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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1795
OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08 (https://dejure.org/2010,1795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2010 - 5 LA 342/08 (https://dejure.org/2010,1795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 5 LA 342/08 (https://dejure.org/2010,1795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Änderung der Rechtslage während des Zulassungsverfahrens; Berufung in das Beamtenverhältnis bei veränderter Personalsituation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 5 BBG; § 1 Abs. 1 S. 1, 2 PostPersRG; § 2 Abs. 3 S. 2 PostPersRG; Art. 143b Abs. 3 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten; Annahme zwingender dienstlicher Gründe für die Ablehnung einer Reaktivierung aufgrund fehlender, geeigneter freier Stellen bei gleichzeitig 4500 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten; Annahme zwingender dienstlicher Gründe für die Ablehnung einer Reaktivierung aufgrund fehlender, geeigneter freier Stellen bei gleichzeitig 4500 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Bei Klagen auf die Wiederberufung in das Beamtenverhältnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, NVwZ-RR 2009, 893).

    Der Gesetzgeber hat aber das Interesse des gesundeten Beamten an einer erneuten Berufung einerseits und das Interesse des Dienstherrn an Personalplanungs- sowie Personalkostensicherheit andererseits in einer Weise austariert, dass eine Ablehnung der Reaktivierung ausnahmsweise nur noch dann in Betracht kommt, wenn durch die Wiederernennung mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende, vernünftigerweise nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen zu besorgen sind (BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, NVwZ-RR 2009, 893 [894 Rn. 18]).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob es den Dienstherrn vor nicht mehr hinnehmbare Schwierigkeiten stellt, durch organisatorische Änderungen einen geeigneten Dienst- oder Arbeitsposten zu schaffen (BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, a. a. O., S. 894 f. Rn. 21).

    Dies wird in aller Regel nur bei Dienstherren mit einem geringen Personalbestand in Betracht kommen, sodass es als offenkundig (§ 291 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO) betrachtet werden muss, dass es der Deutschen Telekom AG angesichts ihres Personalbestandes möglich ist, ohne unzumutbare Schwierigkeiten eine amtsangemessene Tätigkeit zu finden, die einem Dienstposten der Besoldungsruppe A 9 gleichwertig und damit für den Kläger geeignet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, NVwZ-RR 2009, 893 [895 Rn. 22]).

    Das Prinzip praktischer Konkordanz (oder ein damit verwandter Grundsatz) verlangt bei der Auslegung der §§ 45 Abs. 2 BBG a. F. und 46 Abs. 5 BBG nämlich keine Beachtung, weil die nach Art. 143b GG Abs. 3 Satz 2 GG hoheitlich für den Dienstherrn Bund auftretenden Postnachfolgeunternehmen im Verhältnis zu den bei ihnen beschäftigten Beamten nicht Grundrechtsträger sein können (BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, a. a. O., S. 893 Rn. 12).

    Weder stand es der Anwendung des § 45 Abs. 2 BBG a. F. entgegen noch hindert es diejenige des § 46 Abs. 5 BBG (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, a. a. O., S. 893 Rn. 10), dass der wieder dienstfähige Kläger während seiner letzten Dienstjahre vor dem Ruhestand bei der Deutschen Telekom AG und nicht in der Bundesverwaltung tätig war und dass gesetzgeberisch die Umwandlung der Deutschen Bundespost in drei unternehmerisch und wirtschaftlich handelnde Unternehmen erwünscht war.

    Denn der privatrechtlichen Struktur und privatwirtschaftlichen Zielsetzung dieser Unternehmen trägt § 3 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 PostPersRG lediglich insoweit Rechnung, als diesen Unternehmen keine Beamten mehr zugewiesen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, NVwZ-RR 2009, 893 [894 Rn. 14]).

    Denn diese gleichsam hausgemachten Probleme sind die rechtlich unbeachtlichen Folgen einer Personalplanung, die den Bestand an Beamten und deren verfassungsrechtlich geschützten Rechtsstatus nicht hinreichend berücksichtigt hat (BVerwG, Urt. v. 25.6. 2009 - BVerwG 2 C 68.08 -, a. a. O., 893 [895 Rn. 22]).

    Für die letztgenannte Vorschrift hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht mit seinem bereits mehrfach zitierten Grundsatzurteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - (NVwZ-RR 2009, 893 ff.) die von der Beklagten als rechtlich besonders schwierig dargelegten Probleme des Falles, insbesondere die Frage nach der Anwendbarkeit des Prinzips praktischer Konkordanz, geklärt.

    Denn für diese Vorschrift ist sie durch das zwischenzeitlich ergangene, höchstrichterliche Grundsatzurteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - (NVwZ-RR 2009, 893 ff.) geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).

    Zum anderen muss die Änderung der Sach- oder Rechtslage entweder für die Beurteilung gerade derjenigen Richtigkeitszweifel erheblich sein, die der Zulassungsantragsteller innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt hat, oder aber Bedeutung im Rahmen einer Prüfung des Oberverwaltungsgerichts gewinnen, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den ihr beigegebenen Gründen als richtig darstellt (zum gebotenen Umfang einer solchen Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, a. a. O., und Nds. OVG, Beschl. v. 17.6. 2009 - 5 LA 103/07 -) .

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Bei der Aufstellung der insoweit erforderlichen Prognose ist e ine dem angefochtenen Urteil nachfolgende Änderung der Sach- oder Rechtslage mit folgenden Maßgaben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745] und Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124a Rn. 257) zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.9. 2009 - 5 LA 321/07 -): Zum einen setzt die Berücksichtigung voraus, dass es nach dem materiellen Recht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der gerichtlichen Entscheidung ankommt.

    Im Übrigen bleibt eine Änderung der Sach- oder Rechtslage dagegen unberücksichtigt, weil ein Zulassungsantragsteller nicht mit Blick auf eine nach dem Ablauf der Darlegungsfrist eingetretene Rechtsänderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]) oder neue Rügen erheben kann (…Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124a Rn. 257).

  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Im Falle eines auf mehrere selbständig tragende Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung gestützten Urteils ist die Berufung nämlich schon dann zuzulassen, wenn nur hinsichtlich einer in ihrer Rechtskraftwirkung weiter reichenden Begründung ein Zulassungsgrund besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 20.9. 2007 - 5 LA 105/06 - BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141/02 -, NJW 2003, 2255 f. [2256] zum Revisionszulassungsrecht).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 4.2. 2010 - 5 LA 37/08 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 5 ME 224/07

    Isolierte Übertragung eines konkret-funktionellen Amtes ohne gleichzeitige …

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2009 - 5 LA 160/07

    Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eines Beamten im Hinblick auf die Höhe …

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden …

    Auch dann hatte der Tenor im Zeitpunkt des Urteilserlasses wie auch noch während der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 03.11.1998 - 9 L 5136/97 - DVBl. 1999, 476; Beschl. v. 17.02.2010 - 5 LA 342/08 -, juris, Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 ).

    Das wäre der Fall, wenn sie vom üblichen Spektrum der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abweicht, also größere, d.h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (Nds. OVG, Beschl. v. 17.02.2010 - 5 LA 342/08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; kommunale Anstalt öffentlichen Rechts; Rücknahme; …

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12;… Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des …

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12;… Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
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