Rechtsprechung
| ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart - Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart ist in weiten Teilen ungültig – Mitarbeiter dürfen sich ineinander verlieben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Einführung eines Verhaltenskodex durch den Arbeitgeber; Mitbestimmungspflichtiges Verbot einer Liebesbeziehung zwischen Arbeitnehmern im Verhaltenskodex aufgrund der Beeinflussung von Arbeitsbedingungen ...
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
- LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05
- LAG Düsseldorf, 12.12.2005 - 10 TaBV 46/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1334
- NZA 2005, 1015 (Ls.)
- DB 2005, 1800
- NZA-RR 2005, 476
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Zudem hält das BAG bereits die Einführung eines Formulars zum Nachweis der Einhaltung von Ethikregeln nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 für mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG v. 28.5.2002, NZA 2003, 166).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes folgt aus § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kein unmittelbarer Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, persönlichkeitsrechtsverletzende Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern zu unterlassen (vgl. BAG v. 28.5.2002, NZA 2003, 166 m.w.N.).
Rn. 87 Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.2002 (NZA 2003, 166) zugrunde lag, ist im Übrigen nicht gegeben.
- BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01
Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Es reicht aus, dass eine zwingende sachliche Notwendigkeit, ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (vgl. BAG vom 15.1.2002, AP Nr. 23 zu § 50 BetrVG 1972, BAG vom 11.12.2001, NZA 2002, 688). - BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033).
- BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Rn. 66 Soweit in dem Abschnitt darauf hingewiesen wird, dass die Beteiligte zu 2. sich für eine drogen- und alkoholfreie Arbeitsumgebung einsetzt und eine strenge Richtlinie zu Alkohol- und Drogenmissbrauch hat, ist insofern das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betroffen, da die Einführung eines Alkoholverbotes mitbestimmungspflichtig ist (vgl. BAG vom 23.9.1986, DB 1987, 337;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 22. Auflage 2004, § 87 BetrVG, Rn. 71). - BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89
Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033). - BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033).
- LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05
Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.06.2005 - 5 BV 20/05 - unter Zurückweisung im Übrigen dahingehend abgeändert, dass es wie folgt heißt:. - ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal 15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto (Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler , in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal 15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto (Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler , in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".
Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal 15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto (Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler , in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
Die wohl überwiegende Meinung hält das Vertrauen des Arbeitgebers für schutzwürdig (LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - NZA-RR 2005, 470; ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 - NZA 2005, 484; ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 383; LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522; LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - NZA-RR 2005, 412; LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 50; ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 42/05 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445, 449; Braun, ArbRB 2005, 209); die Gegenmeinung sieht für einen Vertrauensschutz keinen Raum (ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232; ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 - NZA-RR 2005, 476; Appel, DB 2005, 1002, 1005; Osnabrügge, NJW 2005, 1093). - LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05
Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz
Die wohl überwiegende Meinung hält das Vertrauen der Arbeitgeber für schutzwürdig (LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - NZA-RR 2005, 470; ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 - NZA 2005, 484; ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 383; LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522; LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - NZA-RR 2005, 412; LAG Köln, 10.05.2005 -1 Sa 1510/04 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 50; ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 42/05 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445, 449; Braun, ArbRB 2005, 209); die Gegenmeinung sieht für einen Vertrauensschutz keinen Raum (ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232; ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 - NZA-RR 2005, 476; Appel, DB 2005, 1002, 1005; Osnabrügge, NJW 2005, 1093).
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Rechtsprechung
| ArbG Bielefeld, 18.03.2005 - 5 BV 20/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 18.03.2005 - 5 BV 20/05
- LAG Hamm, 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05
Interessenausgleich; Sozialplan; offensichtliche Unzuständigkeit; …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 18.03.2005 - 5 BV 20/05 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
| ArbG Münster, 07.12.2005 - 5 BV 20/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 07.12.2005 - 5 BV 20/05
- LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06
- BAG, 10.01.2007 - 7 ABN 75/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06
Angestellter; leitend; leitender Angestellter; Begriff; Gesamtprokurist; …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 07.12.2005 - 5 BV 20/05 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 07.12.2005 - 5 BV 20/05 - abzuändern und den Antrag abzuweisen.
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