Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom an ein Tochterunternehmen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 4 S. 2, 3 PostPersRG; § 29 Abs. 3 PostPersRG; § 29 Abs. 4 PostPersRG; Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 143b Abs. 3 S. 1 GG; Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom an ein Tochterunternehmen
Ausreichen einer pauschalen Bezugnahme in einer Beschwerdebegründung auf ein erstinstanzliches Vorbringen für die Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen für die Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom an ein ... - Judicialis
BPersVG § 69 Abs. 5; ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 2; ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 3; ; PostPersRG § 29 Abs. 3; ; PostPersRG § 29 Abs. 4
- prot-in.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom an ein Tochterunternehmen: Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; Beamter; Befristung; Widerrufsvorbehalt; Zuweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prot-in.de (Kurzinformation)
Zuweisung kann wohl nur den Anforderungen an die Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes genüge tun, wenn sie eine Bindung des Beamten an die Organisationseinheit, deren Tätigkeiten ihm zugewiesen werden, bewirkt, also dauerhaft ist
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.11.2008 - 6 B 3128/08
- OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Dieser Beschäftigungsanspruch kann gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG erfüllt werden, wenn die strengen Voraussetzungen dieser Regelungen vorliegen (BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 13).Dadurch würde der Beamte in die Behörde eingegliedert und erwürbe den Anspruch auf Übertragung eines amtsangemessenen Dienstpostens, d. h. eines Amtes im konkret-funktionellen Sinne (BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 9).
Der Anspruch richtet sich dann nämlich auf die auf Dauer angelegte Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Telekom AG (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 12).
Das ergibt sich daraus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG als "strenge Voraussetzungen" zu verstehen sind (BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 13) und im Falle der Beschäftigung eines Beamten bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost von vornherein sichergestellt sein muss, dass ihm dort auch tatsächlich ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich übertragen wird.
Die im Zuge der Zuweisung zu prüfende Gleichwertigkeit der dem Beamten übertragenen Tätigkeit, im Sinne einer Gleichwertigkeit der ihm tatsächlich übertragenen Arbeit, also des konkreten Aufgabenbereichs des Beamten, ist aufgrund eines Funktionsvergleichs mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12, i. V. m. Urt. v. 3.3.2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107 ).
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat auch ein Beamter bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost gemäß den Art. 143b Abs. 3 Satz 1 und 33 Abs. 5 GG Anspruch auf eine seinem Statusamt angemessene Beschäftigung durch Übertragung entsprechender Funktionsämter (BVerwG, Urt. v. 22.6.2006 - BVerwG 2 C 26.05 -, NVwZ 2007, 101 ff. ). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04
Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Die im Zuge der Zuweisung zu prüfende Gleichwertigkeit der dem Beamten übertragenen Tätigkeit, im Sinne einer Gleichwertigkeit der ihm tatsächlich übertragenen Arbeit, also des konkreten Aufgabenbereichs des Beamten, ist aufgrund eines Funktionsvergleichs mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12, i. V. m. Urt. v. 3.3.2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107 ).
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Diese Vorschrift ermöglicht es gerade, vorläufige Regelungen bis zur Äußerung der Personalrats bzw. bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu treffen, wenn von diesen Regelungen bzw. Maßnahmen die Aufgabenerfüllung der Dienststelle abhängt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 8.10.1997 - BVerwG 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Damit umfasst der Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im Sinne des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG zweierlei (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.1.2009 - 5 ME 427/08 - so im Ergebnis auch VG Ansbach, Beschl. v. 14.8.2008 - AN 11 S 08.01147 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 22 a. E.). - BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 45.93
Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Zutreffend ist zwar, dass Umstrukturierungsmaßnahmen regelmäßig Teil einer langfristigen Planung sind und daher vorläufige Maßnahmen gemäß § 69 Abs. 5 BPersVG, die im Zusammenhang mit diesen langfristigen Planungen stehen, regelmäßig nicht geboten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996 - BVerwG 6 P 45.93 -, Buchholz 250, § 83 BPersVG Nr. 69 = ZBR 1997, 45 f. = ZfPR 1996, 153 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 21). - VG Ansbach, 14.08.2008 - AN 11 S 08.01147
Eilantrag eines der ... AG zugewiesenen Beamten gegen befristete Zuweisung zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08
Damit umfasst der Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im Sinne des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG zweierlei (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.1.2009 - 5 ME 427/08 - so im Ergebnis auch VG Ansbach, Beschl. v. 14.8.2008 - AN 11 S 08.01147 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 22 a. E.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13
Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle …
Rn. 66 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009- 5 ME 470/08 -, juris, Rn. 7; vgl. zu § 100 Abs. 1 BetrVG in Bezug auf eine vorübergehende Telekom-Zuweisung: Bay. VGH, Beschluss vom 1. März 2013 - 6 CS 12.2540 -, juris; kritisch zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 5 BPersVG bei Betriebstilllegungen BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 6 P 25.10 -, BVerwGE 141, 346 = juris, Rn. 22. - VGH Bayern, 28.01.2010 - 15 B 09.2622
Beamter bei der Deutschen Telekom; befristete Zuweisung zu einer …
Dies setzt voraus, dass der Beamte auf Dauer in eine Organisationseinheit bei einem der in § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG genannten Unternehmen eingegliedert wird und ihm dort eine seinem Statusamt gleichwertige Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG übertragen wird (…BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O.; OVG NRW vom 16.3.2009 Az. 1 B 1650/08 - juris - ; Nds OVG vom 16.2.2009 Az. 5 ME 470/08 - juris -). - VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08
Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung …
Der Anspruch des Beamten im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 2 und 3 PostPersRG beinhaltet nichts anderes, sondern er richtet sich ebenfalls auf eine auf die Dauer angelegte Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG bei einem Tochter- oder Beteiligungsunternehmen der Deutsche Telekom AG (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2009, - 5 ME 470/08 - Beschluss vom 27.01.2009, - 5 ME 427/08 -, ).
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 15 CS 09.1174
Beschwerde; dauerhafte Zuweisung zu einer Tochtergesellschaft der Deutschen …
Auf die Frage, ob auch eine nur vorläufige oder zeitlich befristete Zuweisung diesem Anspruch genügen kann (…insoweit verneinend BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O.; NdsOVG vom 16.2.2009 Az. 5 ME 470/08 -juris-) kommt es nicht an, da die Zuweisung zeitlich unbefristet und ausdrücklich "dauerhaft" verfügt wurde. - VG Göttingen, 15.12.2010 - 3 B 296/10 Zu dieser Vorschrift hat das Nds. OVG im Beschluss vom 16.02.2009 (5 ME 470/08; Rechtsprechungsdatenbank des OVG: ebenso Beschluss vom 28.01.2010 - 5 ME 191/08 -, juris, Rn "6 unter Bezugnahme auf'frühere Entscheidungen ausgeführt:.
- VG Göttingen, 06.04.2009 - 3 B 24/09
Beschäftigung, amtsangemessene; Beschäftigung, unterwertige; …
Die Fragen, ob die streitbefangene Zuweisung des Antragstellers tatsächlich der Natur der Sache nach unaufschiebbar ist, und ob die Dauer der vorläufigen Zuweisung von der Antragsgegnerin rechtsfehlerfrei bemessen wurde (für einen vergleichbaren Fall bejahend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 5 ME 470/08 -, Rechtsprechungsdatenbank des OVG), bedürfen im vorliegenden Fall keiner Klärung. - VG München, 13.07.2010 - M 21 S 10.2276
Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Zuweisung …
Rn. 34 1.2.1 Zwar haben schon verschiedene Verwaltungsgerichte entschieden (VG Kassel vom 16.04.2008 - 7 L 228/08.KS - juris; VG Stuttgart vom 17.08.2009 - 11 K 3524/08 - juris; OVG Lüneburg vom 16.02.2009 - 5 ME 470/08 - juris), dass es grundsätzlich erlaubt ist, bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten endgültigen Zuweisung des Beamten an ein Tochterunternehmen gemäß § 69 Abs. 5 BPersVG vorläufige Maßnahmen zu treffen.
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