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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08 (5 PKH 19.08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19811
BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08 (5 PKH 19.08) (https://dejure.org/2008,19811)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 5 B 59.08 (5 PKH 19.08) (https://dejure.org/2008,19811)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 (5 PKH 19.08) (https://dejure.org/2008,19811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages durch das Berufungsgericht als Verfahrensmangel i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08
    Rn. 6 Soweit der Kläger ferner unter pauschaler Bezugnahme auf seinen Vortrag zum Gehörsverstoß geltend macht, "dass das Berufungsgericht den Sachverhalt entgegen § 86 VwGO nicht ausreichend erforscht hat" (Beschwerdebegründung, S. 4), fehlt es bereits an einer ordnungsgemäßen Darlegung der damit erhobenen Aufklärungsrüge (zu den Darlegungserfordernissen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08
    Rn. 5 Unter diesen Umständen kann auch offen bleiben, ob der Kläger mit der Verfahrensrüge zugleich nach § 295 ZPO i.V.m. § 173 VwGO ausgeschlossen ist, indem er sich rüglos auf den vermeintlichen Mangel eingelassen hat (vgl. Urteil vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08
    Denn in jedem Fall hätte der anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nach Bekanntgabe der Gründe für die Ablehnung des Beweisantrags erneut einen - das als "verkannt" gerügte Beweisthema klarstellenden - Beweisantrag stellen können, um sich damit das nunmehr als verletzt gerügte rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 5, 9 stRspr).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 59.08
    Dem entspricht es, dass § 86 Abs. 2 VwGO das Gericht verpflichtet, einen in der mündlichen Verhandlung gestellten unbedingten Beweisantrag - soweit ihm nicht stattgegeben wird - begründet abzulehnen, um die Verfahrensbeteiligten in die Lage zu versetzen, sich auf die geschaffene Verfahrenslage einzustellen (vgl. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 stRspr).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 7 B 41.10

    Kamin; offener; Feuerstätte; bestimmungsgemäß offen; offener Feuerraum; …

    Es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass dies dem Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht aus besonderen Gründen unzumutbar war (Beschluss vom 30. Juli 2008 - BVerwG 5 B 59.08 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Nr. 50 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten …

    Rn. 28 Ungeachtet dessen hätte der anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nach Bekanntgabe der Gründe für die Ablehnung des Beweisantrags erneut einen - das als "verkannt" gerügte Beweisthema klarstellenden - Beweisantrag stellen können, um sich damit das nunmehr als verletzt gerügte rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines …

    Die Beteiligten sollen sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch gegebene neue Prozesssituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 und vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 - juris Rn. 4; OVG Münster…, Beschluss vom 30. August 2023 - 1 A 1662/21.A - juris Rn. 41).
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