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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6277
BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23 (https://dejure.org/2025,6277)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2025 - 5 C 8.23 (https://dejure.org/2025,6277)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2025 - 5 C 8.23 (https://dejure.org/2025,6277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 21 Abs. 1 Satz 1 und 4, §§ 46, 47 Abs. 4, § 47a Satz 1; BGB § 254 Abs. 1; SGB I § 60 Abs. 1 und 2; SGB X § 20; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Förderungsamts bei der Ersatzpflicht der Angehörigen nach § 47a BAföG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mitverschulden des BAföG-Amtes kann dessen ausbildungsförderungsrechtlichen Schadensersatzanspruch mindern

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAföG-Rückforderung: Schludriges Amt trägt Mitschuld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schadensersatzanspruch gegen die Eltern - und das Mitverschulden des BAföG-Amtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzpflicht der Angehörigen beim BAföG - und das Mitverschulden des Förderungsamts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitverschulden des BAföG-Amtes kann dessen ausbildungsförderungsrechtlichen Schadensersatzanspruch mindern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fehler beim BAföG-Antrag: Mitverschulden des BAföG-Amts mindert den Rückzahlungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 1606
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15

    Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Vielmehr beinhaltet er einen eigenständigen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts, der der Deliktshaftung nach den §§ 823 ff. BGB nahesteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47 a BAföG Nr. 2 S. 5 und vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 16).

    In der Rechtsprechung des Senats ist außerdem geklärt, dass § 47a BAföG eine hinreichende Ermächtigung für den Erlass eines Leistungsbescheids enthält (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 11).

    Rn. 12 aa) Mit dem Tatbestandsmerkmal "falsche oder unvollständige Angaben" nimmt § 47a Satz 1 BAföG in der Sache Bezug auf die in § 47 BAföG getroffene Regelung der Auskunftspflichten Dritter im förderungsrechtlichen Antragsverfahren (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 11).

    Der danach erforderliche haftungsbegründende adäquate Ursachenzusammenhang besteht, wenn eine Tatsache nicht nur im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach regelmäßigem Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 16).

    Die dem Auszubildenden im maßgeblichen Zeitraum zugewandte Förderung ist danach um die Ausbildungsförderungsleistung zu mindern, die dieser bei vollständigen Angaben des maßgeblichen Angehörigen über seine Einkommensverhältnisse erhalten hätte (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 04.06.1987 - 5 B 106.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungsförderung für den …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Diese Formblätter legen den Umfang der durch den Erklärungspflichtigen anzugebenden (leistungserheblichen) Tatsachen und die beizufügenden Nachweise fest, auf deren Grundlage die Feststellung der Förderungsfähigkeit der Ausbildung dem Grunde und der Höhe nach erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 5 B 106.86 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 9 S. 1).

    Demgegenüber ist der durch § 46 Abs. 3 BAföG angeordnete Formblattzwang jedoch die speziellere Regelung, die eine zwingende, über eine bloße Ordnungsvorschrift hinausgehende Bestimmung enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 5 B 106.86 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 9 S. 1).

    Da die Klägerin nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts im maßgeblichen Jahr 2014 solche Einkünfte hatte, aber diese in den Zeilen 73 ff. nicht eingetragen und Angaben hierzu auch nicht an anderer Stelle auf dem Formblatt 3 (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 5 B 106.86 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 9 S. 1) gemacht hat, waren ihre Angaben unvollständig.

  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92

    BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Vielmehr beinhaltet er einen eigenständigen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Rechts, der der Deliktshaftung nach den §§ 823 ff. BGB nahesteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47 a BAföG Nr. 2 S. 5 …und vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 - NJW 2017, 1560 Rn. 16).

    Zunächst ist schon dem Ausgangspunkt nach zu berücksichtigen, dass der Schadensersatzanspruch nach § 47a BAföG seiner Natur nach nicht auf die Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit auch nicht auf die Abschöpfung von ersparten Unterhaltsaufwendungen gerichtet ist, sondern auf den Ersatz des eingetretenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1992 - 11 C 4.92 - Buchholz 436.36 § 47 a BAföG Nr. 2 S. 5).

  • OVG Sachsen, 02.07.2015 - 1 A 519/13

    Ausbildungsförderung; Ersatzanspruch; Leistungsbescheid; Einkünfte; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Was im Übrigen zu gelten hätte, wenn das Förderungsamt eine Diskrepanz zwischen den Angaben in den Formblättern und den Inhalten eines Belegs tatsächlich feststellt (vgl. dazu OVG Bautzen, Urteil vom 2. Juli 2015 - 1 A 519/13 - SächsVBl 2015, 294 Rn. 23) oder sonst Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit hat, muss hier nicht entschieden werden.

    Im Übrigen genügt eine bloße Mitursächlichkeit (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 2. Juli 2015 - 1 A 519/13 - SächsVBl 2015, 294 Rn. 22; VGH Mannheim…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 12 S 214/20 - juris Rn. 9 m. w. N.;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Aufl. 2024, § 47a Rn. 14).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Es entspricht aber dem Charakter des § 254 BGB als einer konkreten gesetzlichen Ausprägung des in § 242 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. November 2009 - VI ZR 58/08 - NJW 2010, 927 Rn. 16 m. w. N.), den Schaden dann nicht ohne Abwägung dem Ersatzpflichtigen insgesamt aufzuerlegen, wenn dem Förderungsamt zusätzlich zur Verletzung eigener Interessen im Sachzusammenhang mit der Schadensentstehung auch noch eine Verletzung einer gegenüber dem in Anspruch genommenen Beteiligten im Sinne von § 47 Abs. 4 BAföG bestehenden Rechtspflicht unterlaufen ist.
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Sie kann aber auch im Revisionsverfahren erfolgen, wenn die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz hierfür ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 87/91 - NJW 1993, 1191 m. w. N.).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Insofern ist die Amtsaufklärungspflicht ebenso wie spiegelbildlich die Erklärungspflicht des Betroffenen im Verfahren Ausdruck des Grundsatzes, dass die am Rechtsverhältnis Beteiligten gehalten sind, einander vor vermeidbarem Schaden zu bewahren (…vgl. Mrozynski, in: Mrozynski, SGB I, 7. Aufl. 2024, § 60 Rn. 1;… Sichert, in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand Dezember 2010, § 60 Rn. 8 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 23. März 1972 - 5 RJ 63/70 - BSGE 34, 124 ).
  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Maßgeblich ist insoweit letztlich, ob die vom Beschädigten nicht eingehaltene Sorgfaltsanforderung ihrem Schutzzweck und der jeweiligen Pflichtenstellung nach darauf abzielt, einen Schaden wie den eingetretenen zu verhindern und insofern den Schädiger zu entlasten (…vgl. Oetker, in: MüKo-BGB, 9. Aufl. 2022, § 254 Rn. 32 f. m. w. N.), oder ob der Schädiger gerade die ihm allein obliegende Pflicht verletzt hat, Fehler des Beschädigten zu verhindern oder auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1986 - IVa ZR 183/84 - NJW-RR 1986, 1348 ;… Höpfner, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2021, § 254 Rn. 34).
  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Dies ist in Bezug auf das Verschulden des Beklagten im Rahmen der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht deshalb zu korrigieren, weil die Vorinstanz nicht alle festgestellten Umstände in die Wertung einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - NJW-RR 2000, 397 ).
  • VG Karlsruhe, 18.10.2000 - 10 K 2252/00
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23
    Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob die Annahme des Oberverwaltungsgerichts (…UA Rn. 56) zutrifft, dass losgelöst vom Einzelfall dem Elternteil, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine überhöhte Gewährung der Ausbildungsförderung regelmäßig ein Vermögensvorteil durch ersparte Unterhaltsaufwendungen entstehe (ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 10 K 2252/00 - FamRZ 2002, 499 f.;… einschränkend allerdings Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Aufl. 2024, § 47a Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 12 S 214/20

    Ausbildungsförderung; fahrlässig unvollständige Angaben; Herbeiführen einer …

  • BVerwG, 20.01.1997 - 5 B 123.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der …

  • BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 190/60
  • VG Berlin, 24.04.2026 - 18 K 490.24

    Rückzahlung von überzahlten Fördermitteln im Zusammenhang mit einem …

    Diese Vorschrift ist eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben und damit ein allgemeines Prinzip des Schadensrechts, das sich auch auf öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2025 - 5 C 8.23 - juris Rn. 20).

    Selbst wenn hier eine Sorgfaltsverletzung (der Senatsbildungsverwaltung) des Klägers infolge nicht ausreichender Kontrollmechanismen angenommen und dem Kläger (allenfalls) leichte Fahrlässigkeit angelastet würde, fehlte es an der erforderlichen adäquaten Kausalität für die Schadensherbeiführung oder wäre jedenfalls der Verursachungsbeitrag des Beklagten so gewichtig, dass er den Schaden insgesamt zu ersetzen hätte (vgl. zu diesen Aspekten BVerwG, Urteil vom 27. März 2025, a.a.O., Rn. 26 ff.).

  • VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66

    Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …

    Eine wesentliche Mitursächlichkeit eines von mehreren Verursachungsbeiträgen genügt (…vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5.17 - juris Rn. 18; U.v. 27.3.2025 - 5 C 8.23 - BVerwGE 185, 255 - juris Rn. 17;… U.v. 28.3.2023 - 2 C 6.21 - BVerwGE 178, 116 - juris Rn. 41, jeweils m.w.N.).
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