Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 24.04.2018 - 5 L 115/18 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.04.2018 - 5 L 115/18
- OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses …
Rn. 9 Mit Beschluss vom 24.4.2018 (5 L 115/18) wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als unzulässig zurück.In der Klageschrift heißt es, eine Begründung werde nachgereicht; einstweilen werde "vollumfänglich" auf die Antragsschrift im Verfahren 5 L 115/18 verwiesen.
Der (konkrete) Verweis auf den Schriftsatz vom 25.1.2018 im Verfahren 5 L 115/18 in der Klageschrift sei ausreichend, um entsprechend dem Zweck des § 6 UmwRG den Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt festzulegen.
Die wesentlichen Argumente der Klägerin seien auch im Beschluss der Kammer vom 24.4.2018 (5 L 115/18) dargelegt worden.
Es spricht - entgegen der Ansicht des Beigeladenen - schon vieles dafür, dass die (fristgerechte) Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 25.1.2018 im Eilverfahren (5 L 115/18) fallbezogen ausreichend war, um die für das Klagebegehren relevanten Tatsachen "anzugeben" im Verständnis des § 6 Satz 1 UmwRG.
Die Feststellung des in Rede stehenden Tatsachenstoffs muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen oder auch zeitlichen Aufwand möglich sein.[OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris][OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris] So liegt der Fall hier, nachdem die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf zwei umgrenzte (und seither unverändert fortbestehende) Tatsachenkomplexe bezieht - nämlich die (gerügte) fehlerhafte Anhörung im Rahmen der Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die Frage, ob das Vorhaben dem projektierten Baumschulbetrieb "dient" (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) -, die sie bereits im Verwaltungs- und im Eilverfahren 5 L 115/18 (bzw. 2 B 170/18) umfassend dargelegt hat, so dass der Tatsachenvortrag im Klageverfahren für das Gericht ohne größeren Aufwand ermittelbar und auch für die übrigen Beteiligten erkennbar war.
- OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.4.2018 - 5 L 115/18 - wird zurückgewiesen.Rn. 10 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24.4.2018 - 5 L 115/18 -, mit dem der Antrag der Antragstellerin auf "Aussetzung der Vollziehung" des dem Beigeladenen unter Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens erteilten positiven Vorbescheids vom 21.12.2017 betreffend die "bauplanungsrechtliche" Zulässigkeit des "Neubaus eines Wohn- und Geschäftshauses" auf dem Gelände des historischen Kirchheimer Hofs (Flurstück Nr. ... in Flur ... der Gemarkung Breitfurt) zurückgewiesen worden ist, ist zulässig aber nicht begründet.
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