Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 046.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Prozessunfähigkeit des Klägers - Rüge von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.06.1978 - 34 XII 74
- BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 046.78
- BVerwG, 11.12.1980 - 5 C 046.78
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit
Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).Erst an eine solche Darlegung könnte sich aber die weitere Überlegung anschließen, ob das Gericht verpflichtet gewesen sei, ihr einen besonderen Vertreter zu bestellen (§ 62 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 57 ZPO; vgl. hierzu im übrigen Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).
- BVerwG, 09.03.1983 - 2 C 100.81
Vorliegen rechtfertigender Gründe für eine zulassungsfreie Revision - Vorliegen …
Ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO kommt u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [16]; 48, 201 [204]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 29]).Erst an eine solche Darlegung könnte sich aber die weitere Überlegung anschließen, ob das Gericht verpflichtet gewesen sei, ihr einen besonderen Vertreter zu bestellen (§ 62 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 57 ZPO; vgl. hierzu im übrigen Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 23.02.1984 - 7 CB 29.83
Zulassung einer Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers - Begehren einer …
Gegenstand einer Verfahrensrevision können indessen, wenn die Berufung nicht ausgeschlossen ist, nur wesentliche Mängel im Sinne des § 133 VwGO sein, die das Verfahren vor dem Berufungsgericht betreffen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 29).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1980 - 5 C 046.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitgegenstandswerts für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.06.1978 - 34 XII 74
- BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 046.78
- BVerwG, 11.12.1980 - 5 C 046.78
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 46.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen …
Zwar ist ein Prozeßbeteiligter, der nicht geschäfts- und prozeßfähig ist, im Sinne dieser Bestimmung nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 46.78 - ).Sie führt vielmehr, ohne sich mit den Gründen auseinanderzusetzen, die für die Überzeugung des Flurbereinigungsgerichts von der Prozeßfähigkeit der Klägerin ausschlaggebend waren, lediglich aus, daß sie "nicht wie beantragt durch einen Rechtspfleger vertreten wurde, obwohl nicht ausgeschlossen ist, daß sie nicht geschäftsfähig ist oder zumindest auf dem Gebiet der Flurbereinigung nicht voll geschäftsfähig ist." Und weiter: "Das Gericht wäre hier verpflichtet gewesen, durch einen Sachverständigen zu überprüfen, ob die Klägerin voll prozeßfähig war." Schließlich: "Darüber bestanden und bestehen heute erhebliche Zweifel." Mit diesem Vorbringen werden in Wirklichkeit nicht ein Verfahrensfehler im Sinne des § 133 Nr. 3 VwGO, sondern allenfalls Verfahrensmängel gerügt, die nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hätten geltend gemacht werden müssen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 46.78 - ).
- BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Hat das Berufungsgericht dadurch, daß es dem Kläger keinen Prozeßpfleger bestellt hat, nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt, dann erledigt sich auch die weiterhin als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, ob bei einer derartigen Verfahrensrüge Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 oder zulassungsfreie Revision nach § 133 Nr. 3 VwGO einzulegen ist (vgl. dazu Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 46.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 29).
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