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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2508
VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 13 Abs 1 GG, Art 20 Buchst a GG, § 11 Abs 1 Nr 3 TierSchG, § 11 Abs 3 TierSchG, § 116 Buchst a TierSchG
    Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes gegen tierschutzrechtliche Anordnungen (Untersagung Hundezucht sowie Haltung von u.a. 50 Hunden, 6 Katzen, 4 Pferden, 1 Lama, 1 Waschbär)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hund, Katze, Pferd, Echse, Hamster, Schlange, Ratte, Maus, Spinne

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundezucht oder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierschutzrechtliche Anordnung bestätigt.

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 531/09

    Tierschutz; Einschreitensbefugnis; Wegnahme; Haltungsverbot; ungeeignete …

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12
    Rn. 112 Soweit das VG des Saarlandes im Urteil vom 24.02.2010 - 5 K 531/09 - ausgeführt habe, dass das Entschließungsermessen in § 16 a TierSchG, auf den die Anordnung vorliegend gestützt sei, aufgrund des Gesetzeswortlauts auf Null reduziert sei, werde das von anderen Gerichten anders gesehen.

    Rn. 182 Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. A., Art. 20 a GG, Anm. 9, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 24.02.2010 - 5 K 531/09 -.

  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 9 C 09.222

    Prozesskostenhilfe; Tierschutz; gewerbsmäßige Hundezucht; Erlaubnis; Untersagung; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12
    In solchen Fällen sei es nicht unverhältnismäßig, als geeignete Methode zur Reduzierung des Bestandes an fortpflanzungsfähigen Hunden die Abgabe oder Kastration der überzähligen Tiere anzuordnen.(Bay.VGH, Beschluss vom 22.04.2009 - 9 C 09.222 - Rdnr. 9, bei juris) Eine Inaugenscheinnahme der Tierhaltung am 20.10.2012 habe ergeben, dass nach wie vor mehr als zwei zuchtfähige Hündinnen gehalten würden.
  • VG Würzburg, 21.07.2016 - W 5 K 14.1123

    Eingeschränktes Tierhaltungsverbot (Teiluntersagung) aufgrund der Größe eines …

    Die vom Beklagten zur Konkretisierung der Haltungsanforderungen nach § 2 Nr. 1 TierSchG herangezogenen Merkblätter Nr. 43 "Mindestanforderungen an Katzenhaltungen", Stand 2013, und Nr. 139 "Katzenhaltungen unter Berücksichtigung ethologischer Kenntnisse", Stand 9/2012, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) stellen nach der Rechtsprechung ein derartiges antizipiertes Sachverständigengutachten bzw. eine sachverständige Äußerung dar, die im Verfahren herangezogen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 23.7.2012 - 9 ZB 10.3169; OVG Lüneburg, B. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09; VG Mainz, B. v. 13.6.2016 - 1 L 187/16.MZ; VG Saarland, B. v. 8.2.2012 - 5 L 48/12; VG Würzburg, B. v. 19.9.2012 - W 5 S 11.718; alle juris;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 2 Rn. 34).
  • VG Bayreuth, 23.04.2024 - B 1 K 22.987

    Abgrenzung Durchsuchung und behördliche Nachschau, dringende Gefahr i.S.d. § 16 …

    Rn. 49 In diesem Zusammenhang fällt bei der Abwägung erheblich die in Art. 20a GG herausgestellte Bedeutung des Tierschutzes als Staatsschutzziel ins Gewicht, dem von der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung Rechnung zu tragen ist (VG Saarlouis, B.v. 8.2.2012 - 5 L 48/12 - juris Rn. 181).

    Die Duldungspflicht des Hausrechtsinhabers und der anderen anwesenden Personen schließt ein, den berechtigten Personen den Zutritt zu allen Räumen einschließlich Wohnräumen sowie allen Grundstücken zu gestatten, die Räume und Einrichtungen, in denen sich Tiere befinden, zu öffnen und alle Tiere am Ort der Haltung vorzuführen (vgl. VG Saarlouis, B.v. 8.2.2012, 5 L 48/12, juris Rn. 87, 180;… Hirt, in Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Auflage 2023, § 16 Rn. 9 m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 09.01.2019 - 5 L 1204/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Halteverbot für Tiere aller Art

    Der Antrag blieb jedoch erfolglos (5 L 48/12).

    Rn. 94 Insgesamt ist davon auszugehen, dass - wie bereits im Beschluss der Kammer vom 08.02.2012 (5 L 48/12) ausgeführt wurde - ein Fall von "animal hoarding" vorliegt, dem nur mit einem generellen Haltungsverbot begegnet werden kann.

  • VG Trier, 09.11.2012 - 1 L 1179/12

    Tierschutz: Ganzjährige Weidehaltung von Islandpferden

    Ungeachtet dessen, dass zumindest die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkanntermaßen eine Zusammenfassung verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere beinhalten (OVG NRW, Urteil vom 25. September 1997 - 20 A 688/96 -, juris) und somit als "standardisierte Sachverständigengutachten" anzusehen sein dürften, die die Grundlage für verwaltungsrechtliche Anordnungen bilden und von denen abzuweichen es nur dann Anlass gibt, wenn der Nachweis fehlender Einschlägigkeit etwa durch einen Praxisversuch erbracht worden ist (vgl. VG Saarland, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 L 48/12 -, juris), hat der Antragsgegner diese auch nur als Auslegungshilfe für den in § 2 TierSchG enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriff der art- und bedürfnisgerechten Unterbringung herangezogen und die Anordnung zutreffend auf § 16a i. V. m. § 2 TierSchG gestützt.
  • OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19

    Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum …

    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, juris] Abgesehen davon hat der Beklagte - insoweit unwidersprochen - vorgetragen, dass nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - vorwiegend Sichtkontrollen von außen durchgeführt wurden, da - was aktenkundig ist - ein Zutritt von den Klägern ohne Durchsuchungsbeschluss regelmäßig verwehrt wurde und nachfolgende Tierschutzanzeigen für sich genommen zu unsubstantiiert für eine mit entsprechendem Aufwand verbundene Innenkontrolle erschienen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Der Einwand der Beschwerde, der bei einigen Hunden festgestellte Zahnstein könne dem Antragsteller nicht vorgehalten werden, weil die von ihm gezüchtete Hunderasse sehr leicht Zahnstein bekomme, von einer eigenen, schnellen Beseitigung des Zahnsteins wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr abgeraten werde und im Übrigen die Tierärztin K... in ihrem Anamnesebericht bei keinem der Hunde wegen des festgestellten Zahnsteins zu tierärztlichen Maßnahmen geraten, mithin kein akuter Behandlungsbedarf bestanden habe, offenbart ein fehlendes Fachwissen über die Notwendigkeit der Zahnsteinentfernung aus Tierschutzgesichtspunkten, die ebenso wie die Krallenpflege der artgerechten Pflege im Verständnis von § 2 Nr. 1 TierSchG dient (vgl. im Einzelnen Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 L 48/12 - juris, Orientierungssatz 1. sowie Rn. 154 ff., 157 ff.).
  • VGH Bayern, 11.04.2013 - 9 CS 13.20

    Beschwerde gegen Sofortvollzug; gewerbsmäßige Hundezucht; Untersagung; …

    Rn. 22 Der Antragsgegner verweist demgegenüber auf die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (im Beschluss vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - juris Rn. 146), wonach "die Regelvermutung alle genannten Merkmale der Selbständigkeit, Planmäßigkeit, Fortsetzung und Gewinnerzielungsabsicht" erfasst.
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