Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11 (5 PKH 11.11) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei Rechtsstreit um die Ablehung der Ausstellung des Vertriebenenausweises gegenüber dem nichtdeutschen Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei Rechtsstreit um die Ablehung der Ausstellung des Vertriebenenausweises gegenüber dem nichtdeutschen Ehegatten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09
- BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11 (5 PKH 11.11)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, kann demgegenüber nicht zu einer Zulassung wegen Divergenz führen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Rn. 14 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 60.08 - juris). - BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung mitzuteilen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2, vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 …und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung mitzuteilen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2, vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 …und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris Rn. 9). - BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Rn. 14 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 60.08 - juris). - BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert zwar den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris). - BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht unter anderem die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08
Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung mitzuteilen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2, vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris Rn. 9). - BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08
Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11
Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht unter anderem die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist; …
- BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91
Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist
- BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten …
- BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur …
- BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende …
- BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04
Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und …
- BVerwG, 02.12.2008 - 5 B 60.08
Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Revision gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19
Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von …
Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 -, juris Rn. 24, und vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.07.2013 - 8 BN 1.13 -, juris 10, vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11…, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris Rn. 10, …und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris Rn. 3).
Rn. 20 Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht rechnen musste (…vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24…, vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 27…, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 36, …und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11…, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris Rn. 10, …und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, juris Rn. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18
Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …
Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 - juris Rn. 11 mwN …und vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 - NVwZ-RR 2015, 416 - Rn. 23 ff.).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011, aaO, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 - juris und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
Kosten für die Unterbringung und Versteigerung von Tieren
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung mitzuteilen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 B 38/11 - juris Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …
Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11 m.w.N., …und vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 -, juris Rn. 23 ff.).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 17 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der …
Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 21.04.2017 - 5 B 19.16 -, vom 14.10.2014 - 4 B 51.14 - und vom 13.12.2011- 5 B 38.11 - jeweils juris, Urteile vom 31.07.2013 - 6 C 9.12 - BVerwGE 147, 292 und vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.2018 - A 11 S 1123/18
Hinweispflicht bei Zweifeln des Gerichts an der geltend gemachten …
Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris, m.w.N.; vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011, a.a.O., vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - A 11 S 628/18
Hinweispflicht des Gerichts auf Zweifel an der Herkunft des Asylbewerbers
Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris, m.w.N.; vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 -, NVwZ-RR 2015, 416).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011, a.a.O., vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris).
- BVerwG, 08.01.2026 - 5 KSt 2.25
Die Hinweispflicht der Verwaltungsgerichte - und ihre Grenzen
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1994 - 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - juris, vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51…, vom 13. März 2003 - 5 B 253.02 - NVwZ 2003, 1125 , vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18…, vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3, vom 13. Dezember 2011 - 5 B 38.11 - juris Rn. 11…, vom 11. Januar 2012 - 5 B 40.11 - juris Rn. 10…, vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 12 oder vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 13, jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 1 L 93/15
Anerkennung einer Facharztausbildung
Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 B 38.11 u.a. -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 21.04.2011 - 5 B 38/11 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.04.2011 - 5 B 38/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
Wird zitiert von ... (6)
- VG Freiburg, 02.02.2012 - A 4 K 2203/11
Statthafte Klageart bei isolierter Anfechtung einer Abschiebungsandrohung; …
Daher ist der Antrag des Antragstellers in verfassungs- bzw. europarechtskonformer Reduktion des § 34a Abs. 2 AsylVfG zulässig (so für Fälle der Überstellung nach Italien auch VG Freiburg, Beschluss vom 20.10.2011 - A 1 K 1936/11 - Beschluss vom 06.09.2011 A 3 K 1738/11 - Beschluss vom 25.10.2011 - A 5 K 2081/11 - VG Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2011 - 12 L 165/11.A -, asyl.net; VG Minden, Beschluss vom 01.09.2011 - 3 L 427/11.A -, asyl.net; VG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2011 - A 6 K 2577/11 -, juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21.09.2011 - 8 E 20262/11 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 21 L 1083/11.A -, asyl.net; VG Osnabrück, Beschluss vom 23.05.2011 - 5 B 38/11 -, juris; i.Erg. - VG Stuttgart, 02.07.2012 - A 7 K 1877/12
Rückführung von Asylbewerbern nach Italien - Aussetzung von Vollzugsmaßnahmen
Rn. 24 Vorliegend bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass Italien die von ihm eingegangenen Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht erfüllt (vgl. OVG NRW, B.v. 1.3.2012 - 1 B 234/12.A -, juris; VG Darmstadt, B.v. 25.4.2012 - 4 L 488/12.DA.A -, juris; VG Regensburg, U.v. 27.3.2012 - RN 9 K 11.30441 -, juris; VG Karlsruhe, U.v. 6.3.2012 - A 3 K 3069/11 -, juris; VG Freiburg, B.v 2.2.2012 - A 4 K 2203/11 -, juris; VG Magdeburg, U.v. 21.11.2011 - 9 A 100/11 -, juris; VG Düsseldorf, , B.v. 29.7.2011 - 21 L 1127/11.A - zit. nach juris; Bay VG Regensburg, B.v. 14.6.2011 - RN 7 E 11.30189 - zit. nach juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 1.6.2011 - 5a L 576/11.A -, zit. nach juris; VG Osnabrück, B.v. 23.5.2011 - 5 B 38/11 -, zit. nach juris; VG Darmstadt, B.v. 4.5.2011 - 2 L 382/11.DA.A - zit. nach juris; VG Wiesbaden, B.v. 12.4.2011 - 7 L 303/11.WI.A - zit. nach juris). - VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12
Abschiebung, Zurückschiebung, Italien
Daher ist der Antrag des Antragstellers in verfassungs- bzw. europarechtskonformer Reduktion des § 34a Abs. 2 AsylVfG zulässig (so für Fälle der Überstellung nach Italien auch VG Freiburg, Beschluss vom 20.10.2011 - A 1 K 1936/11 - Beschluss vom 06.09.2011 A 3 K 1738/11 - Beschluss vom 25.10.2011 - A 5 K 2081/11 - VG Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2011 - 12 L 165/11.A -, asyl.net; VG Minden, Beschluss vom 01.09.2011 - 3 L 427/11.A -, asyl.net; VG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2011 - A 6 K 2577/11 -, juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21.09.2011 - 8 E 20262/11 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 21 L 1083/11.A -, asyl.net; VG Osnabrück, Beschluss vom 23.05.2011 - 5 B 38/11 -, juris; i.Erg.
- VG Köln, 14.11.2011 - 20 L 1689/11
Vereinbarkeit der flüchtlingsrechtlichen Gewährleistungen und die …
Rn. 8 vgl. Beschluss vom 10.01.2011 - 20 L 1920/10.A - Juris; für Rückführungen nach Italien ebenso u.a.: VG Köln, Beschlüsse vom 01.06.2011 - 14 L 564/11.A -, vom 05.05.2011 - 3 L 603/11.A und vom 11.01.2011 - 16 L 1913/10.A - VG Magdeburg, Urteil vom 26.07.2011 - 9 A 346/10 - Juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.06.2011 - 5a L 576/11.A - Juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 23.05.2011 - 5 B 38/11 - Juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 09.05.2011 - 7 B 58/11 - Juris; VG Bremen, Beschluss vom 06.05.2011 - 6 V 368/11.A - Juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 04.05.2011 - 2 L 382/11.DA.A - Juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 12.04.2011 - 7 L 303/11.WI.A - Juris. - VG Göttingen, 08.07.2011 - 2 B 164/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, …
Diese Einschätzung, die von der wohl überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. ferner z.B. ausführlich VG Osnabrück, B. v. 23.05.2011 - 5 B 38/11, VG Hannover, B v. 12.05.2011 - 1 B 1818/11; VG Arnsberg, B. v. 8.03.2011 - 8 L 92/11.A - VG Frankfurt am Main, B. v. 07.03.2011 - 7 L 449/11.F.A) wird auch von der beschließenden Kammer für richtig gehalten. - VG Osnabrück, 28.06.2011 - 5 B 49/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, Konzept der …
In einem zeitlich früher ergangenen Beschluss vom 23.05.2011 (5 B 38/11) hat die Kammer eine Frist von vier Monaten angeordnet; um ggf. anschließend eine einheitliche Überprüfung der Lage in Italien vornehmen zu können, erscheint es daher sachgerecht, in diesem Verfahren eine Frist von drei Monaten festzulegen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AsylVfG 1992, § 26a; AsylVfG 1992, § 34a Abs 2; DublÜbk, Art 3; VwGO, § 80 Abs 7; VwGO, § 123
Côte d'Ivoire: Einstweilige Anordnung nach VwGO § 123; dem Bundesamt wird vorläufig für die Dauer von vier Monaten untersagt, die Abschiebungsanordnung zu vollziehen und den Antragsteller nach Italien abzuschieben - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1460/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung …
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Eine im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungskonforme Auslegung bzw. Reduktion des § 34 a Abs. 2 AsylVfG, wie sie die Rechtsprechung in Fällen der Abschiebung nach Griechenland annimmt (vgl. BVerfG, zuletzt Beschluss vom 15.07.2010 - 2 BvR 1460/10 - juris; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.11.2009 - 13 MC 166/09 - juris), kommt hier angesichts der jüngsten Berichte zur Lage in Italien zum Tragen.Auch in den Fällen, in denen Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Dublin Ii-Verordnung zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist, kann eine verfassungsrechtlich gebotene Reduktion des § 34 a Abs. 2 AsylVfG in Betracht kommen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 15.07.2010 - 2 BvR 1460/10 - juris).
- EGMR, 04.09.2012 - 42/10
PERISIC v. SERBIA AND OTHER APPLICATIONS
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11) wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig für die Dauer von vier Monaten untersagt, die dem Antragsteller in dem Bescheid vom 01.07.2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen.Gründe Die vom Antragsteller begehrte Abänderung der Beschlüsse der Kammer vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11), die sich nach § 80 Abs. 7 VwGO analog richtet und mit der er den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die der Antragsgegnerin seine Abschiebung nach Italien untersagt, begehrt, hat teilweise Erfolg.
- VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
Masterstudiengang, Grundbewilligungsbescheid
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11) wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig für die Dauer von vier Monaten untersagt, die dem Antragsteller in dem Bescheid vom 01.07.2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen.Gründe Die vom Antragsteller begehrte Abänderung der Beschlüsse der Kammer vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11), die sich nach § 80 Abs. 7 VwGO analog richtet und mit der er den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die der Antragsgegnerin seine Abschiebung nach Italien untersagt, begehrt, hat teilweise Erfolg.
- EGMR, 10.04.2012 - 127/10
[ENG]
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11) wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig für die Dauer von vier Monaten untersagt, die dem Antragsteller in dem Bescheid vom 01.07.2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen.Gründe Die vom Antragsteller begehrte Abänderung der Beschlüsse der Kammer vom 18.08.2010 (5 B 118/10), vom 08.09.2010 (5 B 127/10) und vom 06.04.2011 (5 B 26/11), die sich nach § 80 Abs. 7 VwGO analog richtet und mit der er den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die der Antragsgegnerin seine Abschiebung nach Italien untersagt, begehrt, hat teilweise Erfolg.
- VG Berlin, 11.04.2011 - 23 L 84.11
Zuständigkeit für Asylverfahren und Dublin II
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Die von einigen Gerichten (vgl. u.a. VG Berlin, Beschluss vom 11.04.2011 - 23 L 84.11 A- , juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 5 B 40/11 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2010 - 13 K 3075/10.A -, juris) vertretene Auffassung, wonach sich die Lage in Italien als nicht hinreichend prekär darstellt und somit vor dem Hintergrund, dass noch keine Stellungnahmen der großen Flüchtlingshilfeorganisationen vorliegen, kein Grund für ein Absehen von Abschiebungen nach Italien existiert, überzeugt nicht. - VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 13 K 3075/10
Italien Rückführung Abschiebungsanordnung inlandsbezogenes Abschiebungshindernis …
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Die von einigen Gerichten (vgl. u.a. VG Berlin, Beschluss vom 11.04.2011 - 23 L 84.11 A- , juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 5 B 40/11 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2010 - 13 K 3075/10.A -, juris) vertretene Auffassung, wonach sich die Lage in Italien als nicht hinreichend prekär darstellt und somit vor dem Hintergrund, dass noch keine Stellungnahmen der großen Flüchtlingshilfeorganisationen vorliegen, kein Grund für ein Absehen von Abschiebungen nach Italien existiert, überzeugt nicht. - VG Magdeburg, 31.01.2011 - 5 B 40/11
Vorläufiger Rechtsschutz bei Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Die von einigen Gerichten (vgl. u.a. VG Berlin, Beschluss vom 11.04.2011 - 23 L 84.11 A- , juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 5 B 40/11 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2010 - 13 K 3075/10.A -, juris) vertretene Auffassung, wonach sich die Lage in Italien als nicht hinreichend prekär darstellt und somit vor dem Hintergrund, dass noch keine Stellungnahmen der großen Flüchtlingshilfeorganisationen vorliegen, kein Grund für ein Absehen von Abschiebungen nach Italien existiert, überzeugt nicht. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
An diese Darlegung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris). - BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09
Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Eine im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungskonforme Auslegung bzw. Reduktion des § 34 a Abs. 2 AsylVfG, wie sie die Rechtsprechung in Fällen der Abschiebung nach Griechenland annimmt (vgl. BVerfG, zuletzt Beschluss vom 15.07.2010 - 2 BvR 1460/10 - juris; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.11.2009 - 13 MC 166/09 - juris), kommt hier angesichts der jüngsten Berichte zur Lage in Italien zum Tragen. - OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 8 ME 111/10
Abänderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen …
Auszug aus VG Osnabrück, 23.05.2011 - 5 B 38/11
Dies ist u.a. dann zu bejahen, wenn sich nach der gerichtlichen Entscheidung eine Änderung der Sach- und/oder Rechtslage ergeben hat bzw. sich die für die Beurteilung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz maßgeblichen Gesichtspunkte geändert haben (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 18.05.2010-8 ME 111/10 - juris, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 8 B 1433/09
Antrag eines Asylbewerbers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich …
- OVG Niedersachsen, 19.11.2009 - 13 MC 166/09
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung nach § 34a …
- VG Gießen, 10.03.2011 - 1 L 468/11
Abschiebungsanordnung nach Italien
- VG Braunschweig, 09.05.2011 - 7 B 58/11
Dublin-Verfahren; Italien
- VG Darmstadt, 11.01.2011 - 4 L 1889/10
Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien
- VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 59/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Selbsteintritt, sichere …
- VG Bremen, 06.05.2011 - 6 V 368/11
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".