Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 79.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rückforderung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Anrechnung des Vermögens des zurzeit der Hilfegewährung bereits geschiedenen Ehegatten - Zurechnung des vorsätzlichen Verschweigens von Vermögen - Relevanz des Scheidungszeitpunktes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 4 LB 169/03
- BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 79.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 79.04
Soweit die Beschwerde der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung "auch hinsichtlich der über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Einschränkung der Begründungspflicht in so genannten Normalfällen" beimisst, wendet sie sich, ohne eine rechtsgrundsätzlicher Klärung zugängliche oder bedürftige Frage aufzuzeigen, der Sache nach gegen die einzelfallbezogene Bewertung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte das ihm nach § 45 SGB X eingeräumte Rücknahmeermessen erkannt und ausreichend ausgeübt habe, weil es sich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101) um einen Regelfall gehandelt habe und atypische Umstände, welche die Annahme eines Regelfalles in Frage stellen würden, nicht ersichtlich seien.Das Berufungsgericht ist vielmehr von der Notwendigkeit, dass das in § 45 SGB X eingeräumte Rücknahmeermessen auch erkennbar zu betätigen und dies zu begründen ist, ausgegangen und hat weiterhin im Einklang mit der herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 78, 101) dahin erkannt, dass bei Vorliegen eines der Sachverhalte des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SGB X "die Ermessensbetätigung der Behörde im Normalfall zur Rückgängigmachung des Verwaltungsaktes führen wird".
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 79.04
Einer Abweichung von den - nicht näher bezeichneten - Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 262 ) aufgestellt hat, steht bereits entgegen, dass sich dieses Urteil zu den Anforderungen an die schriftliche Begründung der Bewertung bei schriftlichen Prüfungsarbeiten verhält.
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 53 Abs 6 AuslG 1990; § 51 VwVfG; § 123 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylrecht; Asylverfahren; Ausländer; Ausländerrecht; Ermessensentscheidung; Gutachten; Kindheit; Mitteilung; politische Verfolgung; Traumatisierung; Türkei; Vollziehung; vorläufiger Rechtsschutz; Wiederaufgreifen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03
Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04
- Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 VwGO lässt im Asylverfahren die Abschiebungsandrohung unberührt (BVerwG v. 05.02.04 - 1 C 7.03 -).Letztlich kann diese Frage vorliegend dahinstehen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 05.02.2004 (BVerwG 1 C 7.03) ausdrücklich diese Rechtsprechung auf in Asylverfahren geltend gemachte Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 nicht übertragen.
- BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die …
Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04
Jedoch reicht es im Rahmen der Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens im Rahmen des § 51 Abs. 1 VwVfG für die Beurteilung der Erheblichkeit der neuen Sachlage aus, wenn ein schlüssiger Sachvortrag vorliegt und der Antragsteller eine Änderung der Sach- oder Rechtslage im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zu Grunde liegenden Sachlage glaubhaft und substanziiert vorträgt (BVerfG, InfAuslR 1993, 229). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04
Zwar entspricht dieser Vortrag dem von der Antragstellerin zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.11.1996 (- BVerwG 1 C 6.95 - InfAuslR 1997, 193); dort ist ausgeführt: "Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung, wenn und soweit in ihr trotz eines zwingenden Abschiebungshindernisses die Abschiebung in einen bestimmten Staat angedroht wird. - BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 104.04
Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nichtgewährung …
Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin, die Gerichtsakte des Verfahrens 5 B 104/04, die Gerichtsakten 5 A 255/00 und 5 A 5104/96 Bezug genommen.
- VG Lüneburg, 09.09.2004 - 1 B 53/04
Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Vorliegen …
Für ein Wiederaufgreifen gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwVfG genügt es im Übrigen, dass im mehrstufigen Wiederaufnahmeverfahren (vgl. dazu BayVGH, InfAusIR 1997, 47o m.w.N.;… VG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, S. 217 [VG Lüneburg 06.10.2003 - 1 B 45/03], VG Lüneburg, InfAusIR 2000, S. 47) eine nachträgliche Änderung der Sachlage (oder Rechtslage) fristgerecht vorgetragen und die vorgetragenen Gründe es - analog § 42 Abs. 2 VwGO - möglich erscheinen lassen, dass ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann (…h.M. vgl. Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, Loseblattsammlung, Band 2, Std: Sept. 2000, § 71 Rdn. 85 m.w.N.;… Renner, a.a.O.. § 71 AsylVfG Rn. 24; VG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 217 [VG Lüneburg 06.10.2003 - 1 B 45/03]; VG Braunschweig, Beschl. v. 14.5.2004 - 5 B 79/04 -).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 01.02.2005 - 5 B 79/04 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 01.02.2005 - 5 B 79/04
- OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06
Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung …
Mit dem angegriffenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage gegen den Bescheid vom 7. August 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Lüneburg vom 14. September 2004 unter Bezugnahme auf seinen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 1. Februar 2005 (5 B 79/04) und den Beschluss des Senats vom 12. Mai 2005 (7 ME 35/05) abgewiesen, da der im Jahr 2004 eingelegte Widerspruch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt worden sei und auch Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgetragen oder ersichtlich seien.
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