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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.10.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12358
BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06 (https://dejure.org/2006,12358)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2006 - 5 B 37.06 (https://dejure.org/2006,12358)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2006 - 5 B 37.06 (https://dejure.org/2006,12358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen Zusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet; Anforderungen an das Merkmal "Aufnahmefinden" einer Person nach Art. 116 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Rn. 3 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG von einem "Aufnahmefinden" einer Person ausgegangen werden kann, ist in der auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181; ebenso Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173; s.a. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 1783/88 - InfAuslR 1990, 297) dahin geklärt, dass "Aufnahme finden" zunächst voraussetzt, "dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird".

    Rn. 5 1.3 Zu dem Merkmal "als Abkömmling ... Aufnahme gefunden hat" ist in der - ebenfalls vom Berufungsgericht herangezogenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine Person dann im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG als Abkömmling eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme in Deutschland gefunden hat, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen seiner Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen und seiner Aufnahme im Bundesgebiet besteht, und dass der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines aufgenommenen vertriebenen Volksdeutschen und der eigenen Aufnahme gegeben ist, wenn die familiäre Verbundenheit den wesentlichen Grund der Aufnahme bildet, sie also aus Gründen der familiären Einheit erfolgt ist; dabei muss der Abkömmling bei seiner Aufnahme im Bundesgebiet nicht minderjährig gewesen sein oder bei dessen Vertreibung mit dem Vertriebenen in einer Hausgemeinschaft gelebt oder diese bei Aufnahme im Bundesgebiet angestrebt haben (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.98 - BVerwGE 90, 173).

    Rn. 10 Die Beschwerde macht allerdings geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - (BVerwGE 90, 173) ab, und stellt hierfür teils wörtliche Zitate, teils - tatsächlich oder vermeintlich - sinngemäß gebildete Rechtssätze gegenüber.

    Sie greift auch deswegen nicht durch, weil das Berufungsgericht hier einen ihr durch die Beschwerde zugeschriebenen, hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz, es komme "zusätzlich zu der die Kausalität begründenden familiären Verbundenheit darauf an, dass diese familiäre Verbundenheit durch einen von einer deutschen Behörde erlassenen Verwaltungsakt festgestellt oder bestätigt wird", weder ausdrücklich noch sinngemäß gebildet hat; das Berufungsgericht hat gerade nicht auf die behördliche Bestätigung einer familiären Verbundenheit abgestellt, sondern geprüft und verneint, ob "die familiäre Verbundenheit den wesentlichen Grund der Aufnahme bildet, diese also aus Gründen der familiären Einheit erfolgt ist" (so BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173, Berufungsurteil S. 8).

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine bestandskräftig gewordene behördliche Versagung einer Spätaussiedlerbescheinigung (negative) Bindungswirkung auch für die Entscheidung über die auf die Feststellung des Deutschen-Status gerichtete Klage entfaltet (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - BVerwGE 49, 197 ).

    Der vermeintliche innere Widerspruch im Berufungsurteil in Bezug auf die Ausführungen zur Vertriebenenstellung des Klägers setzt im Widerspruch zur Rechtslage (§ 15 Abs. 1 BVFG; s.a. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332) bereits nach dem Vorbringen der Beschwerde die "Verneinung der Bindungswirkung des Vertriebenenausweises im staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren" voraus.

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze (s.a. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225) liegt jedoch nur vor, wenn eine andere als die angegriffene Einschätzung denk- oder erfahrungsgesetzlich zwingend geboten ist bzw. wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Ein Verfahrensverstoß könnte allenfalls ausnahmsweise bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung, etwa bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, in Betracht kommen (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 und vom 12. Februar 2004 - BVerwG 1 B 114.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 33, jeweils unter Hinweis auf Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Rn. 3 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG von einem "Aufnahmefinden" einer Person ausgegangen werden kann, ist in der auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181; ebenso Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173; s.a. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 1783/88 - InfAuslR 1990, 297) dahin geklärt, dass "Aufnahme finden" zunächst voraussetzt, "dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird".
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Ein Verfahrensverstoß könnte allenfalls ausnahmsweise bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung, etwa bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, in Betracht kommen (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 und vom 12. Februar 2004 - BVerwG 1 B 114.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 33, jeweils unter Hinweis auf Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Ein Verfahrensverstoß könnte allenfalls ausnahmsweise bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung, etwa bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, in Betracht kommen (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 und vom 12. Februar 2004 - BVerwG 1 B 114.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 33, jeweils unter Hinweis auf Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Für die Registrierung in dem Registrierungsverfahren nach der Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) ist dabei geklärt, dass der Entscheidung über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Bundesländer keine Bindungswirkung im Verfahren über die Ausstellung des Vertriebenenausweises (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51) zukommt und auch in dem Vermerk "Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler" in einem Registrierschein keine "staatsangehörigkeitsrechtliche Statusfeststellung" in dem Sinne liegt, dass nunmehr abschließend feststehe, dass eine Person Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG geworden sei (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55), weil im Registrierungsverfahren lediglich zur Vorbereitung der Verteilungsentscheidung als Vorfrage zu prüfen sei, ob die vorläufig untergebrachte Person aufgrund ihrer Anhörung oder sonstiger im Durchgangslager zur Verfügung stehender Erkenntnisquellen zu dem in § 1 der Verteilungsverordnung genannten Personenkreis gehören, u.a. also auch, ob sie als deutsche Volkszugehörige angesehen werden kann (vgl. Beschluss vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 73.98 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.08.1999 - 1 B 47.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfrage des revisiblen …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Diese Frage wäre bezogen auf die Ausdeutung der Rechtswirkungen einer Registrierungsbescheinigung, die nach zum 30. Juni 1990 ausgelaufenem Recht zu erteilen und zu einer Rechtslage vor der Neuordnung des Vertriebenenrechts zum 1. Juli 1990, 1. Januar 1991 bzw. zum 1. Januar 1993 zu beurteilen war, und betrifft - ungeachtet dessen, dass Art. 116 Abs. 1 Satz 1 GG selbst unverändert fortgilt - eine Frage ausgelaufenen Rechts (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 68.98 - und vom 17. August 1999 - BVerwG 1 B 47.99 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 27 ).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
    Rn. 3 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG von einem "Aufnahmefinden" einer Person ausgegangen werden kann, ist in der auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181; ebenso Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173; s.a. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 1783/88 - InfAuslR 1990, 297) dahin geklärt, dass "Aufnahme finden" zunächst voraussetzt, "dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird".
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96

    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

  • BVerwG, 12.02.2004 - 1 B 114.03

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge; …

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche …

  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bezeichnung "als …

  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
  • BVerwG, 09.08.1996 - 9 B 276.96

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen aus einer volkstumsverschiedenen …

  • BVerfG - 2 BvR 1783/88 (anhängig)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2006 - 5 B 91.06 (5 B 37.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19588
BVerwG, 11.10.2006 - 5 B 91.06 (5 B 37.06) (https://dejure.org/2006,19588)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 B 91.06 (5 B 37.06) (https://dejure.org/2006,19588)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 B 91.06 (5 B 37.06) (https://dejure.org/2006,19588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Gehörsrüge; Frage nach der Pflicht des Gerichts zur Teilung der Rechtsansicht einer Partei

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 5 B 91.06
    Indessen führt dieses Vorbringen nicht auf einen Gehörsverstoß, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ), worauf die Anhörungsrüge zielt.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 5 B 91.06
    Indessen führt dieses Vorbringen nicht auf einen Gehörsverstoß, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ), worauf die Anhörungsrüge zielt.
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