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| OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22 |
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§ 21 Abs 1 S 1 VwVfG; Art 33 Abs 2 GG
Anzeigepflicht; Befangenheit; Berufungskommission
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 20.12.2021 - 7 B 339/21
- OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21
Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Um eine Durchsetzung der in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Rechte sicherstellen zu können, erfordert der Bewerbungsverfahrensanspruch eine angemessene Gestaltung des Auswahlverfahrens (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 19.1.2012 - 5 ME 464/11 - Beschluss vom 27.5.2014 - 5 ME 60/14 - Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 21).Rn. 25 Die Frage, ob Mitglieder der Berufungskommission einer Hochschule an der Mitwirkung in diesem Gremium gehindert sind, richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nach den Regelungen der §§ 20, 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie nach den Regeln, welche sich die Antragsgegnerin in ihrer "Handreichung des Präsidiums zum Umgang mit Befangenheiten in Berufungsverfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom 28.8.2019" (im Folgenden: "Präsidiumshandreichung Befangenheiten") selbst auferlegt hat und an welche die Berufungskommission gebunden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 30).
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen bzw. fachlichen Zusammenwirken eine besondere kollegiale Nähe, ein besonderes kollegiales Näheverhältnis entwickelt hat (…OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32;… Ramsauer, a. a. O., Rn. 17).
Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des konkreten Einzelfalls, d. h. es ist danach zu fragen, ob in der Person des betreffenden Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich eines Bewerbers angreifbar machen (Hamb. OVG…, Beschluss vom 9.10.1998 - 1 Bs 214/98 -, juris Rn. 3 …und Beschluss vom 8.6.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32).
Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei dem auszuschließenden Mitglied - wie hier - um die Vorsitzende des Kollegialorgans handelt (so bereits Nds. OVG, - Beschluss vom 28.5.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 54).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen nach den Gesamtumständen aus der Sicht eines vernünftigen Beteiligten des Verfahrens die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 25;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Auflage 2021, § 21 Rn. 13, 16).Auch gelegentliche private Kontakte sind insoweit unschädlich (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26).
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen bzw. fachlichen Zusammenwirken eine besondere kollegiale Nähe, ein besonderes kollegiales Näheverhältnis entwickelt hat (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32;… Ramsauer, a. a. O., Rn. 17).
- BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG kann der unterlegene Bewerber in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen, ob er durch die Auswahlentscheidung in seinem subjektiv-öffentlichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris Rn. 20).Um eine Durchsetzung der in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Rechte sicherstellen zu können, erfordert der Bewerbungsverfahrensanspruch eine angemessene Gestaltung des Auswahlverfahrens (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 19.1.2012 - 5 ME 464/11 - Beschluss vom 27.5.2014 - 5 ME 60/14 - Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15
Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Aus diesem Grund kann die Auswahlentscheidung gerichtlich nur (eingeschränkt) daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 20).Im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG begegnet es keinen Bedenken, wenn eine Hochschule die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorträge - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 21).
- OVG Hamburg, 08.07.2005 - 1 Bs 89/05
Zur Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Professorenstelle an einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
In diesem Sinne gilt für akademische Berufungsverfahren, dass nicht jede Form von wissenschaftlicher Zusammenarbeit oder jede (frühere) berufliche oder akademische Verbundenheit eines Mitglieds der Berufungskommission mit einem Bewerber gleichsam automatisch die Annahme der Befangenheit begründet, weil ein gewisser wissenschaftlicher oder beruflicher Kontakt im wissenschaftlichen und universitären Bereich üblich ist (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 8.7.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16).Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des konkreten Einzelfalls, d. h. es ist danach zu fragen, ob in der Person des betreffenden Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich eines Bewerbers angreifbar machen (Hamb. OVG…, Beschluss vom 9.10.1998 - 1 Bs 214/98 -, juris Rn. 3 und Beschluss vom 8.6.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32).
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Die konkrete Stellenausschreibung und das daran anschließende Auswahlverfahren dienen der verfahrensmäßigen Absicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Bewerber (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris Rn. 7). - BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Denn bei einer kollegial zu treffenden Entscheidung kann eine von der Mitwirkung ausgeschlossene Person schon durch ihre Teilnahme an der Beratung Einfluss auf die anderen Organmitglieder ausüben und diese zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten veranlassen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 26.5.2014 - 19 B 203/14 -, juris Rn. 31 [zur Beachtlichkeit eines Besetzungsfehlers in einer Ordnungskonferenz in Bezug auf das Ergebnis der dortigen Entscheidung]; BVerwG, Urteil vom 28.6.2018 - BVerwG 2 C 14.17 -, juris Rn. 32 [zur Beachtlichkeit der fehlerhaften Teilnahme eines Mitglieds an einer Sitzung eines Hochschulsenats in Bezug auf das dortige Abstimmungsergebnis]). - BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
Rechtsnatur und Zulässigkeit von Bleibezusagen zugunsten eines Hochschullehrers
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Das hierin zum Ausdruck kommende Leistungsprinzip, welches auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1.8.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17), eröffnet dem Einzelnen keinen Anspruch auf Beförderung bzw. auf Übertragung des begehrten Amtes, sondern gibt ihm lediglich Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei nach Maßgabe dieser Kriterien entschieden wird (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 19 B 203/14
Widerspruch gegen eine auf § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SchulG NRW gestützte …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Denn bei einer kollegial zu treffenden Entscheidung kann eine von der Mitwirkung ausgeschlossene Person schon durch ihre Teilnahme an der Beratung Einfluss auf die anderen Organmitglieder ausüben und diese zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten veranlassen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.5.2014 - 19 B 203/14 -, juris Rn. 31 [zur Beachtlichkeit eines Besetzungsfehlers in einer Ordnungskonferenz in Bezug auf das Ergebnis der dortigen Entscheidung]; BVerwG…, Urteil vom 28.6.2018 - BVerwG 2 C 14.17 -, juris Rn. 32 [zur Beachtlichkeit der fehlerhaften Teilnahme eines Mitglieds an einer Sitzung eines Hochschulsenats in Bezug auf das dortige Abstimmungsergebnis]). - OVG Niedersachsen, 02.05.2019 - 5 ME 68/19
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; Berufungsverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Dies gilt vor allem und in erster Linie für die Feststellung und Beurteilung der wissenschaftlichen Eignung und der notwendigen Lehrbefähigung der Bewerber (…OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 6.8.2018 - 2 B 10742/18 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10742/18
Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Hochschullehrers - …
- OVG Hamburg, 09.10.1998 - 1 Bs 214/98
Stellenbesetzungsverfahren; Befangenheit; Kommisionsmitglied; Mitwirkung; …
- OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15
Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen …
- OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24
Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).
Prof. Dr. … W…, eine Fehlerhaftigkeit jenes Fakultätsratsbeschlusses nicht bereits daraus folge, dass der Fakultätsrat trotz der vorherigen Geltendmachung der Befangenheit durch die Antragstellerin nicht im Beschlusswege über die Befangenheit einzelner Personen beschlossen habe; fehlerhaft sei die Entscheidung vielmehr nur dann, wenn ein Mitglied mitgewirkt habe, gegen das die Besorgnis der Befangenheit besteht (…vgl. Ramsauer/Schlatmann in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 25. Aufl. 2024, § 21 Rn. 30; OVG Nds., Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 - Juris, Rn. 30 f.; vgl. auch VG Schwerin…, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 - Juris, Rn. 61).Rn. 249 Dass der Fakultätsrat bereits keine Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf eines der Mitglieder angenommen und geltend gemacht hat, ist, wie dies auch etwa für eine förmliche negative Beschlussfassung gelten würde, gerichtlich voll überprüfbar; insoweit steht dem Gremium kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zu (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2022 - 1 BvR 2263/21 - Juris, Rn. 28; OVG Nds., Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 - Juris, Rn. 31;… vgl. Ramsauer/Schlatmann in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 25. Aufl. 2024, § 21 Rn. 25).
Hierfür ist eine tatsächliche Befangenheit nicht erforderlich; es genügt der "böse Schein" (…vgl. Ramsauer/Schlatmann in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 25. Aufl. 2024, § 21 Rn. 15; OVG Nds., Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 - Juris, Rn. 31).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst eine - unterstellt - persönliche Abneigung nach den Umständen des Einzelfalls eine Besorgnis der Befangenheit nur zu rechtfertigen vermag, sofern sie sich in nachprüfbaren Tatsachen manifestiert hat (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 - Juris, Rn. 32).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 ME 12/25
Untersagung der Beauftragung eines Kandidaten mit einer Professurverwaltung im …
Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Leistungsgrundsatz (mit seinem verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Inhalt) gilt auch für eine mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (…vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 1.8.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 10.6.2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 21).Hierbei haben die beteiligten Hochschulorgane eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10.6.2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 22;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 36; Sächs. OVG…, Beschluss vom 26.4.2024 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 14).
Die Auswahlentscheidung der Hochschule kann gerichtlicherseits nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa, weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10.6.2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 22;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 36; Sächs. OVG…, Beschluss vom 26.4.2024 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 14).
- VG Freiburg, 19.05.2026 - 1 K 1882/26
Bewerbende auf eine Professur haben keinen Anspruch auf eine bestimmte …
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus diesem Zusammenwirken ein besonderes kollegiales Näheverhältnis entwickelt hat oder freundschaftliche Kontakte entstanden sind (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.06.2021 - 5 ME 50/21 - juris Rn. 32 und vom 10.06.2022 - 5 ME 4/22 - juris 32, jeweils m. w. N.).Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des konkreten Einzelfalls, d. h. es ist danach zu fragen, ob in der Person des betreffenden Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich einer Bewerberin oder eines Bewerbers angreifbar machen (…vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 09.10.1998 - 1 Bs 214/98 - juris Rn. 3 …und vom 08.06.2005 - 1 Bs 89/05 - juris Rn. 16;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.06.2021 - 5 ME 50/21 - juris Rn. 32 und vom 10.06.2022 - 5 ME 4/22 - juris 32).
- VGH Hessen, 01.04.2025 - 1 B 2267/24
Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstelle am Oberlandesgericht
Rn. 51 Ferner muss die Rücknahmeerklärung nicht (ausschließlich) auf einen Kontakt des Beigeladenen mit der ihm bekannten Referatsleiterin im Justizministerium Frau Dr D zurückzuführen sein Vielmehr musste sich dem Beigeladenen bei dieser Sachlage aufdrängen, dass die Aufrechterhaltung von Bewerbungen in mehreren Verfahren nicht zielführend ist, da eine Einweisung nur in "eine" Planstelle erfolgen kann Unabhängig davon reichen eine bloße Bekanntschaft, berufliche oder fachliche Zusammenarbeit oder auch ein kollegiales Verhältnis für sich allein nicht aus, um die Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen (Nds OVG, Beschluss vom 10 Juni 2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn 32;… Schuler-Harms, in: Schoch/Schneider, VwVfG, 5 EL Juli 2024, § 21 Rn 19) Überdies ist und bleibt der Justizminister Auswahl- und Ernennungsbehörde, so dass eine etwaige Bekanntschaft mit der Referatsleiterin unerheblich ist Vor diesem Hintergrund war auch keine dienstliche Erklärung der Referatsleiterin einzuholen. - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2025 - 1 M 1/25
Erheblicher Verfahrensfehler bei der Vorbereitung einer Auswahlentscheidung um …
Rn. 16 Ebenso, wie eine von der Mitwirkung ausgeschlossene Person schon durch ihre bloße Teilnahme an einer Beratung bei einer kollegial zu treffenden Entscheidung Einfluss auf die anderen Organmitglieder ausüben und diese zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten veranlassen kann (siehe hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 37 [m. w. N.]), vermag die Vakanz durch die rechtswidrig unterlassene (Nach-)Besetzung zur Mitwirkung befugter Organmitglieder Einfluss auf die verbliebenen Organmitglieder ausüben, indem diese weder auf den Inhalt noch auf den Gang einer Beratung Einfluss nehmen können. - VG Berlin, 09.12.2022 - 26 L 110.22 Jedoch gilt hier mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 GG erst recht, dass die gerichtliche Überprüfung dieser Eignungsaussage beschränkt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 5 ME 4/22 -, Juris Rn. 22; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. April 2021 - 1 M 16/21 -, Juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18 -, Juris Rn. 5).
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