Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Geldentschädigung bei menschenunwürdigen U-Haftbedingungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 253 Abs. 2 BGB; § 839 Abs. 1 BGB; § 839 Abs. 3 BGB; § 119 StPO
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung
- rechtsportal.de
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Land Niedersachsen muss Geldentschädigung zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Menschenunwürdige Haftbedingungen in Untersuchungshaft - Land Niedersachsen muss Geldentschädigung zahlen - Menschenwürde und allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger Bedingungen in der Untersuchungshaft; Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle während der Untersuchungshaft; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflichtverletzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).
Die Kammer verkennt auch nicht, dass zwischen der Feststellung des Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG und der Zubilligung einer Geldentschädigung kein zwingendes Junktim besteht (BGH, BGHZ 161, 33 ff.).
- OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).
Soweit gefordert wird, dass objektive Anhaltspunkte vorliegen müssten dahingehend, dass sich der Geschädigte auch tatsächlich in der Menschenwürde verletzt fühlte (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267), liegen derartige Anhaltspunkte hier schon deshalb vor, weil der Kläger fortlaufend schriftliche Beschwerden an die Gefängnisverwaltung und auch an die zuständige Strafkammer gerichtet hat.
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92
Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH, BGHZ 161, 33; BGHZ 122, 268; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267). - OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03
Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes; …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267). - OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267). - OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02
Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem …
Auszug aus LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05
Rn. 17 4. Die räumlichen Verhältnisse, unter denen der Kläger untergebracht war, entsprachen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an eine menschenwürdige Inhaftierung gestellt werden (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2699, 2700; BGH, BGHZ 161, 33; OLG Celle, NJW 2003, 2463; NJW-RR 2004, 380; OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267).
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07 Rn. 36 Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urt. Vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07 Rn. 34 Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urteil vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).
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