Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfefähigkeit von Familien- und Haushaltshilfen; Begriff der überwiegenden Haushaltsführung; Doppelverdienerehe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10a S 1 Nr 3 BhV BW 1995, Art 6 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 4 EGRL 54/2006, Art 1 Buchst b EGRL 54/2006
Beihilfefähigkeit von Familien- und Haushaltshilfen; Begriff der überwiegenden Haushaltsführung; Doppelverdienerehe - Wolters Kluwer
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Familien- und Haushaltshilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVO § 10a S. 1 Nr. 3
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Familien- und Haushaltshilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.07.2013 - 6 K 874/11
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
- BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
- BVerfG, 18.01.2017 - 2 BvR 2922/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 21.90
Beihilfe - Familienhilfe - Haushaltshilfe - Beihilfefähigkeit
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Soweit der Verordnungsgeber darüber hinaus auch solche Aufwendungen als beihilfefähig bewertet, die zwar anlassbezogen sind, aber den vorstehenden Zielen nur mittelbar zu dienen bestimmt sind und zudem starke Bezüge zum Bereich der privaten Lebensführung aufweisen, ist es ihm grundsätzlich unbenommen, zum einen die Beihilfeleistung pauschalierend auf Fallgestaltungen zu beschränken, die mit einem besonders starken Einschnitt in die Lebensführung der Familie verbunden sind, (Urteil vom 17. Oktober 1991 - BVerwG 2 C 21.90 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 6 S. 10) und zum anderen die tatbestandlichen Voraussetzungen in einer den Anforderungen der Massenverwaltung gerecht werdenden Weise zu regeln.Dieses hatte in dem bereits zitierten Urteil vom 17. Oktober 1991 (- BVerwG 2 C 21.90 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 6 S. 10) in Bezug auf die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundes über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) i.d.F. vom 19. April 1985 (GMBl 1985 S. 290), die die Gewährung einer Familien- und Haushaltshilfe davon abhängig machte, dass die sonst den Haushalt führende beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist, ausgeführt, dass der Vorschriftengeber insoweit in typisierender Weise von der sogenannten Haushaltsführungsehe ausgegangen sei, bei der ein Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen sei, seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch Führung des Haushalts erfülle und dabei nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sei.
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Eine mittelbare Diskriminierung besteht dann nicht, wenn die betreffende Regelung durch Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06 - Slg. 2007, I-10573 Rn. 25 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 80.10
Beihilfe; Beihilfeausschluss; persönliche Tätigkeit; naher Angehöriger; Ehegatte; …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Nach dem beihilfefähigen Leistungsprogramm sind grundsätzlich und zuvörderst diejenigen Aufwendungen beihilfefähig, die für eine medizinisch gebotene Behandlung entstanden sind, die der Wiedererlangung der Gesundheit oder der Besserung oder Linderung von Leiden dient (Urteil vom 29. September 2011 - BVerwG 2 C 80.10 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 22 Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 4. April 2012 - BVerwG 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- VGH Hessen, 25.08.2016 - 1 B 976/16
Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen nachteilig trifft, denn Art. 3 Abs. 2 GG bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, [...] m.w.N. auf BVerfGE 97, 35 [BVerfG 27.11.1997 - 1 BvL 12/91 LS] ; 104, 373 ; 121, 241 ; zum im wesentlichen geleichen Maßstab des Verbots einer mittelbaren geschlechtsspezifischen Diskriminierung nach europarechtlichem Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 5 B 30/14 -, [...]; gl. - BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - 5 B 30.14 - PersV 2016, 237 Rn. 2). - BVerwG, 10.01.2018 - 5 PKH 8.17
Auf Verfahrensfehler, Grundsatzbedeutung und Divergenz gestützter …
Es muss also dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - 5 B 30.14 - PersV 2015, 237 Rn. 2).
- BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 16.16
Einordnung der Berufsakademie nach Art und Inhalt der Ausbildung als Hochschule
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - 5 B 30.14 - juris Rn. 2). - OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten …
Der Berufungszulassungsantrag legt weder dar, dass die Richtlinie auf das in Streit stehende Prüfungsrechtsverhältnis Anwendung findet, noch dass die betreffende Regelung nicht durch Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 21.10.2014 - 5 B 30/14 -, [...]). - VG Oldenburg, 20.02.2014 - 3 B 145/14
Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrechte-Charta; …
Ausgehend von den vorstehend dargestellten Maßstäben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass in Ungarn die genannten Voraussetzungen vorliegen, um deshalb die Unzulässigkeit der Überstellung der Antragsteller feststellen zu können (vgl. im Ergebnis EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 61 <"Wie sich aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergibt, erlaubt indessen kein Anhaltspunkt die Annahme, dass dies im Rahmen des Ausgangsrechtsstreits der Fall ist">; VG Osnabrück, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 5 B 30/14, VG Stade, Beschlüsse vom 14. Februar 2014 - 3 B 149/14 und 6 B 215/14 -, jeweils V.n.b., VG München, Beschluss vom 6. Februar 2014 - M 4 S 14.30161 -, juris, VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 3 B 263/14 -, V.n.b., VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 L 29/14.A -, VG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 1 B 93/13 -, V.n.b., VG Oldenburg, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 5 B 33/14 -, VG Regensburg, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - RN 6 S 13.30709 -, VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - A 9 K 3150/13 -, VG Augsburg, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - Au 7 S 13.30454 -, VG Ansbach, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - AN 11 S 13.31074 -, VG Würzburg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - W 6 K 13.30253 -, VG München, Beschluss vom 11. November 2013 - M 18 S 13.31119 -, VG Hannover, Urteil vom 7. November 2013 - 2 A 4696/12 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2013 - 18 L 2122/13.A -, jeweils juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2013 - 12 S 675/13 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf InfAuslR 2014, 29; Österr. - VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für einen (bodengebundenen) …
Dennoch ist bei der im Rahmen der Gesetzesinterpretation gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.10.2014 - 5 B 30.14 - juris) davon auszugehen, dass Krankentransportwagen die lediglich für einen (eng) beschränkten Patientenkreis genehmigt sind, in einem Flächenstaat innerhalb der Rettungsdienstbereiche nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise so eingesetzt werden können, dass sie hinreichend ausgelastet sind und dennoch die Versorgung der betroffenen Patienten im Bedarfsfall innerhalb eines angemessenen Zeitraums sichergestellt ist. - BVerwG, 04.12.2015 - 5 B 18.15
Formulierung einer konkreten Rechtsfrage i.R. der auf den Zulassungsgrund der …
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - 5 B 30.14 - juris Rn. 2).
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