Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf gezahlten Anwärterbezügen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 812 Abs. 1 S. 2 BBG; § 12 Abs. 2 BBesG; § 59 Abs. 5 BBesG; Art. 39 EGV ; Art. 234 EGV ; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB
Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf gezahlten Anwärterbezügen; Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge nach § 12 Abs. 2 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) i.V. m. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB durch Leistungsbescheid - Judicialis
BBG § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BBesG § 12 Abs. 2; ; BBesG § 59 Abs. 5; ; BBesGVwV; ; EGV Art. 234; ; EGV Art. 39; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf gezahlten Anwärterbezügen: Anwärterbezüge; Fachhochschulstudium; Mindestdienstzeit; Rückforderung; Vorbereitungsdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 19.02.2008 - 7 A 391/06
- OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 1009
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91
Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Die Bezüge sind insoweit im Sinne der genannten Vorschriften zuviel gezahlt, als der nach § 59 Abs. 5 BBesG zulässigerweise mit ihrer Zahlung bezweckte Erfolg der Ableistung einer Mindestdienstzeit bei der Beklagten teilweise nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992 - 2 C 28.91 -, DVBl. 1992, 914).Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201; Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl.
Die Abweichung von der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers, dass Anwärter einen Anspruch auf Anwärterbezüge haben (§ 59 Abs. 1 BBesG), ohne diesbezüglich Beschränkungen im Hinblick auf eine erwartete spätere Dienstleistung zu unterliegen, ist jedoch auf die Besonderheit der Ausbildung in einem verwaltungsinternen Fachhochschulstudiengang gestützt und jedenfalls nicht willkürlich; sie hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber bei der Gestaltung der Besoldung, insbesondere der Anwärterbezüge, zustehenden weiten Ermessensspielraums (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.;… Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 1).
Die Anwärterbezüge unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfG
, Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 -, BVerfGE 33, 44) und sind auch nicht auf Vollalimentierung angelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.;… Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 1). - BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99
Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201;… Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl.Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG gerade sicherstellen, dass Anwärter, die zunächst im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule studieren und nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht mehr bereit sind, als Beamte im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zu verbleiben, keine finanziellen Vorteile gegenüber anderen Studenten erlangen (vgl. BT-Drucks. 7/1906 S. 90; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.9.2001 und 10.2.2000, a. a. O.; Nds. OVG…, Urteil vom 5.3.1990, a. a. O.; Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 4).
Ob das von einem Anwärter absolvierte Fachhochschulstudium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann, ist rechtlich unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.9.2001 und 10.2.2000, a. a. O.;… Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 4).
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00
Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201; Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl.
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
In dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht - unter im einzelnen unterschiedlichen Voraussetzungen und ohne Ausschluss einer längeren Bindungsdauer im Einzelfall - davon ausgegangen, dass jedenfalls eine aufgrund freien Entschlusses eingegangene Bindungsdauer von fünf Jahren verantwortlicher Tätigkeit, d.h. nach Ernennung zum Beamten auf Probe, grundsätzlich zumutbar ist (vgl. eingehend Urteil des Senats vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - m.w.N.; BVerwGE 74, 78 ). - BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Die Anwärterbezüge unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 -, BVerfGE 33, 44) und sind auch nicht auf Vollalimentierung angelegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.;… Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 1). - BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96
Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
In einem solchen Fall sind die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht erfüllt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.3.2009 - 5 LA 117/08 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschluss vom 27.8.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74
Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
In dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht - unter im einzelnen unterschiedlichen Voraussetzungen und ohne Ausschluss einer längeren Bindungsdauer im Einzelfall - davon ausgegangen, dass jedenfalls eine aufgrund freien Entschlusses eingegangene Bindungsdauer von fünf Jahren verantwortlicher Tätigkeit, d.h. nach Ernennung zum Beamten auf Probe, grundsätzlich zumutbar ist (vgl. eingehend Urteil des Senats vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - m.w.N.; BVerwGE 74, 78 ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.03.1990 - 2 A 85/86
Ermächtigung; Anwärterbezüge; Vorbereitungsdienst; Nachträglicher Wegfall des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Das beschließende Gericht hat in seinem Urteil vom 5. März 1990 (- 2 OVG A 85/86 -, juris) ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass an der Rückzahlungsregelung der BBesGVwV keine rechtlichen Bedenken bestehen. - VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Anwärterbezüge; Zweckbestimmung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201; Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl.
- VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den …
Zudem ist die Klägerin zu einem sparsamen und effektiven Umgang mit öffentlichen Mitteln verpflichtet, der gerade durch Rückzahlungsverpflichtungen bei der Gewährung von öffentlichen Geldern zum Ausdruck kommt (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.07.2009 - 5 LA 118/08 -, juris Rn. 22).Denn die Bindungsdauer darf mindestens die Dauer der vorangegangenen Studien- und Ausbildungszeit betragen, wobei sogar das Zweifache der Studiendauer nicht als unzumutbar angesehen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 29 und 31; Nds. OVG, B. v. 31.07.2009 - 5 LA 118/08 -, juris Rn. 15 f. zur Rückforderung von Anwärterbezügen).
- VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 507/09
Rückforderung von Anwärterbezügen
Der Dienstherr hat ein Interesse daran, die erheblichen Aufwendungen für die Ausbildung eines Anwärters in Form eines Fachhochschulstudiums möglichst nur in Erwartung einer entsprechenden späteren Dienstleistung des Anwärters zu erbringen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 2009 -5 LA 118/08-). - VG Berlin, 24.04.2026 - 18 K 490.24
Rückzahlung von überzahlten Fördermitteln im Zusammenhang mit einem …
Hinzu kommt, dass der Dienstherr ein Interesse daran hat, die ganz erheblichen Aufwendungen für die Ausbildung eines Anwärters in Form eines Studiums möglichst nur in Erwartung einer entsprechenden späteren Dienstleistung des Anwärters zu erbringen; der Dienstherr hat insoweit das zwingende Interesse der Allgemeinheit am sparsamen und effektiven Umgang mit öffentlichen Mitteln durchzusetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 5 LA 118/08 - juris Rn. 22). - OVG Saarland, 02.02.2023 - 1 A 102/21
Wohnungsbauförderung; Gebäudeleerstandsprogramm und Rückforderung eines …
Liegt - wie vorliegend - eine Verfehlung des Zuwendungszwecks vor, gebieten es die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die die Hoheitsträger binden, im Regelfall, den ausgezahlten Zuschuss vollständig zurückzufordern;[vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.9.2009 - 5 LA 118/08 -, juris, Rn. 22][vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.9.2009 - 5 LA 118/08 -, juris, Rn. 22] nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ist die Behörde gehalten, das "ob" einer vollständigen Rückforderung einer gesonderten Prüfung zu unterziehen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2010 - 3 A 282/09 -, juris, Rn. 9 zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides sowie BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - 3 C 19/10 - zur Pflicht zur sparsamen und nur zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2010 - 3 A 282/09 -, juris, Rn. 9 zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides sowie BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - 3 C 19/10 - zur Pflicht zur sparsamen und nur zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel] Hiervon ausgehend ist es nicht zu beanstanden, wenn der Zuwendungsempfänger grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko für die Nichterreichung des mit dem Zuschuss verfolgten Zwecks trägt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2010 - 3 A 282/09 -, juris, Rn. 22.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2010 - 3 A 282/09 -, juris, Rn. 22.]Die Beklagte zu 1) hat keinen Umstand dargetan, der einen anteiligen Verzicht der Klägerin auf den Zuschuss im Hinblick auf außergewöhnliche Umstände begründen könnte. - VG Wiesbaden, 21.10.2025 - 3 K 1604/23
Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
Wenngleich der Kläger der Norm einen solchen Inhalt nicht entnehmen können will, entspricht diese Lesart doch gefestigter Auffassung in Literatur und Rechtsprechung zu § 58 Abs. 3 HBesG und den wortlautgleichen Parallelvorschriften des Bundes und der anderen Länder (…vgl. etwa Reich/Preißler, 2. Aufl. 2022, BBesG § 59 Rn. 25;… Plog/Wiedow BBG, Stand: April 2023, BBesG § 59 Rn. 160 ff.; BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28/91 -, juris Rn. 32; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 5 LA 118/08 -, Rn. 8, juris; in Hessen: VG Gießen, Urteil vom 15. März 2023 - 5 K 1906/22.GI - juris und VG Kassel, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 1 K 2318/20.KS - juris).
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