Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
HmbPersVG § 88 Abs. 1 Nr. 23 und 32, § 99 Abs. 2; ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1, § 96 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung freigestellt ist, sowie beim Übergang einer technischen Einrichtung vom Probe- in den Dauerbetrieb
- rechtsinformationen.bund.de
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung freigestellt ist, sowie beim Übergang einer technischen Einrichtung vom Probe- in den Dauerbetrieb
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§ 88 Abs 1 Nr 23 PersVG HA 2014, § 88 Abs 1 Nr 32 PersVG HA 2014, § 99 Abs 2 PersVG HA 2014, § 93 Abs 1 S 1 ArbGG, § 96 Abs 1 S 2 ArbGG
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung freigestellt ist, sowie beim Übergang einer technischen Einrichtung vom Probe- in den Dauerbetrieb - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Das Mitbestimmungsrecht bei der Bestimmung des Inhalts von Personalfragebogen gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 23 HmbPersVG wird nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigten oder Bewerbern um eine Stelle die Verwendung des Personalfragebogens freigestellt ist.
- rechtsportal.de
Mitbestimmungsrecht bei der Bestimmung des Inhalts von Personalfragebogen
- datenbank.nwb.de
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung freigestellt ist, sowie beim Übergang einer technischen Einrichtung vom Probe- in den Dauerbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Inhaltsbestimmung von Personalfragebogen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.02.2017 - 26 FL 1/15
- OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17
- BVerwG, 13.01.2020 - 5 PB 7.19
- BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Papierfundstellen
- BVerwGE 173, 165
- NVwZ 2022, 79
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92
Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen - …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Dem Personalrat soll insbesondere auch die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenn vielleicht auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 10 f. m.w.N.; vgl. ferner die Begründung zu § 94 Abs. 1 BetrVG in BT-Drs. VI/1786 S. 50; ebenso BAG, Beschluss vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 zu § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt - im Zusammenhang mit diesem Mitbestimmungstatbestand ausgeführt, der Personalrat solle im Einzelnen verhindern können, dass die Beschäftigten Fragen des Arbeitgebers beantworten "müssen", die erkennbar in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11) bzw. dass es Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist, eine "Auskunftspflicht" der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu begrenzen und eine unter Umständen belastende Selbstbeurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden (BVerwG…, Beschluss vom 30. April 2008 - 6 PB 6.08 - juris Rn. 5).
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17
Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, in denen dieses ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dem § 88 Abs. 1 Nr. 23 HmbPersVG nachgebildet ist, bei einer anonymen Mitarbeiterbefragung abgelehnt hat, weil die Teilnahme daran "strikt freiwillig" bzw. "freiwillig" ausgestaltet gewesen sei (…BAG, Beschlüsse vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - PersV 2018, 219 Rn. 31 und vom 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - NZA 2019, 1009 Rn. 36). - BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, in denen dieses ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dem § 88 Abs. 1 Nr. 23 HmbPersVG nachgebildet ist, bei einer anonymen Mitarbeiterbefragung abgelehnt hat, weil die Teilnahme daran "strikt freiwillig" bzw. "freiwillig" ausgestaltet gewesen sei (BAG, Beschlüsse vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - PersV 2018, 219 Rn. 31 …und vom 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - NZA 2019, 1009 Rn. 36).
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Dem Personalrat soll insbesondere auch die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenn vielleicht auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 10 f. m.w.N.; vgl. ferner die Begründung zu § 94 Abs. 1 BetrVG in BT-Drs. VI/1786 S. 50; ebenso BAG, Beschluss vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 zu § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). - BVerwG, 16.09.2019 - 5 P 5.18
Abweichung vom dienstrechtlichen Fachsprachgebrauch; Befristung; …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Ein konkretes Feststellungsbegehren ist nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, so dass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 16 Rn. 11 und vom 16. September 2019 - 5 P 5.18 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 46 Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08
Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Ein konkretes Feststellungsbegehren ist nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, so dass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 16 Rn. 11 …und vom 16. September 2019 - 5 P 5.18 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 46 Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 30.04.2008 - 6 PB 6.08
Mitbestimmungsrecht eines Personalrats zu einer für die tariflichen …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt - im Zusammenhang mit diesem Mitbestimmungstatbestand ausgeführt, der Personalrat solle im Einzelnen verhindern können, dass die Beschäftigten Fragen des Arbeitgebers beantworten "müssen", die erkennbar in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11) bzw. dass es Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist, eine "Auskunftspflicht" der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu begrenzen und eine unter Umständen belastende Selbstbeurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 6 PB 6.08 - juris Rn. 5). - BVerwG, 24.09.1991 - 6 P 6.90
Personalvertretung - Neue Arbeitsmethoden - Mitbestimmungsrecht
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Eine Fortsetzung oder Nachholung eines auf den Probebetrieb bezogenen Mitbestimmungsverfahrens ergäbe keinen Sinn mehr (vgl. dagegen zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses für den Fall, dass - was hier nicht geschehen ist - der konkrete in einen abstrakten Feststellungsantrag umgestellt und geltend gemacht wird, dass sich die Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit jederzeit wieder stellen könne: BVerwG, Beschluss vom 24. September 1991 - 6 P 6.90 - juris Rn. 2, 4, 5, 12). - BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10
Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Es ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die von ihm in Bezug genommene Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 7.10 - juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 1 A 2348/93
Einführung neuer Arbeitszeitmodelle; Elektronisches Zeiterfassungssystem; …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20
Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob die Verwendung des Fragebogens freigestellt ist, zumal die freigestellte Verwendung nichts daran ändert, dass den Beschäftigten die Fragen vorgelegt werden und sie sich jedenfalls insoweit damit befassen müssen, ob sie die Fragen beantworten wollen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 A 2348/93.PVL - PersR 1997, 212 ).
- BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21
Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige …
Für die Einführung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - BVerwGE 173, 165 Rn. 13) einer technischen Einrichtung, die mit ihrer erstmaligen Anwendung einen einheitlichen Mitbestimmungstatbestand bildet (…BAG, Beschlüsse vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 Rn. 36 …und vom 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - BB 2022, 2299 Rn. 26), kommt es mithin auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage an. - OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen; …
Aus diesem Grund besteht das Mitbestimmungsrecht nicht erst dann, wenn der Personalfragebogen unzulässige Fragen enthält (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21).Insbesondere soll dem Personalrat die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenngleich auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).
- VG Hamburg, 17.12.2021 - 25 FL 115/21
Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei formalisierten Krankengesprächen …
Dies ist höchstrichterlich entschieden im Hinblick auf Personalfragebögen nach § 88 Abs. 1 Nr. 23 HmbPersVG (BVerwG, Beschl. v. 29.7.2021, 5 P 2/20, juris Rn. 17 ff.) sowie im Hinblick auf den Kollektivtatbestand der Regelung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG a.F. (…BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005, 6 P 9/04, BVerwGE 124, 34, juris Rn. 34).
- VG Schleswig, 12.06.2025 - 19 A 1/25
Beteiligungsrechte eines Gesamtpersonalrats im Zusammenhang mit der …
Es ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die von ihm in Bezug genommene Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - juris Rn. 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - L 5 P 135/19
Wirksamkeit der Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren; Unerheblichkeit …
Prüfungsmaßstab für dieses Verfahren war nach der Überzeugung und mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. zuletzt Urteil vom 12.12.2019, L 5 P 2/20 R, juris, Rn. 33 m.w.N.) aufgrund Antragstellung aus April 2016 das bis zum 31.12.2016 geltende Recht. - VG Schleswig, 14.11.2024 - 19 A 4/20
Mitbestimmung des Personalrats im Stellenbesetzungsverfahren - Verwendung eines …
Dem Personalrat soll insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte oder Bewerber - wenn vielleicht auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 5 ME 154/21 - juris Rn. 25). - VG Schleswig, 26.06.2025 - 19 A 3/25
Schleswig-Holstein; Mitbestimmung bei Umsetzungen ohne Dienstortwechsel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein konkretes Feststellungsbegehren nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, sodass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - juris Rn. 9). - VG Köln, 28.09.2023 - 33 K 5962/20
Beteiligung Mitbestimmung Hochschule Maßnahme Dienststellenleiter Weisung …
Rn. 45 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 -, juris, Rn. 9, m. w. N. - VG Hamburg, 19.11.2021 - 25 FL 22/18
Reichweite der Unterrichtungspflichten des Personalrats in …
Eine Verletzung nicht nur des Mitbestimmungsrechts aus § 88 Nr. 1 Nr. 23 HmbPersVG wegen Einführung eines Personalfragebogens (…so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.2018, 8 Bf 40/17.PVL , Tenor, Rn. 29 ff.), sondern auch aus § 88 Nr. 1 Nr. 32 HmbPersVG wegen einer zur Überwachung geeigneten technischen Einrichtung ist nunmehr höchstrichterlich festgestellt (BVerwG, Beschl. v. 29.7.2021, 5 P 2/20, juris Tenor, Rn. 7, 11 ff.). - VG Schleswig, 11.03.2025 - 19 A 7/23 Eine Erledigung ist zu verneinen, solange die streitige Maßnahme noch rechtswirksam ist, also nicht jegliche die personalvertretungsrechtliche Stellung des Personalrats berührende Wirkung verloren hat und es rechtlich und tatsächlich möglich ist, sie zu ändern oder für die Zukunft rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 5 P 2.20 - juris Rn. 9 …und vom 16. September 2019 - 5 P 5.18 - juris Rn. 13).
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