Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.06.2017 - 5 B 307/16.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 7 AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Nr. 2 AsylG § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG § 34a AsylG § 35
Aufschiebende Wirkung; subsidiärer Schutzstatus; unzulässiger Asylantrag; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsandrohung; Integrationsgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Asylverfahrens und Abschiebungsanordnung nach Bulgarien; Gewährung subsidiären Schutzes in einem sicheren Drittstaat; Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Asylverfahrens und Abschiebungsanordnung nach Bulgarien; Gewährung subsidiären Schutzes in einem sicheren Drittstaat; Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 31.05.2017 - 5 B 19/17
Aufschiebende Wirkung; anerkannter Flüchtling; unzulässiger Asylantrag; …
beglaubigte Abschrift Az.: 5 B 307/16.A. - OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 249/18
Verhaltensgutachten; Gefährlicher Hund; Einschläferung; Leinenaggression; …
Prüfungsmaßstab ist deshalb allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (…BVerwG, Beschl. v. 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 25. August 2008 - 2 VR 1.08 -, juris Rn. 4 bis 6; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 5 B 307/16.A -, juris Rn.2). - VG Chemnitz, 26.07.2023 - 1 L 352/22
Syrien: Dublin: Systemische Mängel in Litauen
etwa: BVerwG, Beschl. v. 29.10.2014 - 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 5 BS 336/07 -, juris Rn. 17 und Beschl. v. 13.06.2017 - 5 B 307/16.A -, juris Rn. 7), das Interesse des Antragstellers, vorerst in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben, das Interesse der Antragsgegnerin an einer sofortigen Vollziehung der Abschiebung des Antragstellers nach Litauen überwiegt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".