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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21976
LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05 (https://dejure.org/2007,21976)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09.02.2007 - 5 O 3363/05 (https://dejure.org/2007,21976)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 5 O 3363/05 (https://dejure.org/2007,21976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geldentschädigung bei menschenunwürdigen U-Haftbedingungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 253 Abs. 2 BGB; § 839 Abs. 1 BGB; § 839 Abs. 3 BGB; § 119 StPO
    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Land Niedersachsen muss Geldentschädigung zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Menschenunwürdige Haftbedingungen in Untersuchungshaft - Land Niedersachsen muss Geldentschädigung zahlen - Menschenwürde und allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
    Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).

    Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).

    Die Kammer verkennt auch nicht, dass zwischen der Feststellung des Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG und der Zubilligung einer Geldentschädigung kein zwingendes Junktim besteht (BGH, BGHZ 161, 33 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines …

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
    Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).

    Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).

    Soweit gefordert wird, dass objektive Anhaltspunkte vorliegen müssten dahingehend, dass sich der Geschädigte auch tatsächlich in der Menschenwürde verletzt fühlte (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267), liegen derartige Anhaltspunkte hier schon deshalb vor, weil der Kläger fortlaufend schriftliche Beschwerden an die Gefängnisverwaltung und auch an die zuständige Strafkammer gerichtet hat.

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
    Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    Rn. 36 Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urt. Vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
    Rn. 34 Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urteil vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).
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