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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2559
BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02 (https://dejure.org/2003,2559)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 5 C 15.02 (https://dejure.org/2003,2559)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 5 C 15.02 (https://dejure.org/2003,2559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    BSHG § 107
    Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der - nach Umzud des Hilfeempfängers; Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Zuständigkeitswechsel als Grundlage des ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 107
    Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers; Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr; Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des; Zuständigkeitswechsel als Grundlage des ...

  • Judicialis

    BSHG § 107

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungspflicht bei Umzug des Hilfeempfängers; Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Beendigung der Kostenerstattungspflicht bei erneutem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 107
    Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der - nach Umzud des Hilfeempfängers; Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Zuständigkeitswechsel als Grundlage des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 364
  • NVwZ 2004, 115 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 862
  • FamRZ 2003, 1553 (Ls.)
  • DVBl 2004, 46
  • DÖV 2003, 947
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02
    Das Verwaltungsgericht hätte den Beklagten nach alledem für die innerhalb des Zeitraumes des § 107 Abs. 2 BSHG liegende Zeit, in der Frau S. und ihre Tochter vom Kläger Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen haben, zur Erstattung der Kosten dieser Hilfeleistung nach § 107 Abs. 1 BSHG verurteilen und entsprechend §§ 288, 291 BGB dem Kläger auch Prozesszinsen (vgl. dazu BVerwGE 111, 213 ) zusprechen müssen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 12 A 11825/99
    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02
    Zwar ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 8. Februar 2000 - 12 A 11825/99 - ), auf dessen entgegengesetzten Standpunkt sich die Vorinstanz beruft, der Ansicht, dem Gesetzeswortlaut sei das Erfordernis eines Trägerwechsels nicht zu entnehmen, weil die Gegenüberstellung des für den bisherigen Aufenthaltsort zuständigen und des für den neuen Aufenthaltsort "nunmehr" zuständigen Trägers "nicht auf der die Erstattungsvoraussetzungen benennenden Tatbestandsseite, sondern der die Kostenpflicht begründende Rechtsfolgenseite" stattfinde (…a.a.O., S. 233).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 2073/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Nach der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war es - vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung - als Einkommen dessen anzusehen, an den es ausbezahlt wird (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 7.00 - FEVS 53, 113 m. w. N., vom 17. Dezember 2003 - 5 C 15/02 -, NJW 2004, 2541 f. und vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 -, NJW 2005, 2873).

    Zwar folgt aus dem Zweck des Kindergeldes keine von der Auszahlung unabhängige Zuordnung als Einkommen des Kindes (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3131/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als …

    Nach der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war es - vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung - als Einkommen dessen anzusehen, an den es ausbezahlt wird (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 7.00 - FEVS 53, 113 m. w. N., vom 17. Dezember 2003 - 5 C 15/02 -, NJW 2004, 2541 f. und vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 -).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Direktauszahlung an das Kind auf dessen Antrag im Wege des sog. Abzweigungsverfahrens nach § 74 Abs. 1 EStG erfolgt, sondern grundsätzlich auch, wenn dies - wie hier bis Juli 2006 - auf Wunsch und Veranlassung des kindergeldberechtigten Elternteils nach Maßgabe des § 48 SGB Erstes Buch (SGB I) geschieht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2003 - a.a.O.; dazu auch Grupp/Wrage, SGb 2005, 439 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3130/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als …

    Nach der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war es - vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung - als Einkommen dessen anzusehen, an den es ausbezahlt wird (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 7.00 - FEVS 53, 113 m. w. N., vom 17. Dezember 2003 - 5 C 15/02 -, NJW 2004, 2541 f. und vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 -).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Direktauszahlung an das Kind auf dessen Antrag im Wege des sog. Abzweigungsverfahrens nach § 74 Abs. 1 EStG erfolgt, sondern grundsätzlich auch, wenn dies - wie hier bis Juli 2006 - auf Wunsch und Veranlassung des kindergeldberechtigten Elternteils nach Maßgabe des § 48 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) geschieht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2003 - a.a.O.; dazu auch Grupp/Wrage, SGb 2005, 439 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03

    Bagatellgrenze, Finanzausgleich, Kostenerstattung, Sozialhilfekosten, Umzug

    Die Klägerin kann ihrer Kostenerstattungspflicht auch nicht entgegenhalten, dass ein (erneuter) Umzug eines Hilfeempfängers innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nunmehr zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgers die gemäß § 107 BSHG entstandene Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers nicht beendet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.2003 - 5 C 15.02 -, BVerwGE 117, 364).

    Diese Erstattungspflicht nach § 27 FAG endete bei entsprechender Anwendung des § 107 BSHG in Fällen des Umzugs innerhalb des Kreisgebietes ebenso wie die Erstattungspflicht des bisherigen Sozialhilfeträgers in direkter Anwendung des § 107 BSHG endet, wenn die hilfebedürftige Person während des der Kostenerstattung zugrunde liegenden Zeitraums von 2 Jahren (§ 107 Abs. 2 BSHG) in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers verzieht (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 06.02.2003, a.a.O.;… LPK-BSHG, 6. Aufl., § 107 Rdnr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - L 7 AS 880/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung eines …

    Denn in diesen Fällen ist das Kindergeld beim bezugsberechtigten Elternteil ein bloßer "Durchlaufposten"; die Situation stellt sich faktisch nicht anders dar als bei der Direktauszahlung im Wege des sog. Abzweigungsverfahrens nach § 74 Einkommenssteuergesetz (EStG) bzw. nach § 48 SGB I, in welchem das Kindergeld dem Kind als Einkommen zugeordnet wird (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 15/02 - NJW 2004, 2541 f.).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2006 - 22 K 4148/04

    Bestimmung der zuständigen Gemeinde für die Kostentragungslast von Sozialhilfe; …

    Rn. 40 So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 15.02 - FEVS 54, 488.
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