Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anforderungen an die Annahme eines konstitutiven Merkmales für die Übertragung einer Stelle in einer Stellenausschreibung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 NVwVfG; § 45 VwVfG
Auslegung eines Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten; Vorliegen aktueller dienstlicher Beurteilungen bei einer Auswahlentscheidung zum Zweck der Beförderung eines Beamten; Konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils - Judicialis
NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 114 S. 2; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 45 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten; Vorliegen aktueller dienstlicher Beurteilungen bei einer Auswahlentscheidung zum Zweck der Beförderung eines Beamten; Konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 12.03.2008 - 6 B 119/08
- OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07
Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08
Schon deshalb kann ungeachtet der Frage, ob es zutrifft, dass der Antragsteller ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils nicht erfüllt, mit diesem Gesichtspunkt weder gemäß den §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG noch nach § 114 Satz 2 VwGO die unter dem 29. November 2007 erfolgte Ablehnung seiner Bewerbung nachträglich rechtmäßig begründet werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit). - OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07
Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08
Letzteres kann hier jedoch dahinstehen, weil dem Antragsgegner bereits nicht darin zu folgen ist, dass es sich bei den im Text der Ausschreibung erwähnten "mehrjährige[n] Erfahrungen in der Leitung von integrierten Polizeidienststellen oder polizeilichen Organisationsbereichen" um ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) handelt. - OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03
Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 5 ME 111/08
Als Prüfstein ihrer Auslegung unter Berücksichtigung des objektiven Erklärungsinhaltes und des Willens des Erklärenden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.3. 2004 - 5 ME 390/03 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) kann insoweit die Frage betrachtet werden, ob sich nach dem Empfängerhorizont aus ihrem Text schließen lässt, dass dem umstrittenen Merkmal eine solche Bedeutung beizulegen ist, dass das mit der Ausschreibung eingeleitete Auswahlverfahren zu keiner Besetzung des umstrittenen Dienstpostens hätte führen, sondern abgebrochen werden sollen, wenn sich ein Bewerber nicht findet, der über mehrjährige Erfahrungen in der Leitung von integrierten Polizeidienststellen oder polizeilichen Organisationsbereichen verfügt.
- OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung …
Deshalb kann auch dahinstehen, ob die Antragsgegnerin, die den insoweit maßgeblichen (§§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) Ablehnungsbescheid vom 31. Juli 2007 nicht auf den Inhalt eines konstitutiven Anforderungsprofils, sondern das Fehlen einer positiven Eignungsprognose in der geänderten Beurteilung der Antragstellerin gestützt hatte, überhaupt nachträglich mit Erfolg zur Begründung ihrer Entscheidung anführen oder unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 46 VwVfG geltend machen kann, die Antragstellerin erfülle bereits ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils der Stellen nicht (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).Schon deshalb kann damit die erfolgte Ablehnung der Bewerbungen nicht gemäß § 114 Satz 2 VwGO nachträglich rechtmäßig begründet werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 - und Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
- OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08
Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits; …
Vor dem Hintergrund der Formulierung unter 1. lit. d) des Vorspanns zu der Stellenausschreibung (SVBl. 2007, 163 - Bl. 78 GA) und deren eigener bisheriger Interpretation durch die Antragsgegnerin ist in dem Erfordernis fundierter Kenntnisse der Schulsoftware auch kein obligatorisches Merkmal des Anforderungsprofils (vgl. hierzu: Nds. OVG Beschlüsse v. 24.7. 2008 - 5 ME 70/08 -, v. 27.5. 2008 - 5 ME 111/08 - und v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - alle veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu sehen, sondern nur eine "gewünschte fachliche oder persönliche Eignung" im Sinne eines nicht zwingenden Merkmals.
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