Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 25.03.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,43422
BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24 (https://dejure.org/2024,43422)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2024 - 5 B 4.24 (https://dejure.org/2024,43422)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2024 - 5 B 4.24 (https://dejure.org/2024,43422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,43422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24
    Eine ausreichende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17

    Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24
    Dabei verlangt die Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO unter anderem, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24
    Dabei verlangt die Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO unter anderem, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3 …und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 B 40.18

    Anforderungen an die Kalkulation der Höchstsätze von Elternbeiträgen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 4.24
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die erstrebte Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben könnten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 5 B 40.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32070
VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24 (https://dejure.org/2024,32070)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.03.2024 - 5 B 4/24 (https://dejure.org/2024,32070)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. März 2024 - 5 B 4/24 (https://dejure.org/2024,32070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,32070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1
    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Schweden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist dabei grundsätzlich zu vermuten, dass die Behandlung von Asylbewerbern und anerkannt Schutzberechtigten in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 82 ff.; EuGH…, Urteil vom 14.11.2013 - C- 4/11 -, Rn. 36; EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 80, jeweils juris).

    Dies wäre nur dann anzunehmen (vgl. Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin-III-Verordnung), wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller oder die Lebensumstände anerkannt Schutzberechtigter dort systemische Schwachstellen aufweisen, die zu einer i.S.d. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung überstellter Personen führen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 87 ff.; EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 86; BVerfG…, Beschluss vom 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, Rn. 20 ff., jeweils juris).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist dabei grundsätzlich zu vermuten, dass die Behandlung von Asylbewerbern und anerkannt Schutzberechtigten in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 82 ff.; EuGH…, Urteil vom 14.11.2013 - C- 4/11 -, Rn. 36; EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 80, jeweils juris).

    Dies wäre nur dann anzunehmen (vgl. Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin-III-Verordnung), wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller oder die Lebensumstände anerkannt Schutzberechtigter dort systemische Schwachstellen aufweisen, die zu einer i.S.d. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung überstellter Personen führen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 87 ff.; EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 86; BVerfG…, Beschluss vom 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, Rn. 20 ff., jeweils juris).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Nichtannahmebeschluss: Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien als sicherem …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Gesundheitszustand des Antragstellers in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung von Amts wegen zu beachten ist und die insoweit notwendigen Vorkehrungen zu treffen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 8 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Prüfung (vgl. zum summarischen Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens: BVerfG…, Beschluss vom 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 -, juris Rn. 18) weder die Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer weiteren Interessenabwägung, in der zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren aber erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass es zunächst bei der vorläufigen Vollziehung des Verwaltungsaktes bleibt, sein Rechtsschutzbegehren im Hauptsacheverfahren dann jedoch Erfolg hat, gegenüber zu stellen sind (vgl. Schleswig- Holsteinisches OVG, Beschluss vom 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 24).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist dabei grundsätzlich zu vermuten, dass die Behandlung von Asylbewerbern und anerkannt Schutzberechtigten in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 82 ff.; EuGH, Urteil vom 14.11.2013 - C- 4/11 -, Rn. 36; EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 80, jeweils juris).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Ob es unterhalb der Schwelle systemischer Mängel in Einzelfällen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC kommen kann und ob ein Antragsteller dem in der Vergangenheit schon einmal ausgesetzt war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.6.2014 - 10 B 35.14 -, Rn. 6, juris), ist ohne Belang.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Damit eine Abschiebung in diesem Sinne durchführbar ist, ist zum einen erforderlich, dass sie rechtlich zulässig ist, wobei neben zielstaatsbezogen Abschiebungsverboten auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse in den Blick zu nehmen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1.2.2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Prüfung (vgl. zum summarischen Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens: BVerfG, Beschluss vom 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 -, juris Rn. 18) weder die Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer weiteren Interessenabwägung, in der zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren aber erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass es zunächst bei der vorläufigen Vollziehung des Verwaltungsaktes bleibt, sein Rechtsschutzbegehren im Hauptsacheverfahren dann jedoch Erfolg hat, gegenüber zu stellen sind (vgl. Schleswig- Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Der abschiebende Staat trägt nur dann eine Mitverantwortung an der Wahrung menschenrechtlicher Mindeststandards im Zielstaat der Abschiebung, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist (vgl. EGMR, Zulässigkeitsentsch. v. 7.3.2000 - Nr. 43844/98 -, NVwZ 2001, 301 (303, 304); BVerwG, Urteil vom 7.12.2004 - 1 C 14.04 -, Rn. 18, juris).
  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Überstellung Asylsuchender in den gem Dublin …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2024 - 5 B 4/24
    Dies wäre nur dann anzunehmen (vgl. Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin-III-Verordnung), wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller oder die Lebensumstände anerkannt Schutzberechtigter dort systemische Schwachstellen aufweisen, die zu einer i.S.d. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung überstellter Personen führen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, Rn. 87 ff.; EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 86; BVerfG, Beschluss vom 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, Rn. 20 ff., jeweils juris).
  • EGMR, 07.03.2000 - 43844/98

    Dubliner Übereinkommen, Dublinverfahren, Großbritannien, Sri Lanka, sichere …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5 …

  • OVG Sachsen, 04.03.2025 - 5 A 19/24

    Abgabengleichheit; WV Abwassergebühren; Grundgebühr; Maßstab

  • VG München, 10.12.2024 - M 3 S 24.50984

    Dublin-Verfahren, Zielstaat: Schweden, Seitens der Antragspartei befürchtete …

    Dass die deutschen Behörden und Gerichte einerseits und die schwedischen Behörden und Gerichte andererseits hinsichtlich der Auslegung der sachlichen Voraussetzungen des internationalen Schutzes ggf. unterschiedliche Auffassungen vertreten, bedeutet nicht, dass systemische Schwachstellen vorliegen (…vgl. EuGH, U.v. 30.11.2023, C-228/21, C-254/21, C-297/21, C-315/21 u. C-328/21 - juris Rn. 140 ff.; ähnlich auch: VG Berlin, B. v. 13.2.2024 - VG 9 L 37/24 A - juris; VG Schleswig, B.v. 25.03.2024 - 5 B 4/24 - juris).

    Rn. 27 Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der aktuellen gerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. hierzu jüngst m.w.N. zur Rspr. etwa: VG München, B.v. 25.10.2024 - M 3 S 24.50919 - n.v. Rn. 22 ff.;… B.v. 9.4.2024 - M 22 S 24.50399 - n.v. Rn. 41 ff.;… B.v. 3.4.2024 - M 19 S 24.50257 - n.v. Rn. 24 ff.;… B.v. 2.10.2023 - M 10 S 20.50981 - n.v. Rn. 17 ff.; VG Berlin, B.v. 13.2.2024 - VG 9 L 37/24 A - juris;… VG Augsburg, U.v. 22.2.2024 - Au 9 K 23.50438 - juris Rn. 41; VG Schleswig, B.v. 25.03.2024 - 5 B 4/24 - juris;… VG Magdeburg, B. v. 25.9.2024 - 3 B 164/24 MD - juris Rn. 5;… LG Rostock, B.v. 19.11.2024 - 3 T 157/24 - juris Rn. 7, 12 ff.).

  • LG Rostock, 19.11.2024 - 3 T 157/24

    Inhaftierung eines Drittstaaters zur Sicherung der Zurückschiebung nach Schweden: …

    So erkennen die genannten Verwaltungsgerichte gerade in jüngeren Entscheidungen keine systemischen Mängel im schwedischen Asylsystem und halten Rückführungen zur dortigen Asylprüfung für zulässig (VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 12. Februar 2024 - Au 9 K 23.50418 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22. Februar 2024 - Au 9 K 23.50438 -, juris ["keine systemischen Schwachstellen im schwedischen Asylverfahren"; Abschiebungsverbote in den Irak verneint], VG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2024 - 5 B 4/24 [Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Schweden] und VG Magdeburg, Beschluss vom 25. September 2024 - 3 B 164/24 MD -, juris ["Systemische Mängel im Sinne der oben bezeichneten Anforderungen liegen in Bezug auf Schweden nicht vor" - Rn 5 - juris; dort mit weiteren Nachweisen zu Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen, Minden und Schleswig], ferner VG Magdeburg vom 17. März 2016 - 8 A 101/16 - juris).
  • VG Magdeburg, 25.09.2024 - 3 B 164/24

    Dublin-Verfahren; Überstellung nach Schweden; Unterbrechung der ehelichen …

    Aus den zutreffenden Gründen des angegriffenen Bescheides ergibt sich auch, dass im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern keine wesentlichen Gründe vorliegen, die die Annahme systemischer Mängel der Schutzgewährung in Schweden rechtfertigen würden (…VG Gelsenkirchen, B. v. 13.10.2020 - 3a L 1069/20.A -, juris, Rdnr. 32;… VG Minden, B. v. 29.10.2021 - 12 L 683/21.A -, juris, Rdnr. 36 ff. m. w. N.; VG Schleswig, B. v. 25.03.2024 - 5 B 4/24 -, juris, Seite 3 ff. d. UA.).
  • VG Magdeburg, 03.09.2024 - 3 B 144/24

    Überstellung im Dublin-Verfahren - Schweden; schwangere Frau

    Aus den zutreffenden Gründen des angegriffenen Bescheides ergibt sich auch, dass im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern keine wesentlichen Gründe vorliegen, die die Annahme systemischer Mängel der Schutzgewährung in Schweden rechtfertigen würden (…VG Gelsenkirchen, B. v. 13.10.2020 - 3a L 1069/20.A -, juris, Rdnr. 32;… VG Minden, B. v. 29.10.2021 - 12 L 683/21.A -, juris, Rdnr. 36 ff. m. w. N.; VG Schleswig, B. v. 25.03.2024 - 5 B 4/24 -, juris, Seite 3 ff. d. UA.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht