Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
NÄG § 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; BGB § 1601
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Namensrecht: Namensänderung; Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit; Einkommen; Unterhaltsanspruch; Volljähriges Kind; Prozesskostenvorschuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsrechtlicher Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss eines unverheirateten, noch keine Lebensstellung erlangten volljährigen Kindes; Gewährung von Prozesskostenhilfe in auf Namensänderung gerichteten Verwaltungsprozessen; Einsatz von Einkünften für ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.08.2006 - AN 15 K 06.982
- VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392
Nach § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO hat eine Partei für die Prozesskostenhilfe zunächst alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert einzusetzen, wozu auch ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gehört (BGH, B.v. 4.8.2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633/1635).Gleichwohl schulden Eltern ihren minderjährigen unverheirateten Kindern einen Prozesskostenvorschuss für erfolgversprechende Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten, wenn dies der Billigkeit entspricht (BGH, B.v. 4.8.2004, a.a.O. S. 1634; BVerwG, B.v. 27.4.1988 - 8 C 1.86 ).
- BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05
Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392
Der unterhaltsrechtliche Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss des unverheirateten volljährigen Kindes, das noch keine eigene Lebensstellung erreicht hat und sich deswegen noch nicht selbst unterhalten kann (vgl. BGH, B.v. 23.3.2005 - XII ZB 13/05, NJW 2005, 1722), schließt auch in auf Namensänderung gerichteten Verwaltungsprozessen die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus.Die Verpflichtung der Eltern auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses hat der Bundesgerichtshof auf volljährige Kinder erstreckt, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden und noch keine selbständige Lebensstellung erreicht haben (BGH, B.v. 23.3.2005 - XII ZB 13/05, NJW 2005, 1722), weil insoweit die gleichen Grundüberlegungen gelten.
- BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01
Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392
Der Maßstab der "erfolgversprechenden Rechtsstreitigkeiten" als Voraussetzung für einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist identisch mit dem der hinreichenden Erfolgsaussichten sowie der fehlenden Mutwilligkeit i.S. des § 114 Satz 1 ZPO (BGH, B.v. 7.2.2001 - XII ZB 2/01, FamRZ 2001, 1363/1364). - BVerwG, 27.04.1988 - 8 C 1.86
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392
Gleichwohl schulden Eltern ihren minderjährigen unverheirateten Kindern einen Prozesskostenvorschuss für erfolgversprechende Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten, wenn dies der Billigkeit entspricht (…BGH, B.v. 4.8.2004, a.a.O. S. 1634; BVerwG, B.v. 27.4.1988 - 8 C 1.86 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter …
Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 12 M 29.07
Maßgeblichkeit des § 32 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) in Fällen …
Dieser Anspruch, der einer Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe vorgeht, ist zwar in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, zitiert nach juris). - LSG Bayern, 18.02.2009 - L 2 B 330/08
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung von …
Die Betonung liegt dabei auf der übergangsweisen Situation der Bedürftigkeit (so auch BayVGH Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 9 M 17.08).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2008 - 9 M 17.08
Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf Gewährung von Leistungen nach dem …
Selbst wenn man mit der neueren höchstrichterlichen zivilgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass auch volljährigen Kindern grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegen ihre Eltern nach § 1610 BGB in entsprechender Anwendung des § 1360 a BGB zustehen kann (vgl. BGH, NJW 2005, 1722, 1723; dem BGH folgend VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, zitiert nach juris), darf die Klägerin nicht darauf verwiesen werden. - VGH Bayern, 23.06.2009 - 12 ZB 07.2852 Zwar gehört zum Vermögen auch der aus dem Unterhaltsanspruch des volljährigen unverheirateten Klägers gegen seine Eltern gemäß §§ 1601, 1610 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB folgende Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in erfolgversprechenden Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten (vgl. BGH vom 4.8.2004 FamRZ 2004, 1633 und vom 23.3.2005 FamRZ 2005, 883 = NJW 2005, 1722; vgl. auch BayVGH vom 27.3.2007 Az. 5 C 06.2392 ), sofern die Inanspruchnahme der Eltern der Billigkeit entspricht (vgl. auch BVerwG vom 27.4.1988 JurBüro 1988, 1537, vom 31.1.1974 DÖV 1974, 428 und vom 30.11.1972 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 8;… vgl. auch Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 166 RdNr.128; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 10/2008, § 166 RdNr. 47).
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 C 09.3144
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Dabei sind insbesondere die persönlichen Beziehungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 4.8.2004 NJW-RR 2004, 1662 und vom 23.3.2005 NJW 2005, 1722; BayVGH vom 27.3.2007 Az. 5 C 06.2392;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 166 RdNr. 128;… Olbertz, a. a. O., § 166 RdNr. 47). - VGH Bayern, 09.04.2009 - 12 C 08.1719
Jugendhilfe / Eingliederungshilfe; Übernahme von Internatskosten; …
Dazu gehört auch der aus dem Unterhaltsanspruch der Klägerin gegen ihre Eltern gemäß §§ 1601, 1610 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB folgende Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in erfolgversprechenden Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten (vgl. BGH vom 4.8.2004 FamRZ 2004, 1633 und vom 23.3.2005 FamRZ 2005, 883 = NJW 2005, 1722; vgl. auch BayVGH vom 27.3.2007 Az. 5 C 06.2392 ), sofern die Inanspruchnahme der Eltern der Billigkeit entspricht (vgl. auch BVerwG vom 27.4.1988 JurBüro 1988, 1537, vom 31.1.1974 DÖV 1974, 428 und vom 30.11.1972 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 8;… vgl. auch Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 166 RdNr.128; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 10/2008, § 166 RdNr. 47). - VGH Bayern, 04.09.2008 - 5 C 08.1502
Prozesskostenhilfe; Erledigung der Hauptsache; hinreichende Aussicht auf Erfolg; …
Ein etwaiger unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2007 - 5 C 06.2392 - juris ) kann dem Kläger schon deshalb nicht entgegen gehalten werden, weil ein solcher Vorschuss nach dem Abschluss des Rechtstreits nicht mehr verlangt werden kann (BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 5 C 03.1567 - juris ). - VG Berlin, 27.04.2016 - 12 K 268.15
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug
Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 - juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 - juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Punjab/Indien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen - ABl. - VG Augsburg, 23.09.2010 - Au 1 K 10.666
Änderung der Höhe der festgesetzten Monatsraten wegen wesentlicher Änderung der …
Rn. 12 aa) Der Beigeladene kann nach §§ 1360 a Abs. 4, 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen seinen Vater einen Anspruch auf Gewährung eines Prozesskostenvorschusses geltend machen, der als Einkommen im Sinne des § 115 Satz 1 und Satz 2 ZPO einzusetzen ist (BayVGH vom 27.3.2007 Az. 5 C 06.2392 - RdNr. 9).
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