Rechtsprechung
| LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22 |
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Elektroschrott: Umwelthilfe siegt gegen Aldi Süd und Lidl
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91
Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer …
Auszug aus LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens versagt werden kann, versteht die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (z. B. BGH NJW 1992, 1043: Atembeschwerden, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen als körperliche Folgen einer Chemiegaswolke sowie leichte psychische Beeinträchtigungen, die der Betroffene als panikartige Angst vor Direkt- oder Spätschäden bezeichnet hatte;… BGH NJW 1993, 2173: 1 cm lange Platzwunde an der Nasenspitze und Schürfwunde in Stirnmitte bei Sturz infolge unwillkürlicher Schreckreaktion auf plötzliche Lärmentwicklung durch Tiefflieger, OLG Köln Beschl. v. 6.5.1998 - 13 W 52/97, BeckRS 2011, 14031 Rn. 7, beck-online). - OLG Frankfurt, 19.08.2021 - 26 U 62/19
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 84a Abs. 1 Satz 1 AMG
Auszug aus LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Insoweit und auch hinsichtlich der weiteren in der zeitlichen Abfolge später geschilderten medizinischen Folgen, wäre ein Sachverständigengutachten erforderlich, ob diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf der Impfung beruhen (vgl zu dem Grad der Wahrscheinlichkeit BeckOGK/Franzki, 1.11.2023, AMG § 84a und OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2021, 23828 Rn. 56). - BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Auszug aus LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens versagt werden kann, versteht die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (z. B. BGH NJW 1992, 1043: Atembeschwerden, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen als körperliche Folgen einer Chemiegaswolke sowie leichte psychische Beeinträchtigungen, die der Betroffene als panikartige Angst vor Direkt- oder Spätschäden bezeichnet hatte; BGH NJW 1993, 2173: 1 cm lange Platzwunde an der Nasenspitze und Schürfwunde in Stirnmitte bei Sturz infolge unwillkürlicher Schreckreaktion auf plötzliche Lärmentwicklung durch Tiefflieger, OLG Köln Beschl. v. 6.5.1998 - 13 W 52/97, BeckRS 2011, 14031 Rn. 7, beck-online). - LG Mainz, 14.11.2023 - 9 O 37/23
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller
Auszug aus LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Es obliegt daher dem Kläger konkret darzulegen, aus welchen Gründen die Europäische Kommission bzw. EMA auf der Grundlage der verfügbaren medizinischen Forschungslage und Studienergebnissen getroffene Bewertung nicht den Kenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen soll (vgl. ebenso LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az.: 9 O 37/23). - OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97
Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei …
Auszug aus LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens versagt werden kann, versteht die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (z. B. BGH NJW 1992, 1043: Atembeschwerden, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen als körperliche Folgen einer Chemiegaswolke sowie leichte psychische Beeinträchtigungen, die der Betroffene als panikartige Angst vor Direkt- oder Spätschäden bezeichnet hatte; BGH NJW 1993, 2173: 1 cm lange Platzwunde an der Nasenspitze und Schürfwunde in Stirnmitte bei Sturz infolge unwillkürlicher Schreckreaktion auf plötzliche Lärmentwicklung durch Tiefflieger, OLG Köln Beschl. v. 6.5.1998 - 13 W 52/97, BeckRS 2011, 14031 Rn. 7, beck-online).
- LG Wuppertal, 28.03.2024 - 16 O 104/23 Insoweit kann auf die nachstehend zitierten Entscheidungen unter Beteiligung der klägerischen Prozessbevollmächtigten, verwiesen werden, die sich umfangreich und ausführlich mit den identischen klägerischen Einwendungen gegen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis auseinandergesetzt haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass diese nicht durchgreifen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az. 9 O 37/23; LG Rottweil vom 06.12.2023, Az. 2 O 235/22; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2023, Az. 16 O 33/23; zuletzt auch LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22 und LG Bamberg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 45 O 183/23).
Rn. 84 Dass der streitgegenständliche Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist, wurde im Übrigen auch von der überwiegenden Anzahl der Gerichte bestätigt, die bislang mit Verfahren gegen die Beklagte wegen etwaiger Impfschäden im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Impfstoff befasst waren (vgl. z.B. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az. 9 O 37/23; LG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2023, Az. 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23; LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; LG Rottweil, Urteil vom 06.12.2023, Az. 2 O 325/22; LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Darmstadt, Urteil vom 23.12.2023, Az. 7 O 94/22; zuletzt auch LG Bamberg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 45 O 183/23; LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22; LG Detmold, Urteil vom 13.02.2024, Az. 2 O 85/23 und LG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2024, Az. 12 O 264/22).
Dieser erweiterten Darlegungslast ist die Klägerin vorliegend jedoch - wie bereits im Zusammenhang mit § 84 Abs. 1 AMG unter Ziff. B.I.1.b) ausgeführt - nicht hinreichend nachgekommen (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Passau, Urteil vom 08.12.2023, Az. 4 O 173/23; LG Koblenz, Urteil vom 18.01.2024, Az. 1 O 258/22; zuletzt auch LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22).
Zudem steht auch ohne die begehrten Auskünfte - wie bereits unter Ziff. B.I.1.c) und d) ausführlich dargelegt - bereits jetzt fest, dass der streitgegenständliche Impfstoff über kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis im Sinne des § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG verfügt und der Schaden auch nicht infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AMG eingetreten ist (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Darmstadt, Urteil vom 23.12.2023, Az. 7 O 94/22; zuletzt auch LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22).
- LG Amberg, 26.02.2025 - 22 O 321/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, …
ausführlich dargelegt - bereits jetzt fest, dass der streitgegenständliche Impfstoff über kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis im Sinne des § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG verfügt und der Schaden auch nicht infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AMG eingetreten ist (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21 ... 12.2023, Az. 1 O 39/23, BeckRS 2023, 38483; LG Darmstadt, Urteil vom 23.12.2023, Az. 7 O 94/22, BeckRS 2023, 38486; LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22, BeckRS 2024, 1199). - LG Oldenburg, 27.05.2024 - 16 O 1415/23
Schmerzensgeld und Auskunft im Zusammenhang mit einer Impfung und vermeintlichen …
Soweit ersichtlich wird in der erstinstanzlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis einhellig angenommen (vgl. z.B. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az. 9 O 37/23; LG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2023, Az. 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23; LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; LG Rottweil, Urteil vom 06.12.2023, Az. 2 O 325/22; LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Darmstadt, Urteil vom 23.12.2023, Az. 7 O 94/22; LG Wuppertal, Urteil vom 23. Januar 2024, Az. 16 O 104/23; LG Bamberg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 45 O 183/23; LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22; LG Detmold, Urteil vom 13.02.2024, Az. 2 O 85/23 und LG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2024, Az. 12 O 264/22).
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Rechtsprechung
| LG Krefeld, 08.05.2024 - 5 O 323/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag - Erwerbskostenersatz mit Grunderwerbsteuer
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
Dieselfahrzeug, unzulässige Abschalteinrichtung, sekundäre Darlegungslast, …
Auszug aus LG Krefeld, 08.05.2024 - 5 O 323/22
Die Klage wurde unter dem Az. 5 O 56/20 geführt.Rn. 59 Durch die Verurteilung der Nachbarn im Rechtsstreit 5 O 56/20 zu Erteilung der Baulast könne das Grundstück bebaut werden und sei daher nicht mangelhaft.
- BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14
Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des …
Auszug aus LG Krefeld, 08.05.2024 - 5 O 323/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes führt aber eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14 -, BGHZ 207, 349-358, Rn. 15). - BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17
Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer …
Auszug aus LG Krefeld, 08.05.2024 - 5 O 323/22
Auf informatorische Anhörung kann im Grundsatz die volle richterliche Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO - auch wenn keine Parteivernehmung erfolgt ist - gestützt werden (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17 -, Rn. 12, juris). - BGH, 22.06.1979 - V ZR 25/77
Fehlende Bebaubarkeit im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als Sachmangel - Wegfall …
Auszug aus LG Krefeld, 08.05.2024 - 5 O 323/22
Rn. 77 Grundsätzlich kann die fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks einen Sachmangel darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1979 - V ZR 25/77 -, Rn. 11, juris).
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