Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bewertung eines unter strafrechtlichen Gesichtspunkten erzwungenen Aufenthaltes; Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Grundsätzlichkeit der Bedeutung einer Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 26 K 1930/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2644/04
- BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06
Vielmehr schließen Zwang und (allgemein) Unfreiwilligkeit einen gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ-RR 1997, 751 = juris Rn. 17), wobei in der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Aufenthalt in einer Haftanstalt nur beispielhaft für einen Zwangsaufenthalt angeführt ist. - BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06
Vielmehr müsste dazu ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender abstrakter Rechtssatz angegeben und aufgezeigt werden, dass und inwiefern dieser von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 22 = NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 16). - BSG, 14.04.1983 - 10 RKg 15/82
Begründung eines Wohnsitzes - Minderjährige
Auszug aus BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06
Folglich steht eine Rechtsverletzung Dritter der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14. April 1983 - 10 RKg 15/82 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; …
Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (…vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21
Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des …
Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann auch in einer Einrichtung (wie z.B. einer JVA) begründet werden (vgl. BVerwG v. 08.12.2006 - 5 B 65/06 - juris Rn. 2).Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann auch in einer Einrichtung wie z.B. einer JVA begründet werden, weil insbesondere Zwang und Unfreiwilligkeit - anders als der Beigeladene meint - die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65/06 - juris Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 29.9.2010 - 5 C 21/09 - juris; vgl. auch BSG…, Urteil vom 6.12.2013 - B 14 AS 66/13 R - juris Rn. 11;… Böttiger in Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 36 Rn. 39).
- VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16
Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und …
Auch kommt es auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 - sowie Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 18/09 -, m.w.N.; juris.) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 - und vom 30.September 2009 - 5 C 18/08 -, jew. m.w.N., juris.).Auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, kommt es nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.September 2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N., juris.) Daher ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob die Mutter gegenüber dem Beklagten angegeben hat, dass sie sich im Bereich des Klägers heimisch gefühlt und sich nach einem Wohnsitz außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umgesehen habe oder ob sie bei dieser zu Protokoll genommenen Erklärung in Begleitung ihrer Betreuerin war.
- OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen …
Rn. 41 vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; juris. - VG Würzburg, 29.04.2020 - W 3 K 18.1380
Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe
Rn. 41 Der gewöhnliche Aufenthalt kann auch in einer Einrichtung wie z.B. einer Justizvollzugsanstalt begründet werden, da insbesondere Zwang und Unfreiwilligkeit die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausschließen (BVerwG, B.v. 8.12.2006 - 5 B 65/06 - juris LS und Rn. 2); allerdings kann ein gewöhnlicher Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt noch nicht während der Untersuchungshaft begründet werden (…BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 21/09 - juris LS 3 und Rn. 28), da dies (funktional) keine dem Strafvollzug dienende Einrichtung ist (vgl. hierzu § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). - VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16
Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei …
Auf den Willen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen zu wollen, kommt es nicht maßgeblich an.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.September 2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; juris.) Daher ist es auch nicht entscheidungserheblich, ob die Mutter gegenüber dem Beklagten angegeben hat, dass sie sich jedenfalls im Bereich des Beigeladenen heimisch gefühlt und sich nach einem Wohnsitz außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umgesehen habe oder ob sie bei dieser zu Protokoll genommenen Erklärung in Begleitung ihrer Betreuerin war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 12 A 512/17
- OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
Duldung; Abschiebung; Ausreisepflicht; gewöhnlicher Aufenthalt; örtliche …
Rn. 11 Für die Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG ist die Legaldefinition aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I heranzuziehen (BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 3 B 415/13 -, juris Rn. 9;… NdsOVG, a. a. O. Rn. 28 -, jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 13.02.2014 - 3 B 415/13
Verbandskompetenz zur Entscheidung über die Verlängerung einer …
- VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 K 838/14
Jugendhilfe: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Pflegeperson
Dementsprechend kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa auch ein Zwangsaufenthalt in einer Haftanstalt oder Therapieeinrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(vgl. BVerwG, Urteile vom 29.9.2010 - 5 C 21.09 - und vom 30.9.2009 - 5 C 18.08 -, jew. m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris).
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