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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36973
BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20 (https://dejure.org/2021,36973)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2021 - 5 PB 11.20 (https://dejure.org/2021,36973)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 (https://dejure.org/2021,36973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug auf Jobcenter wegen deren rechtlicher Eigenständigkeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 BPersVG vom 29.08.2016, § 69 Abs 2 S 1 BPersVG vom 29.08.2016, § 80 BPersVG, § 108 Abs 2 BPersVG, § 6d SGB 2
    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug auf Jobcenter wegen deren rechtlicher Eigenständigkeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wertung der Umsetzung einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahme der Dienststellenleitung des Jobcenters; Beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Rn. 11 (1) Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist nach seiner ständigen Rechtsprechung jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10 …und vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - PersV 2021, 29 Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen der Dienststellenleitung die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10 m.w.N.).

    Denn wenn die Weisung einer übergeordneten Dienststelle in einem hierarchisch gegliederten Verwaltungsaufbau die Entscheidungszuständigkeit des Leiters einer nachgeordneten Dienststelle und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht aufhebt, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht, muss dies erst recht gelten, wenn eine Weisung gegenüber einer Dienststelle erfolgt, die wie das Jobcenter nicht in den Geschäftsbereich der mehrstufigen Verwaltung der anweisenden Bundesagentur für Arbeit eingebunden, sondern dieser gegenüber rechtlich eigenständig ist (vgl. zu der in stRspr anerkannten rechtlichen Eigenständigkeit der Jobcenter gegenüber der Bundesagentur für Arbeit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 13 …und vom 16. Juli 2020 - 5 P 8.19 - PersV 2021, 24 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Rn. 2 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 92a Satz 2 und des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die nach § 108 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes - BPersVG - in der Fassung von Artikel 1 des am 15. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) entsprechend anzuwenden sind (vgl. zur grundsätzlichen Anwendung neuen Prozessrechts auf anhängige Verfahren etwa BVerwG…, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 - BVerwGE 140, 290 Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48 ), hat eine Rechtsfrage nur dann, wenn mit ihr eine für die erstrebte Rechtsbeschwerdeentscheidung erhebliche Frage aufgeworfen wird, die im Interesse der Einheit und Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf.
  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Nichtzulassungs- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Rechtsbeschwerde entschiede (…vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 - BVerwGE 163, 232 Rn. 8 und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 - BVerwGE 164, 74 Rn. 11, jeweils m.w.N.;… vgl. zum Rechtsbeschwerdeverfahren: Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, § 93 ArbGG Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle, sind keine Maßnahmen, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 S-HPersVG Nr. 7 Rn. 11 …und vom 6. Mai 2013 - 6 PB 5.13 - Buchholz 251.95 § 2 MBGSH Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Nichtzulassungs- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Rechtsbeschwerde entschiede (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 5 C 7.17 - BVerwGE 163, 232 Rn. 8 …und vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 - BVerwGE 164, 74 Rn. 11, jeweils m.w.N.;… vgl. zum Rechtsbeschwerdeverfahren: Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, § 93 ArbGG Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Anders liegt es nur, wenn die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Einzelfall an sich zieht und sich zu deren Übermittlung der nachgeordneten Dienststelle als Boten bedient (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 10 …und vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Rn. 2 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 92a Satz 2 und des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die nach § 108 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes - BPersVG - in der Fassung von Artikel 1 des am 15. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) entsprechend anzuwenden sind (vgl. zur grundsätzlichen Anwendung neuen Prozessrechts auf anhängige Verfahren etwa BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 - BVerwGE 140, 290 Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48 ), hat eine Rechtsfrage nur dann, wenn mit ihr eine für die erstrebte Rechtsbeschwerdeentscheidung erhebliche Frage aufgeworfen wird, die im Interesse der Einheit und Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf.
  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Letzteres ist keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Anders liegt es nur, wenn die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Einzelfall an sich zieht und sich zu deren Übermittlung der nachgeordneten Dienststelle als Boten bedient (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 10 und vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
    Rn. 14 (4) Das Bundesverwaltungsgerichts hat schließlich der Sache nach auch bereits entschieden, dass diese für Weisungen im hierarchischen Verwaltungsaufbau herausgearbeiteten rechtlichen Maßstäbe auch bei Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Jobcenter anzuwenden sind (BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 Rn. 22 bezüglich des Weisungsrechts der Bundesagentur für Arbeit bei u.a. Bewirtschaftung des Stellenplanes gemäß § 44k Abs. 2 Satz 2 SGB II).
  • BVerwG, 16.09.2020 - 5 PB 22.19

    Begriff der Maßnahme im Personalvertretungsrecht; Auswirkung auf bestehende …

  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19

    Mitbestimmung bei der Beschaffung ballistischer Schutzhelme durch die …

  • BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13

    Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung

  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines …

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige …

    Geht es im Rahmen eines konkreten Feststellungsantrags - wie hier - darum, ob eine bestimmte, von der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beabsichtigte (und ggf. durchgeführte) Maßnahme mitbestimmungspflichtig war, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Willensbildung aufseiten der Dienststellenleitung abgeschlossen war (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 9 …und vom 3. Mai 2022 - 5 P 1.22 - PersV 2022, 465 Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 4 B 4.20

    Ausschreibung und geplante Vergabe betriebsärztlicher Leistungen durch die …

    Das Recht zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen stelle demgegenüber eine Besonderheit des Bundesgleichstellungsgesetzes dar, die systematisch an das Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung sowie auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung anknüpfe und ihre Einflussnahme im Verhältnis zur Mitwirkung zeitlich und sachlich vorverlagere (BVerwG…, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 20; siehe zum Begriff der Maßnahme auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - juris Rn. 11 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - juris Rn. 20).

    Rn. 28 Mit dem aus dem Personalvertretungsrecht entlehnten Begriff der Maßnahme ist zugleich entschieden, dass die Untätigkeit der Dienststellenleitung keine Mitwirkung auslöst (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Denn für den Begriff der Maßnahme ist entscheidend, welche Dienststellenleitung die Handlung vorzunehmen beabsichtigt und durchführt, hingegen - auch in dem durch §§ 44b ff. SGB II geregelten Bereich der gemeinsamen Einrichtungen - nicht die gesetzliche Zuständigkeitsordnung (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das ist auf das Verhältnis zwischen Rechtsträger und gemeinsamer Einrichtung zu übertragen (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - juris Rn. 13 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2023 - 18 LP 2/22

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich der Einführung von Programmen in der …

    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.6.2023 - BVerwG 5 P 3.22 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.7.2021 - BVerwG 5 PB 11.20 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 19.9.2012 - BVerwG 6 P 3.11 -, juris Rn. 23).

    In solchen Fällen besteht kein Raum für eine eigenständige Entscheidung des Leiters der nachgeordneten Dienststelle, an welche ein Beteiligungsrecht der bei ihr gebildeten Personalvertretung anknüpfen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.2021 - BVerwG 5 PB 11.20 -, juris Rn. 13).

    Als dienststelleninternes Organ ist die Personalvertretung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Satz 1 NPersVG in der Regel nur zur Mitbestimmung bei solchen Maßnahmen berufen, die von ihrem Partner, mithin der Leitung der "eigenen" Dienststelle, tatsächlich beabsichtigt oder getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.2021 - BVerwG 5 PB 11.20 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 17.5.2017 - BVerwG 5 P 2.16 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer …

    Eine externe Stellenausschreibung ist - ebenso wie eine dienststelleninterne Stellenausschreibung - eine vorbereitende, der mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheit vorausgehende Handlung (BVerwG…, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20), der in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen grundsätzlich keine unmittelbare Gestaltungswirkung zukommt (vgl. zu diesem Erfordernis auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 11).
  • BVerwG, 28.02.2025 - 5 P 5.23

    Keine Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung von beamtenrechtlichen …

    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 11 …und vom 8. Juni 2023 - 5 P 3.22 - BVerwGE 179, 83 Rn. 10 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20

    Initiativrecht des Personalrats

    Auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeentscheidung entschiede (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - 5 P 1.20 - PersV 2021, 464 Rn. 8 und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer; …

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 = PersR 2009, 332 = ZTR 2009, 339, vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 = NVwZ-RR 2013, 50 = PersR 2013, 34 = PersV 2013, 148 = ZfPR 2013, 98, und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 -, juris.

    Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123, und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 -, a. a. O.

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine …

    Kennzeichnend für eine Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts ist danach die unmittelbare Gestaltungswirkung in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, S. 29 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 18 P 22.2300

    Mitbestimmung - Befehl des Kasernenkommandanten als Maßnahme desselben

    Kennzeichnend für eine Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts ist also die unmittelbare Gestaltungswirkung in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 26.7.2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 11 m.w.N).

    Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt jedoch ein bloßes Unterlassen der Dienststellenleitung die Kriterien einer Maßnahme nicht, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird (vgl. etwa BVerwG, B.v. 26.7.2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an …

    Rn. 13 a) Die Beschwerde entnimmt den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 die Rechtssätze, eine Maßnahme (im personalvertretungsrechtlichen Sinn) setze lediglich voraus, dass im Ergebnis eine Veränderung der bestehenden Zustände vorgenommen werde; eine Untätigkeit, die den Maßnahmebegriff insoweit nicht erfüllen könne, solle nur dann vorliegen, wenn gerade keine Änderung der Zustände erfolge.
  • BVerwG, 05.02.2026 - 5 PB 9.24
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2025 - 33 A 639/24

    Mitbestimmung; Personalrat; Regelung der Ordnung in der Dienststelle; Regelung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 2512/22

    Mitbestimmung; Personalrat; Maßnahme; Verhütung; Dienstunfall; Arbeitsunfall; …

  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten …

  • BVerwG, 14.11.2022 - 5 PB 1.22

    Befugnis des Arbeitgebers zur Entscheidung über die Ausstattung von …

  • VG Meiningen, 06.06.2024 - 6 D 1440/21

    Behebung eines Mangels der Disziplinarklageschrift; Einleitung und Erweiterung …

  • VG Köln, 28.09.2023 - 33 K 5962/20

    Beteiligung Mitbestimmung Hochschule Maßnahme Dienststellenleiter Weisung …

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