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Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 08.04.2025

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24   

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https://dejure.org/2025,13827
OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24 (https://dejure.org/2025,13827)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2025 - 5 KS 6/24 (https://dejure.org/2025,13827)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2025 - 5 KS 6/24 (https://dejure.org/2025,13827)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 S 1 UmwRG, § 60 VwGO, § 57 VwGO
    Entschuldigung bei anwaltlicher Versäumung einer sich nach dem UmwRG bemessenden Klagebegründungsfrist

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Der Prozessbevollmächtigte muss in einem solchen Fall durch geeignete allgemeine Anweisungen Vorkehrungen für einen verlässlichen, Fristversäumnisse möglichst vermeidenden Geschäftsgang treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 -, juris Rn. 7).

    Dass bei Fristen, deren Lauf mit dem Eingang eines Schriftsatzes beim Gericht beginnt, die gerichtliche Mitteilung über das Eingangsdatum nicht abgewartet werden darf, war im Übrigen schon vor Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs anerkannt (vgl. zu § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F.: BGH, Beschluss vom 27. Februar 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Rn. 22 Für die Frage, ob die Verspätung des Vorbringens im Sinne des § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO "genügend entschuldigt" ist, können die für Wiedereinsetzungsgründe gemäß § 60 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 9 B 50.00 -, juris Rn. 8).

    Rn. 23 Im Anwendungsbereich von § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO treffen den Rechtsanwalt grundsätzlich dieselben strengen Organisationsanforderungen wie für Rechtsmittelfristen (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 9 B 50.00 -, juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2024 - 5 LB 2/24

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Insofern muss der Kläger darlegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 5 LB 2/24 -, juris Rn. 6 ).

    Das schließt es nicht aus, dass er die Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlässt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2024, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Auch solche Klagen können jedoch in den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes fallen (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1.23 -, juris Rn. 17; Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23

    Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Die Vorschrift des § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO ist eine Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und betrifft den Fall, dass die gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht des Klägers im Einzelfall ihre Bedeutung verliert, weil sich der Sachverhalt so einfach darstellt, dass er ohne nennenswerten Aufwand von Amts wegen ermittelt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.05.2024 - 7 C 1.23

    Unzulässige Verlängerung der Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Auch solche Klagen können jedoch in den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes fallen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1.23 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.06.2023 - 10 B 3.23

    Klagebegründungsfrist im Umweltrechtsbehelfs-Gesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Die Berechnung, Überwachung und Kontrolle der Klagebegründungsfrist erfordern besondere Sorgfalt, da über die Frist nicht nach § 58 VwGO zu belehren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 10 B 3.23 -, juris Rn. 5) und bei der Prüfung, ob die Klage sich gegen eine Entscheidung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG oder gegen deren Unterlassen richtet, komplexe und schwierige Fragen auftreten können.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Rn. 28 Ferner liegt ein Organisationsmangel darin, dass das Büropersonal in der Kanzlei der Prozessbevollmächtigen des Klägers nicht in ausreichendem Maße stichprobenartig überwacht wurde (zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.11.2024 - 7 B 8.24

    Teilweise Revisionszulassung; Klärung der Voraussetzungen von Rechtsbehelfen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24
    Hierzu gehört auch die Überprüfung der nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO übermittelten automatisierten Eingangsbestätigung des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2024 - 7 B 8.24 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2025 - 3 S 872/25

    Fehlen einer nach § 6 UmwRG berücksichtigungsfähigen Klagebegründung; Geltung des …

    Dass insoweit ein Sekretariatsversehen vorgelegen hätte, hat die Prozessbevollmächtigte der Klägerin - ungeachtet dessen, dass die Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG grundsätzlich nicht zu den Fristen gehört, deren Feststellung und Berechnung gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlassen werden darf (vgl. OVG S.-H., Gerichtsbesch. v. 30.04.2025 - 5 KS 6/24 -, juris Rn. 24) - selbst nicht geltend gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Rn. 40 Entsprechendes gilt für die Klagebegründungsfrist nach § 6 Satz 1 UmwRG, deren Berechnung - nicht anders als Rechtsmittelbegründungsfristen im Übrigen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.2012 -9 B 55/11 -, juris Rn. 3;… OVG S.-Anh., Beschl. v. 20.01.2026 - 3 L 119/25 -, juris Rn. 12;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 1. Aufl. 202, § 60 VwGO Rn. 14) - grundsätzlich nicht zu den Fristen gehört, deren Feststellung und Berechnung gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlassen werden darf (…vgl. Senatsurt. v. 21.10.2025 - 3 S 872/25 -, juris Rn. 64 ; OVG S.-H., Gerichtsbesch. v. 30.04.2025 - 5 KS 6/24 -, juris Rn. 24).

    Nichts anderes gilt für Klagebegründungsfristen, die der Bedeutung von Rechtsmittelbegründungsfristen in nichts nachstehen (vgl. OVG S.-H., Gerichtsbescheid v. 30.04.2025 - 5 KS 6/24 -, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2026 - 14 S 1459/25

    Begründungspflicht des UmwRG § 6; Anforderung an die Entschuldigung der …

    Bei der Feststellung, ob eine Klagebegründungsfrist läuft, handelt sich mithin nicht um eine Routineangelegenheit (so auch OVG Schlesw.-H., Gerichtsbescheid vom 30.04.2025 - 5 KS 6/24 - juris Rn. 24).
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