Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BGB § 288; ; BGB § 291; ; SGB VIII § 86 Abs. 2 Satz 4; ; SGB VIII § 86 Abs. 3; ; SGB VIII § 86 a Abs. 2; ; SGB VIII § 86 a Abs. 4; ; SGB VIII § 89 e Abs. 1
- Wolters Kluwer
Jugendhilferecht - Kostenerstattung - Einrichtungsort - Volljährige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers des Einrichtungsortes auch bei der Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung auch bei ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung nach § 89e SGB VIII auch bei Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige
Verfahrensgang
- VG München, 16.10.1997 - M 15 K 95.5368
- VGH Bayern, 21.12.2000 - 12 B 98.56
- BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Papierfundstellen
- BVerwGE 115, 251
- NJW 2002, 2580 (Ls.)
- NVwZ 2002, 857
- FamRZ 2002, 456 (Ls.)
- DVBl 2002, 349
- DÖV 2002, 341
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Ist dieser - wie hier - in einer Einrichtung begründet worden, entspricht die Gewährung eines Erstattungsanspruchs an den Jugendhilfeträger des Einrichtungsortes auch dem Sinn und Zweck des § 89 e Abs. 1 SGB VIII. Dieser bezweckt - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den "Schutz der Einrichtungsorte" und verwirklicht damit ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers (vgl. § 83 JWG i.V.m. § 103 BSHG und hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 23.89 - ; weiter BVerwGE 107, 52 ), mit dem er verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, BTDrucks 12/2866 S. 25 zu § 89 e SGB VIII). - BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74
Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ). - BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 23.89
Jugendhilfe - Jugendamt - Verwaltungskosten
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Ist dieser - wie hier - in einer Einrichtung begründet worden, entspricht die Gewährung eines Erstattungsanspruchs an den Jugendhilfeträger des Einrichtungsortes auch dem Sinn und Zweck des § 89 e Abs. 1 SGB VIII. Dieser bezweckt - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den "Schutz der Einrichtungsorte" und verwirklicht damit ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers (vgl. § 83 JWG i.V.m. § 103 BSHG und hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 23.89 - ; weiter BVerwGE 107, 52 ), mit dem er verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, BTDrucks 12/2866 S. 25 zu § 89 e SGB VIII).
- BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09
Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; …
Rn. 20 Das vorgenannte Auslegungsergebnis widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des § 89e SGB VIII, der - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den Schutz der Einrichtungsorte bezweckt und verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 und vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 686 ). - BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09
Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten; …
Rn. 25 4. Der Zinsanspruch rechtfertigt sich aus §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechend (stRspr für den Bereich der Jugendhilfe z.B. Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 256 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 5 m.w.N. = Buchholz 436.511 § 86a KJHG/SGB VIII Nr. 1). - BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12
Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher …
- BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09
Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung, …
Die Vorschrift soll die kommunalen Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung liegen, vor einer kostenmäßigen Überbelastung durch Hilfeleistungen an Personen schützen, die aus anderen Zuständigkeitsbereichen in solche Einrichtungen wechseln und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 ). - BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11
Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …
§ 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll Kostenschutz überall dort gewähren, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 ff., vom 25. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 39.03 - Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 2 S. 8 und 10…, vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10, jeweils Rn. 28, …und vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 4, jeweils Rn. 20, und Beschluss vom 29. September 2006 - BVerwG 5 B 8.06 - EuG 2008, 45 ). - OVG Hamburg, 12.04.2023 - 4 Bf 139/22
Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit des …
Rn. 33 Die Vorschrift des § 89e SGB VIII wurde, ebenso wie diejenige des § 89a SGB VIII, mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 1993 in das SGB VIII eingefügt (vgl. die Begründung des Gesetzesentwurfs, BT Drs. 12/2866) und verwirklicht damit ein "altes jugendhilferechtliches Anliegen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 11 m.w.N.).Die Vorschrift des § 89e SGB VIII soll dabei alle Konstellationen erfassen, in denen dies nicht bereits über die Anwendung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit gewährleistet ist (…vgl. die Entwurfsbegründung, BT Drs. 12/2866, S. 25; BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 12).
Zudem verhält sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu einer analogen Anwendung des § 89e Abs. 1 SGB VIII. Eine solche wird durch das Bundesverwaltungsgericht vielmehr auch in anderen Konstellation, etwa die Hilfe für junge Volljährige betreffend, befürwortet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. November 2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 11 ff).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 135/14
Kostenerstattung nach SGB 8 § 89e Abs 1 S 1
Rn. 10 Das Bundesverwaltungsgericht stellt in ständiger Rechtsprechung - nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 25. März 2010 (- 5 C 12.09 -, zit. nach JURIS) - allein darauf ab, ob die Zuständigkeit i.S.d. § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII durch einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet worden ist (vgl. Urt. v. 25. Oktober 2004 - 5 C 39/03 - v. 22. November 2001 - 5 C 42.01 -, zit. nach JURIS). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 A 10328/05
Kostenerstattungspflicht nach SGB 8 § 89e und § 86 Abs 1 bis 5
Richtig ist zwar, dass der Schutz der Einrichtungsorte ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers ist (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 -, BVerwGE 115, 251 [253]) und auch im Sozialgesetzbuch Achtes Buch in unterschiedlicher Form und Reichweite verwirklicht wurde.Zwar mag der Schutz der Einrichtungsorte entweder im Rahmen der Regelungen über die örtliche Zuständigkeit oder durch Komplettierung der an Ortsnähe und Effektivität der Jugendhilfe orientierten Zuständigkeitsnorm durch eine den Schutz der Einrichtungsorte sichernde Erstattungsnorm ausnahmslos zu gewährleisten sein (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255).
Dies entspricht auch der Gesetzesbegründung zu § 89 e SGB VIII, die beide mögliche Ausgestaltungen des Schutzes der Einrichtungsorte wiedergibt und die Kostenerstattung für alle diejenigen Fälle für maßgeblich erklärt, in denen das Anknüpfen der örtlichen Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt zu einer Kostenbelastung des Einrichtungsortes führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255).
Da § 89 e SGB VIII die Sicherung eines lückenlosen Schutzes der Einrichtungsorte auf der Erstattungsebene bezweckt (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255), wird § 89 e Abs. 1 SGB VIII in den Fällen, in denen die Eltern schon vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einer "Einrichtung" ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hatten, dahin ausgelegt werden können, dass letzterer zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist, weil dann zuvor in seinem Bereich alle in Betracht kommenden, für die Zuständigkeit maßgeblichen Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 12 A 1586/21
Erstattung der aufgewendeten Kosten für ein Kind als Hilfeempfänger aus Mitteln …
Rn. 99 Vgl. die Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, BT-Drucks. 12/2866, S. 25 zu § 89e SGB VIII; BVerwG, Urteile vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 -, juris Rn. 15, und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 -, juris Rn. 35.Rn. 101 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2001- 5 C 42.01, juris Rn. 15.
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 12 S 2682/15
Örtliche Zuständigkeit von Jugendhilfeträgern bei aufgeteilter Personensorge
Rn. 34 2. Der Zinsanspruch der Klägerin rechtfertigt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (BVerwG, Urteile vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 - BVerwGE 148, 242; und vom 22.11.2001 - 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251). - VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 576/07
Wirkung einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und der Feststellung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2011 - 12 S 1608/08
Erstattungsstreitigkeit über Jugendhilfekosten; Unterbringung bei einer …
- VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 08.675
Kostenerstattung nach § 89e SGB 8
- BVerwG, 29.09.2006 - 5 B 8.06
Richten der örtlichen Zuständigkeit für Jugendhilfemaßnahmen nach dem …
- BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von …
- OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LB 28/06
Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines …
- VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04
Kostenerstattung zwischen Einrichtungsträgern; örtliche Zuständigkeit für …
- OVG Bremen, 01.06.2005 - 2 A 225/04
Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; sonstige Wohnform; Erziehung; …
- VGH Bayern, 19.07.2006 - 12 BV 04.1238
Kinder- und Jugendhilfe, Erstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bei …
- VGH Bayern, 14.09.2006 - 12 BV 05.1241
Kinder- und Jugendhilfe, Frauenhaus als geschützte Einrichtung im Sinne des § 89 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 12 A 510/08
- VG Münster, 26.09.2013 - 6 K 2569/11
Anspruch eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen Träger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 1622/01
Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen; Zuständigkeit des örtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 12 A 1622/01
Voraussetzungen der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines …
- VG Bayreuth, 31.10.2016 - B 3 K 15.698
Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel …
- VG Bayreuth, 16.03.2015 - B 3 K 13.619
Vorrang-/Nachrangverhältnis; Gleichartigkeit v. Eingliederungshilfemaßnahmen; …
- VG Köln, 02.11.2006 - 26 K 7559/05
Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kindesmutter vor Aufnahme in eine geschützte …
- VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 12.02273
Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; gewöhnlicher Aufenthalt im Rahmen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - 12 A 4948/05
Streit über die Kostenträgerschaft für Erstmaßnahmen ab dem 18. Lebensjahr; …
- VGH Bayern, 11.05.2006 - 12 BV 04.3563
Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07
Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines …
- VG Karlsruhe, 08.11.2005 - 5 K 4784/03
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; örtliche Zuständigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - 12 A 3191/04
Jugendhilferechtliche Ausgestaltung der Hilfeleistung an eine allein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 3778/06
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von …
- VG Münster, 08.06.2010 - 6 K 1482/08
Kostenerstattung, Rehabilitationsträger erst angegangen
- VG Münster, 24.11.2009 - 6 K 1923/07
Vorliegen einer geistigen Behinderung bei einem Intelligenzquotienten von 66; …
- VG Düsseldorf, 16.09.2003 - 19 K 11272/98
Kostenerstattung für Leistungen der Jugendhilfe; Anforderungen an den …
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Rechtsprechung
| AG Warendorf, 08.05.2001 - 5 C 42/01 |
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Kurzfassungen/Presse
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Rechtsprechung
| AG Rheinbach, 26.06.2001 - 5 C 42/01 |
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