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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4566
OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17 (https://dejure.org/2018,4566)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2018 - 5 Bs 281/17 (https://dejure.org/2018,4566)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 5 Bs 281/17 (https://dejure.org/2018,4566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 5 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine staatliche Hochschule berechtigt bzw. verpflichtet sein kann, ihre Räumlichkeiten an Dritte zu vermieten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verpflichtung bzw. Berechtigung einer Hochschule zur Vermietung ihrer Räume an einen Veranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung bzw. Berechtigung einer Hochschule zur Vermietung ihrer Räume an einen Veranstalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1077
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 7 ZB 09.2150

    Überlassung von Räumen einer Universität an privaten Kulturveranstalter; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17
    Das mag für solche Karnevalsveranstaltungen zu bejahen sein, auf denen es, neben Verkleidung, Musik, Tanz, Essen und Trinken, auch Festbeiträge und/oder künstlerische Darbietungen gibt (vgl. zu einer Weihnachtsgala auch VGH München, Beschl. v. 18.1.2010, 7 ZB 09.2150, juris).

    Art. 5 Abs. 3 und 12 Abs. 1 GG sind Abwehrrechte gegen den Staat, verpflichten diesen aber nicht, dem Bürger bestimmte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit er künstlerische Veranstaltungen abhalten oder seinen Beruf ausüben kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.1.2010, a.a.O., juris Rn. 19).

    Rn. 27 Ansonsten ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Anspruch auf Fortführung einer Vermietung für Räumlichkeiten einer Hochschule anerkannt worden für eine in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG fallende Kulturveranstaltung, wenn die Hochschule bezüglich der Räumlichkeiten eine Monopolstellung innehat und der Fremdvermietung nicht gewichtige Gründe, etwa Eigenbedarf der Hochschule, entgegenstehen (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.1.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17
    Auch aus der sog. "Fraport-Entscheidung" (BVerfG, Beschl. v. 22.2.2011, 1 BvR 699/06, juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17
    Rn. 31 Die Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht der Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2015, 2 BvR 1461/15; BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008, 1 WB 19.08 juris Rn. 46) ist auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil es hier nicht um eine Auswahl unter mehreren Bewerbern geht.
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17
    Rn. 31 Die Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht der Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2015, 2 BvR 1461/15;… BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008, 1 WB 19.08 juris Rn. 46) ist auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil es hier nicht um eine Auswahl unter mehreren Bewerbern geht.
  • VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1031/12
    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Bs 281/17
    Denn aus solch einem Rechtsfehler könnte dem Antragsteller lediglich ein Anspruch auf Neubescheidung (mit rechtmäßiger Begründung bzw. Ermessensausübung) erwachsen (ein solcher Antrag auf Bescheidung war auch in dem vom Antragsteller zitierten Fall des VG Bremen gestellt worden, vgl. Beschl. v. 2.10.2012, 5 V 1031/12, juris), nicht aber ein Anspruch auf Vermietung der Räumlichkeiten, den er im hier vorliegenden Verfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO glaubhaft machen muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2025 - 9 S 666/25

    Nutzung des Foyers einer Universitätsbibliothek für eine Nabka-Ausstellung; Ort …

    In der Folge ergibt sich für sie daher auch keine Ermessensreduzierung auf Null, dem Antragsteller das Foyer überlassen zu müssen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10.01.2018 - 5 Bs 281/17 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, juris Rn. 42).
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