Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10205
FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02 (https://dejure.org/2003,10205)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.07.2003 - 5 K 4256/02 (https://dejure.org/2003,10205)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 5 K 4256/02 (https://dejure.org/2003,10205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehen; Studium; Tilgungsrate; Werbungskosten; Sonderausgaben; Außergewöhnliche Belastungen; BaföG - Keine steuermindernde Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Studiendarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuermindernde Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Studiendarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Tilgung eines BAföG-Darlehens als Werbungskosten abziehbar?

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    BAföG-Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Darlehensraten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als außergewöhnliche Belastungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.03.1967 - VI R 300/66

    Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Aufwendungen für das eigene …

    Auszug aus FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02
    Schon in seinem Urteil vom 22.3.1967 VI R 300/66, BStBl III 1967, 596-597- hat der BFH daher die Übernahme der Studienkosten durch den Ehegatten weder als abzugsfähig nach § 33 EStG noch nach § 33 a EStG für möglich gehalten.

    Im übrigen ist die Verwendung der Darlehensmittel für den Lebensunterhalt nicht als Werbungskosten, sondern als Kosten der Lebensführung anzusehen (vgl. BFH-Beschluss VI R 11/97 vom 8.9.1997 n.v.) sowie wegen fehlender Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastungen (vgl. BFH-Urteile vom 18.4.1990 III R 126/86, BStBl II 1990, 738 m.w.N.; vom 20.9.1957 VI 7/56 U BStBl III, 1957, 424; vom 6.3.1964 VI 133/63 U BStBl III 1964, 330; vom 22.3.1967 a.a.O.; …sowie Beschluss vom 21.4.1987 III B 165/86, BFH/NV 1987, 501).

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 843/88
    Auszug aus FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02
    Diese langjährige Rechtsprechung wird vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich unter verfassungsrechtlichen Vorgaben bestätigt (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 1988, 1 BvR 843/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 43).

    Die Finanzierungsnotwendigkeit eines Studiums stellt danach keine Einschränkung der Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 Grundgesetz dar (vgl. auch insoweit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1988 a.a.O.).

  • BFH, 28.11.1988 - GrS 1/87

    Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm dauernd getrennt lebenden, …

    Auszug aus FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02
    Zum Personenkreis der insoweit zu berücksichtigenden Unterhaltsberechtigten zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht der unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.11.1988 GrS 1/87, BStBl II 1989, 164-168- m.w.N.).
  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05

    Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer …

    Nach der Rechtsprechungsänderung im Jahr 1988 (BFH-Urteil in BStBl II 1988, 814) ergibt sich die Nichtabziehbarkeit der Tilgungsleistungen für Studiendarlehen schon daraus, dass auch bei einer Darlehensfinanzierung lediglich die ursprünglichen Aufwendungen steuerlich zu beurteilen sind, die Finanzierung also nicht zu einer zeitlichen Verschiebung auf den Zeitpunkt der Tilgung führen kann (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. Dezember 1996 2 K 59/95, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1997, 887, zu BAFöG-Darlehen; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Juli 2003 5 K 4256/02, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht