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Weitere Entscheidungen unten: ArbG Lörrach, 26.09.2001 | ArbG Lörrach, 05.09.2001

Rechtsprechung
   ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19926
ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2005,19926)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 15.04.2005 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2005,19926)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 15. April 2005 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2005,19926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitszeit: Mehrbelastung bei verlängerten Anwesenheitszeiten; öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz; Vergütung von weitergehenden Diensten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Das gilt nicht nur im Hinblick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach § 14 Abs. 1 DRK-TV, sondern eben auch für verlängerte Arbeitszeiten bei - wie hier - Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nach § 14 Abs. 2 DRKTV (BAG 26.3.1998 - 6 AZR 537/96-AP NR. 39 zu § 15 BAT betr. Arbeitsbereitschaft; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 115/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst betr. Bereitschaftsdienst; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-DB 2005, 834 betr. Arbeitsbereitschaft eines Hausmeisters).

    Indes betrifft die Richtlinie lediglich den öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutz, sieht aber selbst im Falle eines Verstoßes gegen ihre Regelungen keine finanziellen Ansprüche des Arbeitnehmers vor (BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-aaO. unter II.2.a. der Gründe).

    Wie die EG-Richtlinie regelt das Arbeitszeitgesetz den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz, § 1 ArbZG (BAG 14.10.2004 aaO.).

    Auch insoweit folgt das erkennende Gericht der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (14.10.2004 aaO.).

    Die zwischen den Parteien kraft Vereinbarung maßgebenden tariflichen Vergütungsregelungen sind wirksam; insbesondere führt ein etwaiger Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften wegen Überschreitung einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden nicht zur Nichtigkeit der Vergütungsregelung (BAG 14.10.2004 aaO. mit weiteren Nachweisen).

    Rn. 31 b) Die Richtlinie 93/104/EG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, weshalb auch nach dieser Vorschrift kein Schadensersatzanspruch des Klägers bestehen kann (BAG 14.10.2004 aaO. mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Im Einzelnen ergibt sich das aus folgenden Überlegungen (s. zum Ganzen BAG 28.1.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; jeweils Bereitschaftsdienst betreffend):.

    Das gilt nicht nur im Hinblick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach § 14 Abs. 1 DRK-TV, sondern eben auch für verlängerte Arbeitszeiten bei - wie hier - Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nach § 14 Abs. 2 DRKTV (BAG 26.3.1998 - 6 AZR 537/96-AP NR. 39 zu § 15 BAT betr. Arbeitsbereitschaft; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 115/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst betr. Bereitschaftsdienst; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-DB 2005, 834 betr. Arbeitsbereitschaft eines Hausmeisters).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Die Entscheidung des EuGH vom 5.10.2004 - C 397/01-findet sich in der Gerichtsakte Abl. III/405 ff.
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Im Einzelnen ergibt sich das aus folgenden Überlegungen (s. zum Ganzen BAG 28.1.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; jeweils Bereitschaftsdienst betreffend):.
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Im Einzelnen ergibt sich das aus folgenden Überlegungen (s. zum Ganzen BAG 28.1.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; jeweils Bereitschaftsdienst betreffend):.
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Denn in den verlängerten Anwesenheitszeiten sind Zeiten geringerer Arbeitsbeanspruchung, mithin zu erheblichen Teilen keine volle Arbeitsleistung enthalten (s. BAG 30.1.1996 - 3 AZR 1030/94- AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Im Einzelnen ergibt sich das aus folgenden Überlegungen (s. zum Ganzen BAG 28.1.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; jeweils Bereitschaftsdienst betreffend):.
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96

    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
    Das gilt nicht nur im Hinblick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach § 14 Abs. 1 DRK-TV, sondern eben auch für verlängerte Arbeitszeiten bei - wie hier - Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nach § 14 Abs. 2 DRKTV (BAG 26.3.1998 - 6 AZR 537/96-AP NR. 39 zu § 15 BAT betr. Arbeitsbereitschaft; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 115/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst betr. Bereitschaftsdienst; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-DB 2005, 834 betr. Arbeitsbereitschaft eines Hausmeisters).
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Rechtsprechung
   ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21486
ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,21486)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 26.09.2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,21486)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 26. September 2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,21486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vergütungsansprüche für Mehrarbeit; Vorlage an Europäischen Gerichtshof ; Rettungssanitäter bei bodengebundenem Rettungsdienst; Berufung auf EG-Richtlinie bei fehlender Umsetzung in nationales Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
    Der Kläger beruft sich auf die Bestimmungen der EWG-Richtlinie 93/104 und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3.10.2000 (Rs C-303/98 Simap in AP Nr. 2 zu EWG-Richtlinie 93/104 = NZA 2000, 1227).

    Rn. 18 B. Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt von der Anwendung und Auslegung von europarechtlichen Vorschriften sowie von der Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.10.2000 -- Rs C-303/98 Simap -- ab.

    Der EuGH hat bereits entschieden, dass hierfür eine Zustimmung der Tarifvertragsparteien zu einer solchen Regelung nicht ausreicht, sondern vielmehr eine individuelle Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers notwendig ist (EuGH 3.10.2000 -- Rs C-303/98 Simap -- Rn 71 ff.).

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse - Öffentliche Lieferaufträge - …

    Auszug aus ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
    Zweifel hieran ergeben sich allerdings, weil der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 24. September 1998 (-- Rechtssache C 76/97 -- (Walter Tögel)) unter Randnummer 40 ausgeführt hat, Rettungs- und Krankentransporte unter Begleitung eines Sanitäters unterfielen auch dem Begriff des "Landverkehrs" im Sinne des Anhangs IA Kategorie 2 zur Richtlinie 92/50/EWG.

    Rn. 31 Mit der dritten Frage möchte das Arbeitsgericht Lörrach wissen, ob die Bestimmung des Art. 6 der Richtlinie 93/104/EG in der Fassung vom 23. November 1993 inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint, so dass sich ein einzelner Kläger gegenüber dem nationalen Gericht hierauf berufen kann, wenn der Staat diese Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. die Ausführungen in EuGH 24. September 1998 -- C 76/97 -- Walter Tögel, Rn 42 ff.).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
    Auf solche Verpflichtungen des Staates kann der Marktbürger sich gegenüber den Gerichten seines Landes berufen, sofern sie klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsaktes mehr bedürfen (alles aus BVerfG 28.1.1992 -- 1 BvR 1025/82 u.a. -- AP Nr. 2 zu § 19 AZO unter B.I. der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96

    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
    Denn bei einer rechtlich zulässigen Anordnung der Arbeitszeitverlängerung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 lit. b DRK-TV bestünde kein Vergütungsanspruch des Klägers für die Mehrarbeit (BAG 26.3.1998 -- 6 AZR 537/96 -- AP 39 zu § 15 BAT).
  • ArbG Freiburg, 28.11.2001 - 12 BV 1/01
    Im Zusammenspiel mit § 9 Abs. 1 ArbZG ergibt sich, daß auch der nationale Gesetzgeber im Grundsatz von einer Höchstgrenze von 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche ausgeht (so auch ArbG Lörrach, Beschluß vom 26. September 2001- 5 Ca 145/01 - n. v., ArbG Oldenburg, Beschluß vom 7. November 2001 - 2 BV 5/01 - n. v.; anderer Ansicht wohl ArbG Gotha, Beschluß vom 3. April 2001 - 3 BV 1/01 -).

    Insoweit hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht Lörrach im Beschluß vom 26. September 2001 - 5 Ca 145/01 - keine Bedenken dahingehend, daß die maximal zulässige regelmäßige Arbeitszeit entsprechend Art. 6 der Richtlinie 93/104/EG sich nicht unmittelbar aus § 3 des Arbeitszeitgesetzes ergibt.

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   ArbG Lörrach, 05.09.2001 - 5 Ca 145/01   

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https://dejure.org/2001,35013
ArbG Lörrach, 05.09.2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,35013)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 05.09.2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,35013)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 05. September 2001 - 5 Ca 145/01 (https://dejure.org/2001,35013)
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