Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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SGB X § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4, § 50 Abs. 1 Satz 1; BAföG § 1
Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger Bewilligungsbescheid; Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Erstattung; Erstattungstatbestand; Erstattung erbrachter Leistungen; Erstattungsanspruch; Treugut; treuhänderische Bindung; Treuhandabrede; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SGB X § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4, § 50 Abs. 1 Satz 1
Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Bewilligungsbescheid; Ermessen; Ermessensentscheidung; Erstattung; Erstattung erbrachter Leistungen; Erstattungsanspruch; Erstattungstatbestand; Nachrang der staatlichen Ausbildungsförderung; Nachranggrundsatz; Rechtsmissbrauch; ... - rechtsinformationen.bund.de
Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen - Wolters Kluwer
Vorzeichnung der Ermessensbetätigung der Ämter für Ausbildungsförderung hinsichtlich einer Entscheidung für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides
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Vorzeichnung der Ermessensbetätigung der Ämter für Ausbildungsförderung hinsichtlich einer Entscheidung für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides
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Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG-Rückforderung als Ermessensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 02.12.2005 - 13 K 1917/04
- OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10
- BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 689
- FamRZ 2013, 1127
- DÖV 2013, 699
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Ob die Unentgeltlichkeit der Übertragung genügt, um diese ohne Weiteres als Rechtsmissbrauch zu werten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 47).Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
Die Nichtangabe des Wertpapierdepots war für die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsbescheide auch kausal (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 40).
Rn. 27 Die Jahresfrist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Insbesondere rechtfertigt die durch Gesetz vom 2. Dezember 2004 (BGBl I S. 3127) lediglich klarstellende Einfügung des § 41 Abs. 4 BAföG nicht den Umkehrschluss, die Erkenntnisse aus einem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenabgleich unterlägen einem Verwertungsverbot (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Rn. 29 a) Die auf § 45 Abs. 1 und 4 SGB X gestützte Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit steht im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26; s.a. BSG…, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).Durch diese Streichung und den ausdrücklichen Hinweis auf die §§ 44 bis 50 SGB X in § 20 Abs. 1 Satz 1 BAföG wurde klargestellt, dass die Aufhebung der Bewilligungsbescheide und die Erstattung der Förderungsleistungen in den von § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB X nicht erfassten Fällen fortan dem Regelungsregime des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unterstehen und somit an die dort normierten Voraussetzungen und Grundsätze gebunden sind (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - a.a.O. bzw. S. 12 und - BVerwG 5 C 16.86 - a.a.O. S. 25).
In den Fällen des § 45 Abs. 1 und 4 SGB X ("darf") steht die Rücknahme stets im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26).
Rn. 38 Nichts anderes folgt aus den Urteilen des Senats vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 und 5 C 16.86 - (…jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Rn. 29 a) Die auf § 45 Abs. 1 und 4 SGB X gestützte Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit steht im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26; s.a. BSG…, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).Durch diese Streichung und den ausdrücklichen Hinweis auf die §§ 44 bis 50 SGB X in § 20 Abs. 1 Satz 1 BAföG wurde klargestellt, dass die Aufhebung der Bewilligungsbescheide und die Erstattung der Förderungsleistungen in den von § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB X nicht erfassten Fällen fortan dem Regelungsregime des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unterstehen und somit an die dort normierten Voraussetzungen und Grundsätze gebunden sind (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - a.a.O. bzw. S. 12 und - BVerwG 5 C 16.86 - a.a.O. S. 25).
In den Fällen des § 45 Abs. 1 und 4 SGB X ("darf") steht die Rücknahme stets im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26).
Rn. 38 Nichts anderes folgt aus den Urteilen des Senats vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 und 5 C 16.86 - (…jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10
Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Rn. 13 a) Das Oberverwaltungsgericht hat seiner erneuten Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Treuhandabreden im Rahmen der ausbildungsförderungsrechtlichen Vermögensregelungen ausdrücklich die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze (…vgl. Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21 = Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 4 jeweils Rn. 13 f. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 f.) zugrunde gelegt.Aus diesem Grund stellt sich eine unentgeltliche Vermögenszuwendung an Dritte ausbildungsförderungsrechtlich grundsätzlich als Rechtsmissbrauch dar (vgl. Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4 ff. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 …und Beschluss vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08
Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution; …
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 16.05
Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Beweislast im …
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Dies wiegt um so schwerer, als § 48 Abs. 2 VwVfG, dem § 45 Abs. 2 SGB X weitgehend entspricht, in Satz 4 ausdrücklich bestimmt, dass der Verwaltungsakt in den Fällen des fehlenden Vertrauensschutzes nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wird, weshalb § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG auch als ermessenslenkende Norm anzusehen ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 S. 3 und vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13). - BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342 = Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16 S. 20 und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - Buchholz 436.36 § 50 Nr. 5 S. 4; s.a. BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - juris Rn. 21). - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. Beschluss vom 26. April 2011 - BVerwG 7 B 34.11 - BRS 77 Nr. 68 und Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 24). - BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Rn. 34 (bb) Ebenso wenig ist dem einschlägigen Fachrecht zu entnehmen (vgl. zur Zulässigkeit, ein intendiertes Ermessen kraft Fachrechts anzunehmen z.B. Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68 u. 70.90 - BVerwGE 91, 82 = Buchholz 454.71 § 3 WoGG Nr. 6 S. 8 f.), dass das Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände in den Fällen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X in der Weise Vorrang genießt, dass die Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide vorgegeben ist. - BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …
- BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
- BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler - …
- BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88
Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld
- BVerwG, 26.04.2011 - 7 B 34.11
Zulässigkeit des Austausches der Begründung eines belastenden Verwaltungsakts …
- BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick …
- BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges …
- BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11
Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldaten - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
- BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder …
- BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10
Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen …
- BVerwG, 26.06.2007 - 4 BN 24.07
Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren auf nachfolgendes …
- BVerwG, 02.08.2007 - 8 B 23.07
Bestehen einer richterlichen Hinweispflicht hinsichtlich der Rechtsauffassung des …
- BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …
Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 29).Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (…Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand; …
Dies gilt auch, wenn eine Berufung auf Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X ausscheidet (vgl. Urteil vom 14. März 2013 - BVerwG 5 C 10.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen = juris Rn. 29 m.w.N.).Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).
Letzteres schließt die Einbeziehung fiskalischer Interessen nicht aus (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 40 m.w.N.).
- VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921
Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung …
Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.;… B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).Der Frage eines maßgeblich beteiligten Bediensteten des Amts für Ausbildungsförderung steht es gleich, wenn in einem Vordruck oder Antragsformular erkennbar eine bestimmte Frage aufgeworfen wird, welche dann wahrheitswidrig beantwortet wird (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 22).
Grund hierfür ist, dass in den Antragsformularen nicht ausdrücklich nach (unentgeltlichen) Vermögensverfügungen gefragt worden ist, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung gestanden haben (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 23).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 24 m.w.N.; siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 24).
Die Nichtangabe des Guthabenbetrags von EUR 62.000,-- war für die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsbescheide auch kausal (…vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 40; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 25).
Der Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, den Kläger zu ergänzenden Angaben zu seinem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 27).
Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines intendierten Ermessens in Richtung einer Rücknahme lässt sich weder unmittelbar aus § 45 SGB X noch aus dem Bundesausbildungsförderungsrecht und seinen fachspezifischen Wertungen ableiten (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 29-38).
Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - im Widerspruchsverfahren nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.2011 - 7 B 34.11; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 39).
Daher ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte von dem Gedanken hat leiten lassen, das Interesse des Klägers, die zu Unrecht erhaltenen Mittel zu behalten, habe hinter das öffentliche Interesse an einer rechtmäßigen und effizienten Vergabe der nur beschränkt vorhandenen Förderungsmittel zurückzutreten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 40).
- BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Rn. 23 Die Würdigung des klägerischen Tatsachenvortrags durch das Oberverwaltungsgericht ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt (vgl. Urteil vom 14. März 2013 - BVerwG 5 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 14). - OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen; …
Dass sie dem öffentlichen Interesse den Vorzug gegeben hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 40). - VG Augsburg, 23.03.2016 - Au 3 K 15.1900
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe eines …
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U. v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 24 m. w. N.; siehe zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 24).Die Nichtangabe des Fondsdepots war für die Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheids auch kausal (…vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 40; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 25).
Der Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, den Kläger zu ergänzenden Angaben zu seinem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 27).
Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines intendierten Ermessens in Richtung einer Rücknahme lässt sich weder unmittelbar aus § 45 SGB X noch aus dem Bundesausbildungsförderungsrecht und seinen fachspezifischen Wertungen ableiten (siehe zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 29-38).
Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - im Widerspruchsverfahren nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, B. v. 26.4.2011 - 7 B 34.11; U. v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 39).
Daher ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte von dem Gedanken hat leiten lassen, das Interesse des Klägers zu 1., die zu Unrecht erhaltenen Mittel zu behalten, habe hinter das öffentliche Interesse an einer rechtmäßigen und effizienten Vergabe der nur beschränkt vorhandenen Förderungsmittel zurückzutreten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 40).
- VG Berlin, 17.04.2024 - 18 K 403.21
Rückforderung von Ausbildungsförderung: Grob fahrlässige Nichtangabe von Vermögen
Zum Vermögen des Auszubildenden zählt auch Vermögen, das er vor der Beantragung von Ausbildungsförderung unentgeltlich auf Dritte übertragen hat, sofern die Übertragung dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck widerspricht; in einem solchen Fall ist die Vermögensübertragung unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - juris Rn. 19).Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013, a.a.O.).
Dies ist der Fall, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - juris Rn. 24).
Dies ist der Fall, wenn ich in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung oder während der förderungsfähigen Ausbildung Teile meines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere an meine Eltern oder andere Verwandte, übertragen habe." Danach war für den Kläger erkennbar, dass ihm zum einen das weggegebene Vermögen fiktiv zuzurechnen war und er dieses zum anderen hätte angeben müssen (vgl. zu einem vergleichbaren Fall BVerwG, Urteil vom 14. März 2013, a.a.O., Rn. 23).
Rn. 30 c. Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob auch ein Fall arglistiger Täuschung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 1. Alternative SGB X vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - juris Rn. 22 f.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. September 2018 - 4 LA 367/17 - juris Rn. 5).
Da die Rückforderung nach der gesetzlichen Konzeption zwingende Folge der Aufhebung der Bewilligungsentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013, a.a.O., Rn. 11 a.E.; BSG…, Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 44/96 - juris Rn. 13), war für die Behörde ein Ermessen nicht eröffnet.
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1869/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Im Bereich des hier einschlägigen Fachrechts ist keine gesetzliche Wertung ersichtlich, die das in § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG gewährte Ermessen einschränken würde (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - NVwZ 2015, 1764, 1767, juris Rn. 29 m. w. N.; Urteil vom 14.03.2013 - 5 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 689, 691 f., juris Rn. 28 ff.). - OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15
Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge
Insoweit besteht durch die gesetzliche Wertung des Wegfalls des Wohngeldanspruchs nach § 28 Abs. 3 WoGG eine Besonderheit gegenüber der unmittelbaren Anwendung des § 45 SGB X. Bei der Frage der Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist das Rücknahmeermessen auch in Fällen des nicht zu berücksichtigenden Vertrauens nicht in irgendeiner Weise intendiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris Rn. 30 ff.). - VG Trier, 08.12.2021 - 8 K 2827/21
Corona-Soforthilfe
Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris, Rn. 29).Der haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (…BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 -, juris, Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris, Rn. 40), so dass auch ein formelhafter Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 9. November 2020 - 6 A 10440/20.OVG - Urteil vom 10. Dezember 2019 - 6 A 10517/19.OVG -, juris, Rn. 31).
- VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, …
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 A 1581/23
Primärrechtlicher Begriff des "Unternehmens" nach den Wettbewerbsvorschriften des …
- VG Ansbach, 11.10.2021 - AN 2 K 21.00699
BAföG-Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher Auflösung von Bausparverträgen …
- VG Gera, 12.02.2025 - 6 K 810/24
Rückforderung von Leistungen nach dem AFBG; Ermessensausfall, fehlende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10517/19
Ermessensausübung im Rahmen der Rückforderung von Förderungsmitteln
- VG Karlsruhe, 11.10.2024 - 14 K 5099/23
Widerruf und Rückforderung eines Corona-Zuschusses
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.345
Neuberechnung von Leistungen der Ausbildungsförderung und Rückzahlungspflicht
- OVG Hamburg, 07.12.2022 - 5 Bf 207/21
Rücknahme eines Bewilligungsbescheids über Übergangsgebührnisse zugunsten eines …
- VG Ansbach, 28.11.2022 - AN 2 K 22.00377
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtmissbräuchliche …
- VG Ansbach, 21.05.2019 - AN 2 K 16.02262
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652
BAföG-Rückforderung wegen vermeintlicher Darlehensrückzahlung an Vater
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge; …
- VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11
Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 15 A 2349/14
Regelung der Anschlusspflicht und Benutzungspflicht von Fettabscheideranlagen in …
- OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14
Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1873/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung - Parallelentscheidung …
- BVerwG, 26.06.2020 - 5 C 1.20
Versäumung der Frist für die Geltendmachung einer Conterganrente; Ausschlussfrist …
- OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der …
- VG Oldenburg, 19.02.2019 - 7 A 4277/18
Abschalteinrichtung; Betriebsuntersagung; KfZ; Rückrufaktion; Software-Update; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2024 - 4 A 2550/22
Befristeter Rahmen; Bundesregelung Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 190/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 12 A 199/22
Anfechtung der Aufhebung der Gewährung von Pflegewohngeld; Berücksichtigung des …
- VG Ansbach, 10.11.2016 - AN 2 K 15.02519
Vermögensanrechnung infolge rechtsmissbräuchlicher Übertragung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 274/23
Befristeter Rahmen; Bundesregelung; Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides
- VG München, 06.12.2017 - M 18 K 16.2363
Rücknahme einer rechtswidrigen Inobhutnahme
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 898/22
Erfolglose Klage einer Museumsbetreiberin gegen die Rückforderung von …
- VG Hamburg, 13.06.2023 - 16 K 1847/22
Erfolglose Klage gegen die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe wegen von …
- VG Münster, 31.03.2022 - 5 K 1841/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - L 3 R 517/15
Voraussetzungen einer rückwirkenden Anrechnung von Einkommen aus einem …
- VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 2054/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 2551/22
Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
- VG Hamburg, 16.05.2024 - 16 K 2208/21
Erfolglose Klage der Betreiberin einer Event-Agentur gegen den Widerruf und die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 6 M 88.16
Ausräumung der Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur …
- VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 1647/18
Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für ein Projekt zur Förderung des regionalen …
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 3948/22
Erfolglose Klage der Betreiberinnen von Pensionen gegen Rückforderungen von …
- VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 2 K 22.01122
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung, Frage der Heilung einer …
- VG Frankfurt/Oder, 20.06.2017 - 6 K 1374/14
Haftung des Betreuers für die Rückforderung von Sozialleistungen
- OVG Sachsen, 14.07.2020 - 6 A 565/18
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Weiterbildungsförderung; Auslegung einer …
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 3948/24
- VG Ansbach, 13.07.2020 - AN 2 K 19.02244
Rückforderung von Ausbildungsförderung mangels Beweis einer Treuhandabrede
- VG Leipzig, 28.05.2018 - 7 K 1294/16
- VG Gera, 21.10.2024 - 6 K 316/24
Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über die Bewilligung von Leistungen …
- VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 2 K 19.01639
Erfolglose Klage auf Bewilligung von Ausbildungsförderung wegen fiktiven …
- VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Vermögen; Darlehen zwischen …
- OVG Sachsen, 17.06.2013 - 1 A 497/12
Ausbildungsförderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 R 1054/21
Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung einer großen Witwenrente aus der …
- VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen grob fahrlässig unrichtiger …
- VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 14.01547
Intendierte Ermessensentscheidung nach § 47 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 9 AFBG
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21
Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten …
- VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei …
- VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch …
- OVG Sachsen, 02.10.2019 - 3 A 637/19
Wohngeld; Rechtswidrigkeit; anfängliche Unwirksamkeit; Kostenfreiheit; Bezug von …
- VG Hamburg, 13.03.2024 - 16 K 782/23
Erfolglose Klage eines Unternehmens gegen die Rückforderung einer im Rahmen der …
- VG Arnsberg, 29.11.2024 - 12 K 1121/22
- SG Neuruppin, 06.02.2023 - S 26 AS 36/22
- SG Neuruppin, 28.02.2023 - S 26 AS 38/22
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG Gelsenkirchen, 13.09.2023 - 15 K 6/22
Förderungshöchstdauer, Verlängerung, Behinderung, besonderer Gleichheitssatz, …
- VG Köln, 09.09.2021 - 19 L 1226/21
- VG München, 19.09.2013 - M 15 K 12.1704
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- OVG Sachsen, 08.08.2013 - 4 A 281/12
Mitwirkung, Einnahmen, Vermögen, Wohngeld
- VG Düsseldorf, 22.07.2024 - 26 K 5956/22
- SG Neuruppin, 02.02.2023 - S 26 AS 32/22
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 12 ZB 19.1378
Erfolgloser Nichtzulassungsantrag gegen Rückforderung von …
- SG Neuruppin, 03.02.2023 - S 26 AS 37/22
- SG Neuruppin, 03.02.2023 - S 26 AS 34/22
- OVG Sachsen, 18.08.2016 - 1 A 368/16
Ausbildungsförderung; Vermögen; Vermögenszurechnung; Vermögensverschiebung
- OVG Sachsen, 23.01.2014 - 1 A 550/12
Ausbildungsförderung, Vermögen, rechtsmissbräuchliches Verhalten, Beweislast
- SG Aachen, 01.09.2020 - S 11 BK 10/19
- VG Köln, 01.02.2016 - 16 K 3190/15
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Subventionsleistungen …
- VG Gelsenkirchen, 16.09.2025 - 15 L 1741/25
Eignungsnachweis, Verlängerung, Erkrankung, Behinderung, Beurlaubung, Prognose
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - 15 E 42/21
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Fehlen der erforderlichen …
- SG Aachen, 22.07.2014 - S 11 BK 28/13
Ermessen der Behörde hinsichtlich Rücknahme der Bewilligung eines Kinderzuschlags
- VG Gelsenkirchen, 18.06.2025 - 15 K 1995/24
Ausbildungsförderung, Grundbescheid, Bescheid dem Grunde nach
- VG Köln, 30.10.2025 - 19 K 5966/23
- VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung
- VG Cottbus, 25.08.2016 - 5 K 879/14
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
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