Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09 |
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Wenn der Bolzplatz stört - Verwaltungsgericht zeigt Kriterien auf
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Wenn der Bolzplatz stört - Verwaltungsgericht zeigt Kriterien auf
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02
Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss v. 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, NVwZ 2003, 377 f., hier zit. nach juris Rn 5 ff.;… Anschluss OVG Berlin-Brandenburg a.a.O. S.9 f.) mit Blick auf einen Bolz- und Skateplatz für Kinder bis 14 Jahre ausgeführt hat, ließen die Beschreibung des Anwendungsbereichs der Verordnung sowie die in ihrem § 3 vorgesehenen Maßnahmen erkennen, dass sich der Verordnungsgeber am Leitbild einer Sportanlage orientiert habe, die dem Vereinssport, Schulsport oder vergleichbar organisiertem Freizeitsport diene.Rn. 36 Der Ausschluss einer unmittelbaren Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf den hier zu beurteilenden Bolzplatz steht, wie das Bundesverwaltungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung weiter ausgeführt hat (Beschluss v. 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, zit. nach juris, Rn. 6;… Anschluss OVG Berlin-Brandenburg a.a.O. S. 11), ihrer entsprechenden Heranziehung im Einzelfall allerdings nicht entgegen.
Vielmehr hängen die Belastung durch Lärm und die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wobei die Grenze der Erheblichkeit - wie bereits dargestellt - einzelfallbezogen anhand einer auf einen Ausgleich widerstreitender Interessen ausgerichteten Gesamtbetrachtung zu ermitteln ist, in die wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz einzubeziehen sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88/02 juris Rdnr. 6).
- BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03
Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
(vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, juris Rdnr. 8.). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08
Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Rn. 32 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage - unabhängig davon, ob §§ 1004, 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB analog oder Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG als insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage angesehen werden - besteht, wenn die Einrichtung Immissionen hervorruft, die die Gesundheit schädigen, schwer und unerträglich in das Eigentum eingreifen oder nach den für die Beurteilung der Zumutbarkeit heranzuziehenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr hinnehmbar sind (Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. November 2010 - 11 B 24.08 m.w.N. auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
- OVG Berlin, 22.04.1993 - 2 B 6.91
Beseitigung; Bolzplatz; Sportanlage; Lärmbelästigung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Denn eine von der gegebenen Spielplatzordnung und der Beschilderung abweichende Benutzung des Bolzplatzes müsste sich die Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Bolzplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f.). - OVG Berlin, 18.09.1992 - 2 B 16.89
Bedürfnisanstalt; Planungsrechtliche Zulässigkeit; Geruchsbelästigung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Denn eine von der gegebenen Spielplatzordnung und der Beschilderung abweichende Benutzung des Bolzplatzes müsste sich die Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Bolzplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f.). - VG Arnsberg, 17.10.2008 - 12 K 2139/08
Pflicht zur Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Wohnhäuser, die in einem reinen Wohngebiet und in Randlage zum Außenbereich liegen, nur den Schutz eines allgemeinen Wohngebietes genießen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2139/08 juris Rdnr. 35 m.w.N.). - VG Gelsenkirchen, 14.02.2008 - 8 K 3821/06
Missbräuchliche Nutzung des Bolzplatzes an einer Schule; Benutzung des …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Dass diese pauschalen - und etwa hinsichtlich der Personenzahl sowie Dauer unbestimmten - Angaben den vorgenannten Anforderungen nicht zu genügen vermögen, ist offenbar und bedarf keiner weiteren Begründung (vgl hierzu auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 8 K 3821/06 juris Rdnr. 21 ff.).
- VG Cottbus, 14.07.2016 - 3 K 878/11
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Rn. 67 Der Ansatz, das Schutzniveau der Nachbarschaft, welche am Rande zum Außenbereich liegt, herabzusetzen, greift vorliegend gleichermaßen nicht (BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77/87 -, juris Rn. 28; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 1989 - 7 B 2966/87 -, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Januar 2013 - 5 K 449/09 -, juris Rn. 40; VG München…, Beschluss vom 20. November 2015 - M 11 S 15.3934 -, juris Rn. 35). - VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 358/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Diese individuelle und gebietsbezogene Vorbelastung lässt die Anlegung eines Zwischenwertes zwischen reinem Wohngebiet und Mischgebiet - namentlich des Wertes für Allgemeine Wohngebiete - sachgerecht erscheinen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 3. Juli 2012 - 3 S 321/11 -, juris Rn. 25; vgl. zur Randlage von Wohnbebauung am Außenbereich: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 1989 - 7 B 2966/87 -, juris 2. Leitsatz; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Januar 2013 - 5 K 449/09 -, juris Rn. 40). - VG Frankfurt/Oder, 28.11.2014 - 5 KE 82/13
Immissionsschutzrecht
Mit rechtskräftigem Urteil vom 17. Januar 2013 (Az. 5 K 449/09) wies die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage der Erinnerungsführerin zurück, mit der sie die Schließung eines öffentlichen Bolzplatzes in xxx wegen angeblich unzumutbarer Lärmbelästigungen begehrte.
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