Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24.F |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Art 8 Abs 1 GG, Art 14 HV, § 14 Abs 2 Satz 1 Alt 1 HVersFG, § 14 HVersFG
Verbot einer Pro-Palästina Versammlung am 7. Oktober rechtswidrig
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kundgebung Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24.F
- VGH Hessen, 07.10.2024 - 8 B 1898/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Jedoch genügt eine solche Gefährdung regelmäßig nicht, um eine Versammlung zu verbieten (BVerfGE 69, 315 ).Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 m.w.N.).
Vorbeugend kann eine Versammlung nach diesen Grundsätzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips nur als ultima ratio verboten werden, weil bei irriger Einschätzung immer eine spätere Auflösung der Versammlung möglich bleibt (BVerfGE 69, 315 ).
Für die friedlichen Teilnehmer muss die Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn Einzelne Straftaten begehen oder sich unfriedlich verhalten (BVerfGE 69, 315 ).
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 22. Dezember 2023 (Az. 5 L 4164/23.F) und jüngst vom 24. September 2024 (Az. 5 L 3219/24.F) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest (…siehe hierzu auch Löhr, Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes, 2007, S. 275).In diesem Zusammenhang haben sich Gefahrenprognosen der Antragsgegnerin nach dem gleichen Muster immer wieder als falsch herausgestellt (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Dezember 2023, - 5 L 4164/23.F. - juris Rn. 18 ff.).
- VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Verbot einer Versammlung mit dem Titel "Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 22. Dezember 2023 (Az. 5 L 4164/23.F) und jüngst vom 24. September 2024 (Az. 5 L 3219/24.F) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest (…siehe hierzu auch Löhr, Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes, 2007, S. 275).Schließlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof überzeugend dargelegt, dass die Strafbarkeit der befürchteten Äußerungen zweifelhaft sei (HessVGH…, Beschluss vom 22. März 2024, - 8 B 560/24 -, juris Rn. 20 ff.; vgl. zur strafrechtlichen Bewertung den von der Antragsgegnerin angeführten Äußerungen VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 13 f.).
- VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Der Streitwert wird nach § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 45.4 des Streitwertkatalogs 2013 (abrufbar über www.bverwg.de > Rechtsprechung > Streitwertkatalog) auf die Hälfte des Auffangstreitwerts festgesetzt (HessVGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris = BeckRS 2020, 15333). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Die Antragsgegnerin übersieht, dass sich die verfassungsrechtlichen Grenzen für Inhalte auf einer Versammlung geäußerten Meinung nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (BVerfGE 90, 241 ), sodass die Vermutung zu Gunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (BVerfGE 7, 198 ) für die Antragstellerin streitet. - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Dies ist vor dem Hintergrund der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland nach der sog. Wunsiedel-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300-347) verfassungsrechtlich tragfähig. - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Die Antragsgegnerin übersieht, dass sich die verfassungsrechtlichen Grenzen für Inhalte auf einer Versammlung geäußerten Meinung nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (BVerfGE 90, 241 ), sodass die Vermutung zu Gunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (BVerfGE 7, 198 ) für die Antragstellerin streitet. - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Danach muss die Antragsgegnerin eine konkrete Sachlage vortragen, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022 § 15 Rn. 53). - VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Schließlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof überzeugend dargelegt, dass die Strafbarkeit der befürchteten Äußerungen zweifelhaft sei (HessVGH, Beschluss vom 22. März 2024, - 8 B 560/24 -, juris Rn. 20 ff.; vgl. zur strafrechtlichen Bewertung den von der Antragsgegnerin angeführten Äußerungen VG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 13 f.). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 m.w.N.). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23
Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
- VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23
Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5 L 1457/23
Verfassungsmäßigkeit des § 14 HVersFG fraglich; im Einzelfall keine hinreichenden …
- VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
Versammlung darf auf BAB 5 statfinden, weil die hohe Wahrscheinlichkeit eines …
- VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98
Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der …
- VG Frankfurt/Main, 27.05.2026 - 5 L 2403/26
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
- des parallelen Verfahrens 5 L 2408/26.F, die Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!") war, wobei in dem Verfahren 5 L 320/24.F das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde und das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträgerin der Versammlungsbehörde auferlegte, im Übrigen die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich waren, doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen war, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abänderte und Versammlungsverbote bestätigte, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hatte,.Soweit für die vereinsrechtlichen Ermittlungen möglicherweise politische Zielsetzungen relevant sind, ist dies nicht notwendig als sachfremder Gesichtspunkt schädlich (…vgl. VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 7. September 2023 - 5 L 2671/23.F -, BeckRS 2023, 25712 Rn. 16), doch folgt hieraus keine Lockerung der Bindung an Gesetz und Recht aus Art. 20 Abs. 3 GG (…vgl. VG Frankfurt a. M., Urteil vom 4. Mai 2023 - 7 K 851/20.F -, BeckRS 2023, 11059 Rn. 32, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 -, BVerwGE 159, 327, Rn. 29; VG Frankfurt a. M. Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, BeckRS 2024, 27252 Rn. 30 = juris Rn. 34).
Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, dessen Gegenstand die Anmeldung einer Versammlung just am 7. Oktober 2024 durch die Antragsgegnerin zu 5 [scil. jetzt Beteiligte im Verfahren 5 L 2408/26.F] unter dem Motto "Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" war, hierzu ausgeführt (BeckRS 2024, 27252 Rn. 25 = juris Rn. 29):.
- VG Frankfurt/Main, 06.10.2025 - 5 L 4953/25
Verbot einer Versammlung mit propalästinensischem Hintergrund am 7. Oktober …
Dies hat das erkennende Gericht bereits ausführlich im Beschluss vom 4. Oktober 2024 dargelegt ( VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, juris):.Dieses wird - wie häufig in den letzten Jahren (Beschlüsse: 5 L 3492/24.F , 5 L 1245/25.F , 5 L 4151/25.F ) - gerichtlich geprüft und aufgehoben.
Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich, da dem Gericht ein vergleichbares Vorgehen hinsichtlich ähnlicher Versammlungen (Beschluss 5 L 3492/24.F zur Versammlung am 7. Oktober 2024, Beschluss 5 L 1245/25.F zur Versammlung am 29. März 2025, Beschluss 5 L 4151/25.F zur Versammlung am 30. August 2025) bekannt ist.
- VG Frankfurt/Main, 19.11.2024 - 5 L 4039/24
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
Rn. 10 Die Antragsgegnerin zu 5 war Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!").In dem Verfahren 5 L 320/24.F ist das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden und hat das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main auferlegt, im Übrigen sind die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich gewesen, doch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträger der Versammlungsbehörde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen ist, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und Versammlungsverbote bestätigt, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hat.
Rn. 24 Soweit für die vereinsrechtlichen Ermittlungen möglicherweise politische Zielsetzungen relevant sind, ist dies nicht notwendig als sachfremder Gesichtspunkt schädlich (…vgl. VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 7. September 2023 - 5 L 2671/23.F -, BeckRS 2023, 25712 Rn. 16), doch folgt hieraus keine Lockerung der Bindung an Gesetz und Recht aus Art. 20 Abs. 3 GG (…vgl. VG Frankfurt a. M., Urteil vom 4. Mai 2023 - 7 K 851/20.F -, BeckRS 2023, 11059 Rn. 32, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 -, BVerwGE 159, 327, Rn. 29; VG Frankfurt a. M. Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, BeckRS 2024, 27252 Rn. 30 = juris Rn. 34).
Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, dessen Gegenstand die Anmeldung einer Versammlung just am 7. Oktober 2024 durch die Antragsgegnerin zu 5 unter dem Motto "Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" war, hierzu ausgeführt (BeckRS 2024, 27252 Rn. 25 = juris Rn. 29):.
- VG Frankfurt/Main, 28.08.2025 - 5 L 4151/25
Pro-Palästina-Demo >>United4Gaza
Die Antragsgegnerin legt aber gerade nicht ausreichend dar, dass die von ihr erwarteten Äußerungen strafrechtlich relevant sind ( VG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, juris Rn. 29 f.).Politische Erwägungen können geäußert werden, dürfen aber nicht zu Entscheidungen der Verwaltung außerhalb des Rechts führen (so auch schon VG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F -, juris Rn. 34 ).
- VGH Hessen, 07.10.2024 - 8 B 1898/24
Verbot einer Versammlung zu dem Thema Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2024 - 5 L 3492/24.F - wird zurückgewiesen.
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