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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40234
BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99 (https://dejure.org/1999,40234)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1999 - 5 B 49.99 (https://dejure.org/1999,40234)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1999 - 5 B 49.99 (https://dejure.org/1999,40234)
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; …

    Ferner müssen diese Gründe dem Gericht von dem an der Terminswahrnehmung verhinderten Beteiligten dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - A 13 S 1491/26

    Gehörsverstoß; Terminsverlegung; Urlaub des Prozessbevollmächtigten; …

    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grunds zu beurteilen und ggf. eine Ergänzung des Vortrags und (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (…zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2022 a. a. O. Rn. 30…, vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 8…, vom 29.04.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4…, vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5…, vom 20.06.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10 und vom 26.04.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).

    Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3; Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10…, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).

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