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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,297
BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56 (https://dejure.org/1958,297)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1958 - V C 88.56 (https://dejure.org/1958,297)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 (https://dejure.org/1958,297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 20 Abs. 2 ; MuSchG § 9

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 294
  • NJW 1959, 690
  • MDR 1959, 240
  • DVBl 1959, 285
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 12 C 12.264

    Negative Äußerung über Kunden des Arbeitgebers bei Facebook kann außerordentliche …

    Ob in diesem Sinne ein "besonderer Fall" vorliegt, ist keine Ermessensentscheidung, sondern die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [296]; Urteil vom 21.10.1970 - 5 C 34.69 -, BVerwGE 36, 160 [161]); ein irgendwie gearteter Beurteilungsspielraum steht dem Gewerbeaufsichtsamt insoweit nicht zu.

    Rn. 24 Der "besondere Fall" des § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG ist deshalb mit dem "wichtigen Grund" des § 626 BGB nicht gleichzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [296 f.]).

    Ein solcher Fall kann demzufolge nur "ausnahmsweise" dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die - noch gewichtigeren - Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [297]; BayVGH, Urteil vom 30.11.2004 - 8 B 03.2878 -, BayVBl 2005, 409 [410] zur weitgehend inhaltsgleichen Regelung des vormaligen BErzGG).

    Dies folgt aus dem Wort "kann" in § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [296]).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; …

    Rn. 15 Ein besonderer Fall im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, dass die vom Gesetz grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten (Urteile vom 29. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 , vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 34.69 - BVerwGE 36, 160 , vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - BVerwGE 54, 276 zum Begriff des besonderen Falles in § 9 MuSchG).
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung eines …

    Ein "besonderer Fall" kann (ausnahmsweise) nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (BVerwGE 7, 294 [296, 297]; 36, 160 [161]).
  • VG Darmstadt, 26.03.2012 - 5 K 1830/11

    Kündigungsschutz nach § 9 MuschG und § 18 BEEG

    Ob in diesem Sinne ein "besonderer Fall" vorliegt, ist keine Ermessensentscheidung, sondern die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 [296]; U. v. 21.10.1970 - 5 C 34.69 - BVerwGE 36, 160 [161]); ein irgendwie gearteter Beurteilungsspielraum steht dem Regierungspräsidium Darmstadt insoweit nicht zu.

    Rn. 26 Der "besondere Fall" des § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG ist mit dem "wichtigen Grund" des § 626 BGB nicht gleichzusetzen (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 [296 f.]).

    Ein solcher Fall kann demzufolge nur "ausnahmsweise" dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die - noch gewichtigeren - Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294 [297];… BayVGH, B. v. 29.02.2012 - 12 C 12.264 - juris, Rn. 24).

  • VGH Bayern, 09.09.2026 - 12 CE 26.1665

    Zulässigerklärung der Kündigung während der Schwangerschaft, (kein) …

    Rn. 11 Der "besondere Fall" des § 17 Abs. 2 MuSchG ist deshalb mit dem "wichtigen Grund" des § 626 BGB nicht gleichzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [296 f.] zur Vorgängerregelung des § 9 MuSchG).

    Dies folgt aus dem Wort "kann" in § 17 Abs. 2 MuSchG (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 -, BVerwGE 7, 294 [296]. zur Vorgängerregelung des § 9 MuSchG).

  • VG Würzburg, 13.08.2026 - W 3 E 26.1432

    Außerordentliche Kündigung einer schwangeren Rechtsanwältin wegen versuchten …

    Rn. 32 Bei dem Begriff des besonderen Falls handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - V C 88.56 - BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 14;… VG Düsseldorf, U. v. 16.12.2011 - 13 K 5101/11 - juris Rn. 23 f. m.w.N.).

    Der "besondere Fall" ist zudem ein genuin verwaltungsrechtlich zu bestimmender Begriff, der nicht mit demjenigen des "wichtigen Grundes" im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gleichzusetzen ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - V C 88.56 - BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Rn. 33 Ein besonderer Fall kann nur ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1958 - V C 88.56 - BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 17).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92

    Mutterschutz

    Dagegen spricht - abgesehen von Sinn und Zweck der in Rede stehenden Regelung (vgl. noch unter c) - vielmehr schon die Tatsache, daß es sich in beiden Fällen um für den Arbeitnehmer belastende Verwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG Urteile vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG und vom 18. August 1977 - V C 8.77 - AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG 1968;… siehe ferner KR-Becker, aaO, § 18 BErzGG Rz 31 und § 9 MuSchG Rz 96), die in sich dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen müssen, d. h. für den belasteten Bürger muß ersichtlich sein, auf welche Rechtsgrundlage, nämlich § 9 Abs. 3 MuSchG oder § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG die Behörde unter jeweiliger Anwendung ihres Ermessensspielraums (…vgl. dazu KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 113 f., 120 sowie § 18 BErzGG Rz 35) die Ausnahmegenehmigung stützt.
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …

    Wann ein besonderer Fall angenommen werden kann, ist im Gesetz nicht bestimmt; er ist nicht gleichzusetzen mit dem wichtigen Grund in § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1958 - 5 C 88.56 - BVerwGE 7, 294; VGH BW, U.v. 20.2.2007 - 4 S 2436/05 - NZA-RR 2007, 290;… Buchner/Becker/Bulla, Mutterschutz- und Bundeserziehungsgeldgesetz, 7. Aufl. 2003, § 18 BErzGG Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 27.01.2026 - 6 A 560/25

    Zustimmung zur Kündigung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG); mehrfacher …

    Rn. 33 Bei dem Begriff des besonderen Falles handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 -, BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 14; VG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Dezember 2011 - 13 K 5101/11 -, juris Rn. 23 f. m. w. N.; VG Darmstadt…, Urteil vom 26. März 2012 - 5 K 1830/11.DA -, juris Rn. 24; VG Mainz…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 1 K 1061/16.MZ -, juris Rn. 31).

    Der "besondere Fall" ist zudem ein genuin verwaltungsrechtlich zu bestimmender Begriff, der nicht mit demjenigen des "wichtigen Grundes" im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gleichzusetzen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 -, BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 15 f. m. w. N.).

    Rn. 34 Ein besonderer Fall kann nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 -, BVerwGE 7, 294-297, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Ein besonderer Fall im Sinne des § 9 Abs. 3 kann ganz ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Mutterschutzgesetz als vorrangig angegebenen Interessen der werdenden Mutter oder Wöchnerin hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (BVerwGE 7, 294 = AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG; BVerwGE 36, 160 = AP Nr. 33 zu § 9 MuSchG).
  • OVG Berlin, 01.09.1969 - VI B 8.68

    Kündigung durch den Taxiunternehmer wegen Schwangerschaft einer Taxifahrerin; …

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69

    Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau - …

  • VG Ansbach, 01.07.2010 - AN 14 K 10.00605

    Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 18 Abs. 1 Satz 2 …

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14

    Amtshaftung; kurzfristige Erledigung; berechtigtes Feststellungsinteresse; …

  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23

    Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung, …

  • VG Mainz, 26.10.2017 - 1 K 1061/16

    Klage gegen die Zulässigerklärung einer Kündigung während des Mutterschutzes

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2001 - 4 S 2196/01

    Kein Anschlussrechtsmittel im Beschwerdezulassungsverfahren

  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen nicht …

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 31.70

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einer schwangeren Bardame eines Nachtlokals wegen …

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 10.00353

    Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz

  • VG Ansbach, 12.02.2009 - AN 14 K 07.00690

    Darf das Gewerbeaufsichtsamt im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung davon …

  • VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 3 K 08.981

    Zulassung der Kündigung während der Elternzeit; "besonderer Fall"; Insolvenz des …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 L 12/90

    Arbeitsrecht; Kündigungsgrund; Besondere Umstände; Zustimmung zur Kündigung; …

  • BVerwG, 26.08.1970 - V C 1.68

    Zulassung der Kündigung eines Lehrverhältnisses - Beeinträchtigung des Ansehens …

  • VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536

    "besonderer Fall", hier bejaht

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV A 52/79

    Rechtmäßigkeit einer Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde zur …

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