Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 S 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB, Art 3 Abs 1 GG
Rechtmäßigkeit eines Vollgeschossmaßstabes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 34 BauGB, § 35 BauGB, § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 S 1 BauGB, § 131 Abs 2 S 2 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB, § 17 BauNVO
Erschließungsbeitrag; erschlossene Grundstücke; Verteilung; Maßstab; Innenbereich; Außenbereichsinsel; Wald; Gleichheitssatz; Beitragsgerechtigkeit; vorteilsgerechte Beitragsbemessung; Vollgeschossmaßstab; Höchstzahl der zulässigen Vollgeschosse; Steigerungsfaktor; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 27.01.2010 - 7 K 1178/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Rn. 24 Entscheidend ist vielmehr aus Sicht des Senats, dass die fraglichen drei unbebauten Grundstücke nicht an dem Zusammenhang des bebauten Ortsteils teilnehmen, weil sie so groß sind, dass sie den Bebauungszusammenhang nach der Verkehrsauffassung unterbrechen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 -, juris Rn. 17).Bezieht man aber die unmittelbar nördlich angrenzende Fläche der ebenfalls unbebauten Flurstücke 731 bis 733 in die wertende Betrachtung des Einzelfalls (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968, a.a.O.) ein, errechnet sich eine Größe des zusammenhängenden unbebauten Gebiets von ca. 5.500 qm.
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Verletzungen dieses Gebots führen nicht erst wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb zur Rechtswidrigkeit der Heranziehung, weil § 131 Abs. 2 BauGB solche vorteilsungerechten Maßstäbe nicht gestattet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51-52/85 u.a. -, juris Rn. 16 ff. zum Frontmetermaßstab).Das erklärt sich vor allem daraus, dass der dieses Gebot tragende Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit infolge seiner Verwurzelung im Gleichheitssatz die Ausgestaltung der Beitragsverteilung und damit auch die Festlegung der Verteilungsmaßstäbe weitgehend in das pflichtgemäße Ermessen des jeweiligen Normgebers stellt, also von vornherein nicht eine - auch aus anderen Gründen illusionäre - "absolute" Beitragsgerechtigkeit zu gewährleisten versucht, sondern eine relative, nicht dem Vorwurf der Willkür unterliegende Verteilungsweise ausreichen lässt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 1986, a.a.O., Rn. 18).
- BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00
Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Denn zu Wochenendzwecken genutzte Grundstücke stellen, auch wenn sie durchgehend bebaut sind, bauplanungsrechtlich grundsätzlich keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 - BVerwG 4 B 15.00 -, juris Rn. 3).
- BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Die jeweils höchstzulässige Geschosszahl hat deshalb vom Ansatz her einen besonderen Aussagewert für die bauliche Ausnutzbarkeit eines erschlossenen Grundstücks, von der ihrerseits das Ausmaß der diesem Grundstück vermittelten Erschließungsvorteile abhängt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 -, juris Rn. 36 f. zu § 17 BauNVO in der bis zum 26. Januar 1990 gültigen Fassung). - BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Denn die nur auf der nördlichen Straßenseite aufgestellten Straßenlaternen gehen nicht über das für eine Erschließung der Siedlungsgrundstücke auf dieser Straßenseite Unerlässliche hinaus (vgl. zum sog. Halbteilungsgrundsatz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 -, juris Rn. 20, 21). - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Die sich daran anschließende Frage der Heilung eines mangels wirksamer Erschließungsbeitragssatzung rechtswidrigen Heranziehungsbescheides ex nunc durch nachträglichen Erlass einer wirksamen Satzung ohne Rückwirkung (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 -, juris Rn. 14 ff.) stellt sich angesichts der vom erkennenden Senat angenommenen Wirksamkeit der EBS 2006 nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 15 A 4051/04
Wirksamkeit einer Beitragssatzung nach § 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Die Straße vermittelt also in diesen Fällen einen gleichen Erschließungsvorteil (ähnlich wie hier OVG Koblenz…, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01 -, juris Rn. 19 und OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1984 - 3 A 1271/84 -, ZMR 1985 S. 247 f., Beschluss vom 18. November 2004 - 15 A 4051/04 -, juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Die Straße vermittelt also in diesen Fällen einen gleichen Erschließungsvorteil (ähnlich wie hier OVG Koblenz, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01 -, juris Rn. 19 und OVG Münster…, Urteil vom 29. Oktober 1984 - 3 A 1271/84 -, ZMR 1985 S. 247 f., Beschluss vom 18. November 2004 - 15 A 4051/04 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 35.81
Wirksamkeit des Verteilungsmaßstabs einer Erschließungsbeitragssatzung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Dabei ist es nicht geboten, dass sich die Steigerung der Belastung mit der Steigerung der bebauungsrechtlich zulässigen Geschossflächen deckt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 35.81 u.a. -, juris Rn. 15 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1984 - 3 A 1271/84
Geschoß; Vollgeschoß; Grundstücksgeschoß; Geschoßzahl; Nutzung; Nutzungsfaktor
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Die Straße vermittelt also in diesen Fällen einen gleichen Erschließungsvorteil (ähnlich wie hier OVG Koblenz…, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01 -, juris Rn. 19 und OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1984 - 3 A 1271/84 -, ZMR 1985 S. 247 f., Beschluss vom 18. November 2004 - 15 A 4051/04 -, juris Rn. 6).
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
Straßenausbaubeiträge
Es bedarf jedoch auch nach dieser Rechtsprechung einer wertenden Betrachtung des Einzelfalles (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 - juris Rn . 24).Schon mit Blick auf die Größe der freien Fläche - welche die Flurstücke …, …, …, Teile von …, …, …, Teile von …, Teile von …, … und … umfasste, da die heutige Bebauung in der ... und …, … und … im Zeitpunkt der Abnahme des Straßenausbaumaßnahmen noch nicht bestand - kann von einer Baulücke im Innenbereich nicht mehr ausgegangen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 - juris Rn. 24).
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12
Ausbaubeiträge
Es bedarf jedoch auch nach dieser Rechtsprechung einer wertenden Betrachtung des Einzelfalles (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 - juris Rn . 24).Schon mit Blick auf die Größe der freien Fläche - welche die Flurstücke 1213, 1215, 1218, Teile von 1359, 1434, 1435, Teile von 1436, Teile von 212, 1457 und 958 umfasste, da die heutige Bebauung in der ... und b, und im Zeitpunkt der Abnahme des Straßenausbaumaßnahmen noch nicht bestand - kann von einer Baulücke im Innenbereich nicht mehr ausgegangen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 - juris Rn. 24).
- VG Cottbus, 04.12.2017 - 3 K 532/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Es bedarf jedoch auch nach dieser Rechtsprechung einer wertenden Betrachtung des Einzelfalles (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 - juris Rn . 24).Der Bereich erstreckt sich über eine Länge von knapp 90 Metern - einschließlich dem Flurstück 804 - entlang der Straße ... und hat, entgegen der Ansicht der Klägerin, die Größe eines "fiktiven Plangebietes" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 -, juris Rn. 24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 9 N 32.15
Straßenbaubeitragsrecht: Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren …
Rn. 5 Der Zulassungsantrag weist mit Recht darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung vertretbar sei, für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke den gleichen Nutzungsfaktor festzulegen, falls für ein Abrechnungsgebiet davon auszugehen sei, dass auf beiden Grundstücksarten typischerweise nur "Einfamilienhäuser" vorhanden seien oder noch errichtet würden (vgl. zum Straßenbaubeitragsrecht: OVG Münster…, Beschluss vom 18. November 2004 - 15 A 4051/04 -, juris, Rn. 6; zum Erschließungsbeitragsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - OVG 5 B 8.14 -, juris, Rn. 33).Rn. 7 Soweit sich das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des gleichen Nutzungsfaktors für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke ergänzend mit den örtlichen Verhältnissen in der ganzen Gemeinde, im Ortsteil und - schließlich maßgeblich - im Abrechnungsgebiet befasst hat, weist der Zulassungsantrag mit Recht darauf hin, dass es für die Zulässigkeit des einheitlichen Nutzungsfaktors unter dem Blickwinkel der Typengerechtigkeit nicht erforderlich sei, dass im Abrechnungsgebiet nur Einfamilienhäuser vorhanden oder zu erwarten seien, die eine annähernd gleiche Bewohnerzahl aufwiesen; vielmehr gehe von einem bebauten Einfamilienhausgrundstück mit ein- oder zweigeschossiger Bebauung unabhängig von der Zahl der Bewohner ein Grundstock an Erschließungsverkehr aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - OVG 5 B 8.14 -, juris, Rn. 33).
- VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 631/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Der Bereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 200 auf 55 Meter und hat die Größe eines "fiktiven Plangebietes" (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - OVG 5 B 8.14 -, juris Rn. 24). - VG Berlin, 20.07.2017 - 13 L 398.17
Baurechtswidrigkeit einer geplanten Flüchtlingsunterkunft; Verstoß gegen das …
Mit zunehmender Größe der Freifläche wird das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich (…VGH Bay, Urt. v. 16.06.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17; OVG Bln-Bdb, Urt. v. 26.02.2015 - 5 B 8.14 - juris Rn. 24). - VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11
Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
Andere Maßstäbe führen dabei nicht per se zu einer Vorteilsunangemessenheit, sondern ziehen eine weitergehende Vertretbarkeitsprüfung nach sich (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 B 31.14 - zum Erschließungsbeitragsrecht: Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 B 8.14 -, zum Straßenbaubeitragsrecht: Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 9 B N 32.15 -). - VG Berlin, 19.07.2016 - 13 L 149.16
Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Alt-Glienicke geht weiter
Mit zunehmender Größe der Freifläche wird das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich (…VGH Bay, Urt. v. 16.06.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17; OVG Bln-Bdb, Urt. v. 26.02.2015 - 5 B 8.14 - juris Rn. 24).
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