Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes Beamtenverhältnis einem Arbeitsvertrag angefügt wurde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 09.02.2006 - 3 A 85/04
- OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
- BVerwG, 26.06.2007 - 2 B 52.07
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 454 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Diesen Antrag wiederholte er mit Schreiben vom 23. September 2003 und wies auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 (2 C 23.02) hin.Die der Einbehaltung zugrundeliegende Klausel des Arbeitsvertrages sei, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23/02 - in einem gleichgelagerten Fall entschieden hätten, gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und § 59 Abs. 1 VwVfG iVm § 134 BGB nichtig.
Er wiederholt seinen bisherigen Vortrag und verteidigt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 - das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Er verstößt nicht gegen das Verbot, eine hoheitliche Entscheidung ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen ("Koppelungsverbot", Verbot des Verkaufes von Hoheitsakten, vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 20.03.2003 - 2 C 23.02 -, NVwZ-RR 2003, 874 = Nds. VBl. 2003, 236 = Buchholz 316, § 54 VwVfG, Nr. 14; Holthaus, Die gekaufte Verbeamtung, JuS 2005, 531).
Danach wäre die Nebenabrede nichtig (BVerwG, Urt. v. 20.03.2003 - 2 C 23.02 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Nachdem der Kläger mit Wirkung vom 1. August 2002 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden war, beantragte er mit Schreiben vom 8. August 2002 unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 2001 (5 LB 1309/01), ihm die während seiner Angestelltenzeit einbehaltenen Beträge zurückzuerstatten.Die der Einbehaltung zugrundeliegende Klausel des Arbeitsvertrages sei, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23/02 - in einem gleichgelagerten Fall entschieden hätten, gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und § 59 Abs. 1 VwVfG iVm § 134 BGB nichtig.
Auch in Kenntnis der Gründe der Entscheidungen des LAG Niedersachsen (…Urt. v. 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04 -) und des Bundesarbeitsgerichts (…Urt. v. 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 -, NZA 2006, 684) bleibt der erkennende Senat bei seiner bereits früher (vgl. Urt. v. 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 -, Nds. VBl. 2002, 160; Beschl. v. 03.08.2005 - 5 LA 241/04 -) vertretenen Auffassung, dass sich das Verständnis, das die Beklagte von der Nebenabrede hat, mit deren Wortlaut nicht vereinbaren lässt.
Der Senat hält deshalb an seiner früher geäußerten abweichenden Auffassung (Urt. v. 27.11.2001, a.a.O. …und Beschl. v. 03.08.2005, a.a.O.) nicht länger fest.
- BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Indessen darf sich die Vertragsauslegung nicht auf eine an Wortlaut und Aufbau des Textes orientierte Interpretation beschränken, vielmehr sind Sinn und Zweck und die von den Vertragsparteien verfolgten Interessen sowie die Umstände beim Vertragsabschluss mit zu berücksichtigen, und es ist anerkannt, dass nach § 133 BGB eine Vertragsauslegung auch zu einem vom Wortlaut abweichenden Ergebnis gelangen kann (BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99 -, NJW 2001, 144;… BVerwG, Urt. v. 03.03.2005 - 2 C 13.04 -).Nach alledem ergibt eine am Vorgang des Zustandekommens, an Sinn und Zweck sowie den beiderseitigen Interessen orientierte Auslegung einen übereinstimmenden Willen der Vertragspartner, der es rechtfertigt, die streitige Passage der Nebenabrede vom eindeutigen Wortlaut abweichend zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2000, a.a.O.).
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Indessen darf sich die Vertragsauslegung nicht auf eine an Wortlaut und Aufbau des Textes orientierte Interpretation beschränken, vielmehr sind Sinn und Zweck und die von den Vertragsparteien verfolgten Interessen sowie die Umstände beim Vertragsabschluss mit zu berücksichtigen, und es ist anerkannt, dass nach § 133 BGB eine Vertragsauslegung auch zu einem vom Wortlaut abweichenden Ergebnis gelangen kann (…BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99 -, NJW 2001, 144; BVerwG, Urt. v. 03.03.2005 - 2 C 13.04 -). - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Auch in Kenntnis der Gründe der Entscheidungen des LAG Niedersachsen (…Urt. v. 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04 -) und des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 -, NZA 2006, 684) bleibt der erkennende Senat bei seiner bereits früher (…vgl. Urt. v. 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 -, Nds. VBl. 2002, 160; Beschl. v. 03.08.2005 - 5 LA 241/04 -) vertretenen Auffassung, dass sich das Verständnis, das die Beklagte von der Nebenabrede hat, mit deren Wortlaut nicht vereinbaren lässt. - BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
1977, 246, 247; OVG Münster, Urt. v. 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988, 989; VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.1999 - 5 S 2149/97 -, NVwZ 2000, 1304, 1305; BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129, 133 = NVwZ 1998, 1082; Stelkens/Bonk, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl. 2001, RdNr. 34 zu § 54; Ziekow/Siegel, Entwicklung und Perspektiven des Rechts des öffentlich-rechtlichen Vertrages, VerwArch. - LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04
Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Auch in Kenntnis der Gründe der Entscheidungen des LAG Niedersachsen (Urt. v. 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04 -) und des Bundesarbeitsgerichts (…Urt. v. 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 -, NZA 2006, 684) bleibt der erkennende Senat bei seiner bereits früher (…vgl. Urt. v. 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 -, Nds. VBl. 2002, 160; Beschl. v. 03.08.2005 - 5 LA 241/04 -) vertretenen Auffassung, dass sich das Verständnis, das die Beklagte von der Nebenabrede hat, mit deren Wortlaut nicht vereinbaren lässt. - VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 2149/97
Klage einer Gemeinde wegen nichterfüllter Lärmschutzzusagen beim Fernstraßenbau
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
1977, 246, 247; OVG Münster, Urt. v. 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988, 989; VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.1999 - 5 S 2149/97 -, NVwZ 2000, 1304, 1305; BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129, 133 = NVwZ 1998, 1082; Stelkens/Bonk, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl. 2001, RdNr. 34 zu § 54; Ziekow/Siegel, Entwicklung und Perspektiven des Rechts des öffentlich-rechtlichen Vertrages, VerwArch. - BSG, 27.11.1984 - 12 RK 18/82
Anwartschaft auf Ruhegehalt - Hinterbliebenenversorgung - Beamtenrecht - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
Wenn eine Versorgungsanwartschaft gewährleistet wird, wird sie nicht nur zugesichert, das heißt für die Zukunft versprochen, sondern bereits im Zeitpunkt der Gewährleistung verliehen und begründet (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1984 - Az 12 RK 18/82 -, BSGE 57, 247, 248; st. Rspr.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89
Öffentlich- rechtlicher Vertrag; Verstoß gegen ein Gesetz; Gesetzesinkonkruenz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06
1977, 246, 247; OVG Münster, Urt. v. 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988, 989; VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.1999 - 5 S 2149/97 -, NVwZ 2000, 1304, 1305; BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129, 133 = NVwZ 1998, 1082; Stelkens/Bonk, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl. 2001, RdNr. 34 zu § 54; Ziekow/Siegel, Entwicklung und Perspektiven des Rechts des öffentlich-rechtlichen Vertrages, VerwArch.
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11
Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren
Zwar darf sich eine Vertragsauslegung nicht auf eine an Wortlaut und Aufbau des Textes orientierte Interpretation beschränken, vielmehr sind Sinn und Zweck und die von den Vertragsparteien verfolgten Interessen sowie die Umstände beim Vertragsabschluss mit zu berücksichtigen; nach §§ 133, 157 BGB kann eine Vertragsauslegung auch zu einem vom Wortlaut abweichenden Ergebnis gelangen (Nds. OVG, Urteil vom 12.12.2006 - 5 LC 53/06, juris, Leitsatz 2, m.w.N.).Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten eines Vertrages ist diejenige Auslegung zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit führt, es sei denn, diese Auslegung liefe dem objektiven Willen der Parteien ausdrücklich zuwider und hielte sich nicht innerhalb der Auslegungsschranken der §§ 133, 157 BGB (Nds. OVG, Urteil vom 12.12.2006 - 5 LC 53/06, juris, Leitsatz 4, m.w.N.).
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität
Rn. 155 Zwar darf sich eine Vertragsauslegung nicht auf eine an Wortlaut und Aufbau des Textes orientierte Interpretation beschränken, vielmehr sind Sinn und Zweck und die von den Vertragsparteien verfolgten Interessen sowie die Umstände beim Vertragsabschluss mit zu berücksichtigen; nach §§ 133, 157 BGB kann eine Vertragsauslegung auch zu einem vom Wortlaut abweichenden Ergebnis gelangen (Nds. OVG, Urteil vom 12.12.2006 - 5 LC 53/06, juris, Leitsatz 2, m.w.N.).Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten eines Vertrages ist diejenige Auslegung zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit führt, es sei denn, diese Auslegung liefe dem objektiven Willen der Parteien ausdrücklich zuwider und hielte sich nicht innerhalb der Auslegungsschranken der §§ 133, 157 BGB (Nds. OVG, Urteil vom 12.12.2006 - 5 LC 53/06, juris, Leitsatz 4, m.w.N.).
- OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19
Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge …
Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist im Wege der gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt, es sei denn, diese Auslegung liefe dem objektiven Willen der Parteien ausdrücklich zuwider und hielte sich nicht innerhalb der Auslegungsschranken der §§ 133, 157 BGB (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2006, 5 LC 53/06, juris, Rn. 46 m.w.N.;… OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 23.10.2003, 2 B 265/03, juris, Rn. 14;… OVG Schleswig, Urt. v. 30.4.2019, 2 LB 1/19, juris, Rn. 65;… VG Schleswig, Urt. v. 27.11.2015, 4 A 16/14, juris, Rn. 111;… Mann, in: ders./ Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 59 Rn. 77).
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