dabei ist es zulässig, die Steuer als indirekte Steuer auszugestalten, d.h. den Aufsteller des Spielautomaten als Steuerschuldner heranzuziehen, weil davon auszugehen ist, dass dieser die Steuerbelastung durch Erhöhung der Einsatzbeträge auf die Spieler als "Steuerträger" abwälzen wird, so dass letztlich deren in der Vermögensaufwendung zum Ausdruck kommende gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgeschöpft wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.5.1962, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschl. v. 1.4.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.];… BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237 [240]; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 2004, § 3 RdNr. 189;… Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 2. Aufl. 2000, RdNr. 1135).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Haushaltssicherungsgesetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der …

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01

    Besteuerung; Pauschale; pauschalierte Besteuerung; Pauschalierung; …

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …

    Dagegen meint die Antragstellerin in Anknüpfung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 21.04.2004 (- 5 A 578/02 HAL -), dass wegen der inzwischen bestehenden technischen Möglichkeiten der Erfassung des konkreten Spielumsatzes durch Zählwerke in den Geräten die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bemessung der Steuer nach der Anzahl der Spielapparate ("Stückzahlprinzip") seit dem 01.01.1997 nicht mehr rechtmäßig sei (so auch: Kronisch/Eschenbach, Pauschsteuer auf Spielautomaten? KStZ 1991, 87 [89]; vgl. hierzu auch HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, die zwar zum gleichen Ergebnis kommen, jedoch auf die festgestellten Unterschiede bei den Kasseninhalten abstellen).

    Soweit die Antragstellerin in Anknüpfung an die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.01.2004 (- 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.2004 (- 5 N 4228/98 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) meint, dass die Besteuerung auf der Grundlage eines pauschalen Steuersatzes pro Apparat wegen der festgestellten Schwankungsbreiten der Kasseninhalte von über 100 % bzw. von über 300 % mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit nicht vereinbar sei, bietet das Beschwerdevorbringen dem Senat Anlass, seine bisherige Rechtsprechung einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

    In seinem Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Wahl eines Stückzahlmaßstabs, bezogen auf Geräte mit Gewinnmöglichkeit und den Veranlagungszeitraum des Jahres 1999 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar sei.

    Besteuert wird dabei der Vermögensaufwand des Spielers für das Vergnügen an den Spielgeräten, weil dieser Aufwand Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers ist (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschluss vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    Dass es im vorliegenden Zusammenhang nicht auf die Schwankung der Einspielergebnisse der Geräte desselben Steuerpflichtigen ankommen kann, sondern auf diejenige Schwankung, die sich aus einem Vergleich der Daten zwischen den Automatenaufstellern ergibt, folgt daraus, dass Ungleichbehandlungen, die bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs in der relativ höheren Besteuerung von Geräten mit niedrigen Einspielergebnissen bestehen, sich bei den einzelnen Aufstellern bei typisierender Betrachtungsweise dadurch ausgleichen können, dass Automaten mit höheren Einspielergebnissen durch den gleichen Steuersatz belastet werden (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [103]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 34, a. A. allerdings ohne nähere Begründung: SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    (2) Weiter erscheint fraglich, ob die von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Auffassung von der Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) den Praktikabilitätserwägungen und dem Lenkungszweck der Spielapparatesteuer, der Verbreitung der Spielsucht entgegenzuwirken, vor dem Hintergrund des Gestaltungsspielraums des kommunalen Normgebers ausreichend Rechnung tragen.

    Dem steht es nicht entgegen, dass auch eine an die tatsächliche Inanspruchnahme anknüpfende Regelung technisch durchführbar wäre und ihr auch keine "unüberwindbaren" bzw. "unzumutbaren" Schwierigkeiten entgegenstünden (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [100]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 30 f.; vgl. auch SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, das von einem geringfügigen Mehraufwand des umsatzbezogenen Maßstabs ausgeht).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht geht in dem Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) davon aus, dass bei einer Schwankungsbreite von weit mehr als 100 % von einem vergleichbaren Einspielniveau der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine Rede sein könne.

    (4) Auch die Erwägung, ob die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der tatsächlichen Grundlagen dafür, dass die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs auch über den 31.12.1996 hinaus mit dem Prinzip der Steuergerechtigkeit vereinbar ist, bei der steuererhebenden Gemeinde liegt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [99]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 37 f.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris), bedarf der sorgfältigen Prüfung, die einem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Erwägung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris), dass Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG den Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers hinsichtlich der Spielautomatensteuer über den allgemeinen Gleichheitssatz hinaus weiter einschränke.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 - KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 - SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - juris Rn. 51).

    Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).

  • OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; …

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme insbesondere auf drei neuere Entscheidungen von Obergerichten (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [99]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 37 f.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) und auf zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2005 - 25 L 909/05 - VG Halle, Urteil vom 21.04.2004 - 5 A 578/02 HAL -) die Auffassung vertritt, es obliege ausschließlich der Kommune darzulegen und zu beweisen, dass der verwendete Steuermaßstab verfassungsgemäß sein, vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Denn aus den von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Auffassung herangezogenen neueren Entscheidungen von Obergerichten anderer Bundesländer ergäben sich Hinweise darauf, dass die Unterschiede zwischen den Umsätzen der einzelnen Spielapparate nach Kasseninhalten sich als erheblich größer erweisen könnten, als dies von der Rechtsprechung bisher angenommen worden ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    Auch der Umstand, dass in einigen weiteren Verfahren - die Antragstellerin trägt vor, in allen Verfahren, in denen Kasseninhalte der Geldspielgeräte ausgewertet werden konnten, ohne dies allerdings näher zu substantiieren - Schwankungsbreiten von mehreren 100 % ermittelt worden sind (neben dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff., vgl. auch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - und das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, das inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 8/04 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wurde), gibt keinen Anlass, im vorliegenden Verfahren von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Schwankungsbreite im Gebiet der Antragsgegnerin auszugehen.

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Gibt es daher einen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Wirklichkeitsmaßstab, ist dieser zugrunde zu legen, wenn nicht dem Satzungsgeber Gründe für die Heranziehung eines pauschalierenden Maßstabes beachtlich erscheinen dürfen (Sächs. OVG, U. v. 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, 411, 412 r. Sp.).

    Dieser Ansicht entspricht im Wesentlichen auch die Rechtsprechung der verwaltungsgerichtlichen Obergerichte, wenngleich mit unterschiedlichen Prozentzahlen für die noch tolerable Schwankungsbreite der Einspielergebnisse (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362, 372; VGH Bad-Württ., U. v. 24.08.2006 - 2 S 1218/05 -, BWGZ 2006, 1001, 1002 r. Sp.; Sächs.OVG, U. v. 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, GewArch.

  • VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05

    Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von …

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 - KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 - SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - juris Rn. 51).

    Rn. 20 Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50% für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …

    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung des OVG Bautzen (Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, nicht rechtskräftig).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04

    Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von …

    Rn. 51 Vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S.192-197.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
    Rn. 47 Vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S. 192-197.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne …

    Rn. 47 Vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S. 192-197.
  • OVG Sachsen, 14.01.2013 - 5 A 302/09

    Vergnügungssteuer, Steuermaßstab, Vertrauensschutz, Mehrbelastung, …

    Rn. 16 Wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 13. April 2005 - 10 C 5/04 -, juris Rn. 25/26 = NVwZ 2005, 1316 ff.) und die des Senats (SächsOVG, Urt. v. 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, juris Rn. 17/18 = SächsVBl 2005, 94 ff.) weiter zutreffend ausgeführt hat, wird das Bruttoeinspielergebnis der Geldspielgeräte aber aufgrund der selbstverpflichtenden Vereinbarung der Spielautomatenbranche mit den zuständigen Bundesministerien von 1989/90 spätestens seit 1997 flächendeckend durch hinreichend manipulationssichere Zählwerke nachweisbar erfasst (…vgl. inzwischen auch: BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 73/74 = NVwZ 2009, 968 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2003 - 5 B 278.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31363
BVerwG, 10.01.2003 - 5 B 278.02 (https://dejure.org/2003,31363)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2003 - 5 B 278.02 (https://dejure.org/2003,31363)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 5 B 278.02 (https://dejure.org/2003,31363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht