Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32467
OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24 (https://dejure.org/2024,32467)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2024 - 5 Bs 126/24 (https://dejure.org/2024,32467)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2024 - 5 Bs 126/24 (https://dejure.org/2024,32467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,32467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Einstweilige Anordnung bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beförderungs- und Versetzungsbewerbern

  • VG Hamburg PDF

    Kein Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten, für den die Stellenbesetzung keine Beförderung darstellt

  • doev.de PDF

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Anordnungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung eines Dienstpostens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2024 - 2 MB 16/23

    Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren zwischen Versetzungs- …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Ergibt nämlich das Hauptsacheverfahren, dass die der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegende behördliche Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur (OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 4 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Beigeladene allein durch das vorläufige Innehaben des Dienstpostens basierend auf einer entsprechenden Beförderung und der ihm damit eingeräumten Möglichkeit, sich auf diesem Dienstposten "zu beweisen", gegenüber dem bereits entsprechend beförderten Antragsteller einen Bewährungs- bzw. Eignungsvorteil erlangen könnte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 9;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Dies wäre hier ihre Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 9).

    Abgesehen davon legt der Antragsteller, der bereits ein Statusamt A 11 und einen entsprechenden Dienstposten innehat, auch nicht dar, worin sich die auf dem (gleich bewerteten) Dienstposten für den Beigeladenen möglichen Erfahrungen von denen auf seinem Dienstposten bereits von ihm gesammelten Erfahrungen in rechtlich erheblicher Weise unterscheiden sollten (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 10;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2021, 6 B 1405/21, juris Rn. 14).

    Er müsste eine entsprechende Umsetzung und das "Freimachen" des Dienstpostens zugunsten des Antragstellers daher hinnehmen (OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 6;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 10;… Beschl. v. 16.10.2003, 1 B 1348/03, juris Rn. 13;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 8).

    Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch nicht die vom Verwaltungsgericht geäußerte Ansicht (vgl. S. 10 BA) zu beanstanden, die Antragsgegnerin wäre zu einem solchen Vorgehen aus Gründen der Folgenbeseitigung ggf. sogar verpflichtet (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 8).

    Der Antragsteller hat hierfür keine substantiierten Gründe geschildert (vgl. insoweit auch OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 6 B 1405/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber bei einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Ergibt nämlich das Hauptsacheverfahren, dass die der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegende behördliche Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 4 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Beigeladene allein durch das vorläufige Innehaben des Dienstpostens basierend auf einer entsprechenden Beförderung und der ihm damit eingeräumten Möglichkeit, sich auf diesem Dienstposten "zu beweisen", gegenüber dem bereits entsprechend beförderten Antragsteller einen Bewährungs- bzw. Eignungsvorteil erlangen könnte (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Abgesehen davon legt der Antragsteller, der bereits ein Statusamt A 11 und einen entsprechenden Dienstposten innehat, auch nicht dar, worin sich die auf dem (gleich bewerteten) Dienstposten für den Beigeladenen möglichen Erfahrungen von denen auf seinem Dienstposten bereits von ihm gesammelten Erfahrungen in rechtlich erheblicher Weise unterscheiden sollten (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2021, 6 B 1405/21, juris Rn. 14).

    Er müsste eine entsprechende Umsetzung und das "Freimachen" des Dienstpostens zugunsten des Antragstellers daher hinnehmen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 10;… Beschl. v. 16.10.2003, 1 B 1348/03, juris Rn. 13;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 8).

    Vielmehr ist dem Antragsteller - wie ausgeführt - zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 18 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2016 - 1 M 94/16

    Anordnungsgrund einer Dienstpostenkonkurrenz

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Ergibt nämlich das Hauptsacheverfahren, dass die der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegende behördliche Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 4 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Beigeladene allein durch das vorläufige Innehaben des Dienstpostens basierend auf einer entsprechenden Beförderung und der ihm damit eingeräumten Möglichkeit, sich auf diesem Dienstposten "zu beweisen", gegenüber dem bereits entsprechend beförderten Antragsteller einen Bewährungs- bzw. Eignungsvorteil erlangen könnte (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 9;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Schließlich dürfte ein Eintritt des vom Antragsteller befürchteten Bewährungsnachteils auch dadurch ausgeschlossen sein, dass im Fall einer - im Hauptsacheverfahren ggf. festgestellten - Rechtswidrigkeit der Dienstpostenbesetzung die dann vom Dienstposteninhaber - hier dem Beigelade,nen - erworbenen Kenntnisse gegenüber dem Bewerber, der zunächst rechtswidrig übergangen wurde - hier dem Antragsteller - nicht in Ansatz gebracht werden dürften (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 10.5.2016, 2 VR 2.15, juris Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 2 B 10010/18

    Beamtenernennung; Konkurrenz einer Umsetzungsbewerbers mit einem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Ergibt nämlich das Hauptsacheverfahren, dass die der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegende behördliche Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 4 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Er müsste eine entsprechende Umsetzung und das "Freimachen" des Dienstpostens zugunsten des Antragstellers daher hinnehmen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 6;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 10;… Beschl. v. 16.10.2003, 1 B 1348/03, juris Rn. 13; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 8).

    Die bloße Beförderung des Beigeladenen ist für den Antragsteller rechtlich bedeutungslos (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 20.10.2017 - 3 CE 17.1991

    Kein Anordnungsgrund bei Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Ergibt nämlich das Hauptsacheverfahren, dass die der Besetzung des Dienstpostens zugrunde liegende behördliche Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen ist, folgt daraus ohne Weiteres die Zulässigkeit der jederzeitigen Fehlerkorrektur (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 4 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 7;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3).

    Er müsste eine entsprechende Umsetzung und das "Freimachen" des Dienstpostens zugunsten des Antragstellers daher hinnehmen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 6;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 10;… Beschl. v. 16.10.2003, 1 B 1348/03, juris Rn. 13;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Schließlich dürfte ein Eintritt des vom Antragsteller befürchteten Bewährungsnachteils auch dadurch ausgeschlossen sein, dass im Fall einer - im Hauptsacheverfahren ggf. festgestellten - Rechtswidrigkeit der Dienstpostenbesetzung die dann vom Dienstposteninhaber - hier dem Beigelade,nen - erworbenen Kenntnisse gegenüber dem Bewerber, der zunächst rechtswidrig übergangen wurde - hier dem Antragsteller - nicht in Ansatz gebracht werden dürften (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.8.2016, 1 M 94/16, juris Rn. 3, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 10.5.2016, 2 VR 2.15, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03

    Bewerbung eines Kommunalbeamten um einen anderen Dienstposten; Fehlen eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Er müsste eine entsprechende Umsetzung und das "Freimachen" des Dienstpostens zugunsten des Antragstellers daher hinnehmen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 9.2.2024, 2 MB 16/23, juris Rn. 6;… OVG Münster, Beschl. v. 21.2.2022, 6 B 1405/21, juris Rn. 10; Beschl. v. 16.10.2003, 1 B 1348/03, juris Rn. 13;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.3.2018, 2 B 10010/18, juris Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 20.10.2017, 3 CE 17.1991, juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 19.07.2024 - 5 So 73/23

    Keine Anwendbarkeit des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG 2004 bei Umwandlung eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.10.2024 - 5 Bs 126/24
    Da der Rechtsstreit sich aus Sicht des Antragstellers nicht auf eine Beförderungsentscheidung bezieht, sondern lediglich auf die Vergabe eines Dienstpostens, finden die Bestimmungen des § 52 Abs. 6 Satz 1 und 4 GKG keine Anwendung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2024, 5 So 73/23 , juris).
  • VG Schleswig, 05.02.2026 - 12 B 40/25

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Dienstpostenkonkurrenz: Vorliegen eines …

    Rn. 8 (Belastbare) Anhaltspunkte, weshalb der streitgegenständliche Dienstposten im Falle des Obsiegens des Antragstellers in einem künftigen Hauptsacheverfahren durch Versetzung oder Umsetzung der Beigeladenen nicht wieder "frei gemacht" werden könnte, sind weder (substantiiert) vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu: OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 MB 16/23 -, juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. Oktober 2024 - 5 Bs 126/24 -, juris Rn. 13).

    Rn. 11 a) Er hat nicht aufgezeigt, inwiefern er auf dem streitgegenständlichen Dienstposten, der wie sein aktueller Dienstposten als Dienstposten A11/A12 bewertet ist, Erfahrungen sammeln kann, die für sein berufliches Fortkommen von maßgeblicher Bedeutung sind bzw. zukünftig werden können (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 MB 16/23 -, juris Rn. 10 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. Oktober 2024 - 5 Bs 126/24 -, juris Rn. 12).

  • VG Schleswig, 09.07.2026 - 12 B 31/26

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei Streit um Beförderungsdienstposten

    Anhaltspunkte, weshalb der streitgegenständliche Dienstposten im Falle des Obsiegens des Antragstellers in einem künftigen Hauptsacheverfahren durch Versetzung oder Umsetzung der Beigeladenen nicht wieder "frei gemacht" werden könnte, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu: OVG Hamburg, Beschluss vom 25. Oktober 2024 - 5 Bs 126/24 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 MB 16/23 -, juris Rn. 11 f.).
  • VG Schleswig, 19.12.2024 - 12 B 53/24

    Untersagung der Bekanntgabe einer neuen Auswahlentscheidung; Erfüllung der …

    Ebenso wenig drohen keine irreparablen, nicht zumutbaren Nachteile, wenn auf den Rechtsschutz in der Hauptsache verwiesen wird (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 09.02.2024 - 2 MB 16/23 -, juris Rn. 5 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2024 - 5 Bs 126/24 -, juris Rn. 10 f.; OVG Münster, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 B 851/19 -, juris Ls. 1; VGH München…, Beschluss vom 08.01.2014 - 3 CE 13.2202 -, juris Rn. 21; VG Bayreuth…, Beschluss vom 02.04.2020 - B 5 E 20.130 -, juris Rn. 22 f.; VG München…, Beschluss vom 22.12.2021 - M 5 E 21.4564 -, juris Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht