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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.03.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1505
BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,1505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 699
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der zunächst als Prüfungsmaßstab in Betracht kommt, läßt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen (vgl. BVerfGE 29, 337 [BVerfG 08.12.1970 - 1 BvR 104/70]; 55, 72 ,jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Revision Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerwG, 24.10.1991 - 5 C 18.88

    Rückzahlung von BAföG-Darlehen; (Verspätungs-)Zinsen auf Restschuld rechtmäßig

    Daß in diesen Fällen unterschiedliche Sachverhalte zu gleichen Belastungen führen, ist schon deshalb vertretbar, weil es sich bei der Darlehensrückabwicklung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz um eine Massenerscheinung handelt, zu deren Ordnung der Normgeber nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich befugt ist, typisierende, generalisierende und pauschalierende Regelungen zu erlassen (vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 u.a. - und vom 8. August 1988 - BVerwG 5 B 62.88 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Diese Vorschrift bestimmt den maßgebenden Vollzugsrahmen für das gesamte Gesetz (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - ).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99

    Bei den Eltern wohnen i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern …

    Der Unterschied zwischen der Neuregelung in § 2 Abs. 1 a BAföG und der früheren Regelung in § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG besteht allein darin, daß der Sachverhalt des Wohnens bei den Eltern, der in § 68 BAföG gesetzessystematisch im Rahmen der Übergangs- und Schlußvorschriften geregelt war, aber den maßgebenden Vollzugsrahmen für das gesamte Gesetz bestimmte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - ), in der Neufassung - in gesetzessystematisch klarerer Weise - die grundsätzliche Förderungsfähigkeit der Ausbildung betrifft.
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren …

    Dies gilt mit Rücksicht auf das jeweils wort- und inhaltsgleich verwendete Erfordernis der Nichterreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte nicht nur im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG, sondern in gleicher Weise auch bei Anwendung des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG (zu letzterem s. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>, vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 u.a. - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 4.86 - <NVwZ-RR 1990, 252 f.>), um die es hier geht.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92

    Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit

    Diese Norm bildete zwar den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Bundesausbildungsförderungsgesetz, vom Vorliegen seiner Voraussetzungen hing also die "Förderung der Ausbildung dem Grunde nach" ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - und - BVerwG 5 C 86.85 - <NJW 1987, 1961>).
  • BVerwG, 05.01.1993 - 11 B 51.92

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

    Abgesehen davon ist, was die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung im hier maßgeblichen Zeitpunkt angeht, zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber bei rechtsgewährenden Regelungen, wie sie hier in Rede stehen, einen weiten Gestaltungsbereich hinsichtlich der Bestimmung des Personenkreises hat, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - mit weiteren Nachweisen und Beschluß vom 16. September 1991 - BVerwG 5 B 71.91 - ).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86

    Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nur, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, - allein um der erstrebten Ausbildung willen (BVerwGE 51, 354 [BVerwG 16.12.1976 - V C 43/75]) - außerhalb der Wohnung der Eltern untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215> zum insoweit wortgleichen § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649>; BVerwGE 57, 198 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 49/77]; 74, 260 [BVerwG 10.06.1986 - 1 C 4/86]zur insoweit wortgleichen Bedarfsnorm des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG; zum in gleicher Weise auszulegenden § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG vgl. Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 u.a. - , vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - FamRZ 1989, 678/679>, vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 4.86 - NVwZ-RR 1990, 252 f.> und vom 21. Juni 1990 - BVerwG 5 C 3.88 - ).
  • VG Köln, 09.10.2024 - 26 K 6360/20

    BAföG-Rückforderung; Erlass der BAföG-Darlehensschuld

    Rn. 101 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.1997 - 11 C 12.95 -, juris, Rn. 19, vom 24.10.1991 - 5 C 18.88 -, juris, Rn. 12, und vom 11.12.1986 - 5 C 71.85 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04

    Wohnung der Eltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichtfamiliäre …

    Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern oder einem Elternteil zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (BVerwG, Urt. v. 11.12.1986 - 5 C 71.85 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 13.89

    Sozialhilfe - Wichtiger Grund - Arbeit - Pflicht zur Beschaffung des …

    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - (Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 5)) und der jetzt ausdrücklich in § 65 Abs. 3 Nr. 1 BAföG in der seit dem 12. BAföGÄndG vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936) geltenden Fassung getroffenen gesetzlichen Regelung ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß § 26 Satz 1 BSHG dem geltend gemachten Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht entgegensteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 12 A 2466/14

    Verzinsung eines Darlehens bei Überschreitung des Zahlungstermins durch den …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.86
  • VG Köln, 09.10.2024 - 26 K 2231/20

    BAföG-Rückforderung; Erlass der BAföG-Darlehensschuld

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 4.86

    Ausbildungsförderung - Übergangsregelung - Bedarfssatz von Schülern

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 5.86

    Bedarfssatz für auswärtig wohnende Schüler - Begriff des …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 45.86

    Bedarfssatz auswärtig wohnender Schüler nach dem …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 16.87

    Anwendbarkeit eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 19.87

    Anwendbarkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf einen Schüler - …

  • BVerwG, 18.06.1987 - 5 B 71.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausbildungsförderung für …

  • BVerfG - 1 BvR 464/87 (anhängig)
  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 31.87

    Höhe der Schülerförderung bei wiederholter Antragsstellung nach Inkraftreten des …

  • BVerwG, 22.06.1987 - 5 B 17.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 18.06.1987 - 5 B 138.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erreichbarkeit einer …

  • VG Hamburg, 22.12.2009 - 8 K 1938/09

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung für jüdischen Emigranten als …

  • OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88

    Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • VG Düsseldorf, 09.08.2010 - 19 K 2087/10

    Maßgeblichkeit der Wohnverhältnisse der Eltern i.R.d. § 2 Abs. 1a …

  • VG Hamburg, 22.09.2009 - 8 K 1357/08

    Ausbildungsförderung einer Polin für die Förderung einer Erstausbildung oder …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 71.85   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,12343)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,12343)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1986 - 5 C 71.85 (https://dejure.org/1986,12343)
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