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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18381
OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00 (https://dejure.org/2001,18381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 (https://dejure.org/2001,18381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 (https://dejure.org/2001,18381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Anforderungen an die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes; Rechtmäßigkeit des Verteilungsmaßstabes; Anforderungen an die Staffelung des Nutzungsfaktors im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 148
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Gegen die Verwendung dieses Maßstabes bestehen im Grundsatz keine Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.1.1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75, BVerwGE 57, 241 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75] [246 ff.], st. Rspr.).

    Diese Vorschrift, die für das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.1.1979 (BVerwGE 57, 240 [246 f.]) ein wesentlicher Grund für die rechtliche Zulässigkeit einer der vorliegenden Verteilungsregelung entsprechenden Verteilungsregelung war, vermag einen sachlichen Grund für die fehlenden Differenzierungen nicht zu bilden.

    Hierzu ist anzumerken, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.1.1979 (BVerwGE 57, 240) durch den damals zuständigen 4. Senat des Gerichts getroffen wurde.

  • VG Dresden, 06.05.1999 - 7 K 2703/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. Mai 1999 - 7 K 2703/98 - wird zurückgewiesen.

    Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. Mai 1999 - 7 K 2703/98 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen den Vorgang betreffende Kopien von Verwaltungsvorgängen der Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im Ausgangsverfahren (7 K 2703/98), die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zulassungsverfahren (5 B 477/99) sowie die Akten des Berufungsverfahrens (5 B 523/00) vor.

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Ein Erschließungsbeitragsbescheid kann grundsätzlich dadurch in einer im gerichtlichen Verfahren noch zu berücksichtigenden Weise geheilt werden, dass eine fehlerfreie Erschließungsbeitragssatzung nachträglich in Kraft tritt (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1981, BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81] [223]).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Unter Teile der Erschließungsanlagen im Sinne der vorgenannten Vorschrift sind nur Teilanlagen gemeint, die sich regelmäßig über die Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Länge erstrecken (vgl. BVerwG, Urt. vom 15.9.1978 - 4 C 50.76 -, BVerwGE 56, 238 [249], st. Rspr).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Nach Landesrecht kann allein noch geregelt werden, welche Stelle der Verwaltung hierfür zuständig ist (BVerwG, Urt. v. 12.6.1970 - IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6).
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht an ihn nicht (vgl. BVerwG, u.a. Urt. v. 10.2.1967 - IV C 121.65 -, BVerwGE 26, 180 [181]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 26.68

    Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Denn § 130 Abs. 2 BauGB ist mit der Folge als eine "vollständige" bundesrechtliche Norm ausgestaltet, dass diese die Gemeinde abschließend zur Bildung von Abschnitten und zur Zusammenfassung (selbständiger) Anlagen, die eine Erschließungseinheit bilden, zur gemeinsamen Aufwandsermittlung ermächtigt und keinen Raum lässt für zusätzliche landes- oder ortsrechtliche Anforderungen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. vom 23.10.1968 - IV C 26.68 -, BVerwGE 30, 293 [295]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1970 - II 852/67

    Heilung von Verfahrensmängeln bei der Bestimmung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Unter Geschäften der laufenden Verwaltung werden also solche Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises verstanden, die weder im grundsätzlichen noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und außerdem zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören (VGH Bad-Württ., Urt. vom 8.12.1970 - II 852/67 -, ESVGH 22, 21 [24]).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Der den erschlossenen Grundstücken durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage vermittelte Erschließungsvorteil beruht letztlich darauf, dass ihnen eine - wegen der räumlichen Nähe zur Anlage - qualifizierte Möglichkeit der Inanspruchnahme geboten wird, und zwar eine Inanspruchnahmemöglichkeit, die auf die erschließungsbeitragsrechtlich relevante Ausnutzbarkeit der Grundstücke ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41 [46]).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00
    Das Ausmaß des jeweiligen Erschließungsvorteils richtet sich nach dem Umfang der zugelassenen Ausnutzbarkeit des Grundstücks und der ihr korrespondierenden Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.4.1996, BVerwGE 74, 149 [157]).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung …

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …

    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn in einer Erschließungsbeitragssatzung für eine vier- und fünfgeschossige Bebauung ein einheitlicher Nutzungsfaktor festgesetzt wird, für eine Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen generell ein einheitlicher Nutzungsfaktor gilt und im Übrigen der Nutzungsfaktor ab dem dritten Vollgeschoss degressiv gestaffelt ist (entgegen: OVG Sachsen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 ff.).

    Unter "Teile von Erschließungsanlagen" sind nicht Teilabschnitte im Sinne einer Abschnittsbildung zu verstehen, es handelt sich vielmehr um die abspaltbaren Teilmaßnahmen (Kostenspaltung) i.S.d. § 127 Abs. 3 BauGB (OVG Bautzen, Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [151]).

    Eine vergleichbare Verteilungsvorschrift hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (vgl. Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 ff.) mit der Begründung für nichtig erklärt, es sei nichts dafür ersichtlich und von der Beklagten auch nicht vorgetragen, warum der Vorteil der Grundstücke zwischen dem vierten und fünften Vollgeschoss und ab dem sechsten Vollgeschoss nicht mehr zunehmen soll.

    Selbst wenn man entgegen den vorstehenden Ausführungen von einer Nichtigkeit der betreffenden Teile der Verteilungsregelung der EBS 2001 ausginge (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [149 f.]), würde dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    Hinzu kommt, dass ein Gebäude häufig auch über ein Dach- oder Kellergeschoss verfügt, das nicht als Vollgeschoss im Sinne der Satzung bzw. der Brandenburgischen Bauordnung zählt (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. April 2007 - 6 L 14/06- S. 6 des E.A.; OVG Bautzen, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, S. 18 f. des E.A. zum Anschlussbeitragsrecht; zum Erschließungsbeitragsrecht: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 - ZMR 2003, 148; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, zitiert nach juris; VG Meiningen…, Urteil vom 21. April 2004 - 1 K 631/99.ME -, juris Rn. 63; VG Dessau…, Urteil vom 9. März 2004 - 3 A 2292/01 -, juris Rn. 16).

    Sept. 2007, § 8 Rn. 1925; a.A. schon betreffend diese Faktoren: VG Dessau, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O. Rn. 17 ff., VG Gera, Urteil vom 20. Dezember 1996 - 5 E 190/96 GE -, S. 17 ff. des E.A.; einen Grundfaktor 1 und einen linearen Steigerungsfaktor von 0, 3 billigend: VGH München, Urteil vom 25. September 2007 - 6 B 05.3018, juris Rn. 14; einen Grundfaktor 1 und einen linearen Steigerungsfaktor von 0, 5 billigend: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, S. 17 f. des E.A., OVG Schleswig, Urteil vom 7. April 2004 - 2 LB 45/03 -, juris Rn. 26; VG Gera, Beschlüsse vom 10. März 1997 - 5 E 1569/96.GE -, juris Rn. 49 ff. und vom 8. Dezember 1998 - 5 E 1256/98.GE -, juris Rn. 75 ff.).

  • OVG Sachsen, 19.09.2018 - 5 A 375/17

    Erschließungsbeitragsbescheid, Fertigstellung, technisches Ausbauprogramm, …

    Im Übrigen - für Radweg, beide Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün - erließ die Beklagte gegenüber dem Kläger 1998 einen Erschließungsbeitragsbescheid, der auf dessen Klage hin aufgehoben wurde (Senatsurteil v. 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, n. v.), weil zwar die neu erlassene Satzung der Beklagten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12. Oktober 2000 (Dresdner ABl. Nr. 43 S. 11) wirksam sei, aber die Abschnittsbildung nicht vom zuständigen Stadtrat beschlossen und daher unwirksam sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an …

    Es sind nämlich keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Begriff in § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB einen anderen Inhalt als in § 127 Abs. 3 BauGB geben wollte (so auch SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [151];… OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008 - 4 L 572/04 -, zit. nach juris).
  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Ein weiteres Vollgeschoss in einem Mehrfamilienhaus bedeutet ein Anwachsen der Bewohnerzahl; damit einhergehend vergrößert sich auch der Umfang der Inanspruchnahme der Straße (vgl. zur Zusammenfassung von vier- und fünfgeschossigen Gebäuden: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 - zitiert nach beck-online; vgl. zur Staffelung von Nutzungsfaktoren in einer BauGB-Satzung: VG Potsdam, Urteil der 12. Kammer vom 2. März 2009 - 12 K 2751/05 - n. v. und n. rk.; Urteil der 12. Kammer vom 16. November 2007 - 12 K 2000/04 - n. v.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche …

    Rn. 25 vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1979 - IV C 61-68 und 80-84.75 - und vom 19. März 1982 - 8 C 34.81 -, alle zitiert nach juris; Driehaus, 9. Auflage, § 18 Rd-Nr. 67; a.A. wohl Sächsisches OVG, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, zitiert nach juris.
  • VG Potsdam, 02.11.2012 - 12 K 755/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Ein weiteres Vollgeschoss in einem Mehrfamilienhaus bedeutet ein Anwachsen der Bewohnerzahl; damit einhergehend vergrößert sich auch der Umfang der Inanspruchnahme der Straße (vgl. zur Zusammenfassung von vier- und fünfgeschossigen Gebäuden: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 - zitiert nach beck-online; vgl. zur Staffelung von Nutzungsfaktoren in einer BauGB-Satzung: VG Potsdam, Urteil der 12. Kammer vom 2. März 2009 - 12 K 2751/05 - n. v. und n. rk.; Urteil der 12. Kammer vom 16. November 2007 - 12 K 2000/04 - n. v.).
  • VG Potsdam, 27.09.2013 - 12 K 2275/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Dies dürfte nicht dem Differenzierungsgebot des § 131 Abs. 3 BauGB genügen (Urteile der Kammer vom 16. November 2007 - 12 K 2079/04 - und vom 2. November 2012 - VG 12 K 755/11 - zum Straßenbaubeitragsrecht sowie Urteil vom 2. März 2009 - 12 K 2751/05 - zum Erschließungsbeitragsrecht; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - ZMR 2003, 148 ff. und Urteil des VG Cottbus vom 4. April 2012 - VG 4 K 167/09 -).
  • VG Potsdam, 27.06.2014 - 12 K 1200/11
    Er genügt nicht dem Differenzierungsgebot des § 131 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - (Urteile der Kammer vom 16. November 2007 - 12 K 2079/04 - und vom 2. November 2012 - VG 12 K 755/11 - zum Straßenbaubeitragsrecht sowie Urteil vom 2. März 2009 - 12 K 2751/05 - zum Erschließungsbeitragsrecht; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - ZMR 2003, 148 ff. und Urteil des VG Cottbus vom 4. April 2012 - VG 4 K 167/09 -).
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