Rechtsprechung
| BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Verletzung rechtlichen Gehörs bei Annahme einer unstatthaften Klageänderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 264 ZPO, § 267 ZPO, § 139 ZPO, § 81 Abs 3 S 1 ArbGG, § 87 Abs 2 S 3 ArbGG
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Annahme einer unstatthaften Klageänderung - Wolters Kluwer
Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Übergang vom konkreten Feststellungsantrag zum abstrakten Feststellungsantrag als Antragsänderung
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Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Übergang vom konkreten Feststellungsantrag zum abstrakten Feststellungsantrag als Antragsänderung
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Verletzung rechtlichen Gehörs bei Annahme einer unstatthaften Klageänderung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.11.2020 - 72 K 10.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
- BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Bei der Beurteilung der Frage der Sachdienlichkeit hat das Gericht einen Beurteilungsspielraum, den das Rechtsmittelgericht nur darauf überprüfen darf, ob der Begriff der Sachdienlichkeit verkannt oder sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414 Rn. 9 m. w. N.; BAG…, Urteil vom 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - juris Rn. 83; zu § 91 VwGO auch BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ). - BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04
Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Bei der Beurteilung der Frage der Sachdienlichkeit hat das Gericht einen Beurteilungsspielraum, den das Rechtsmittelgericht nur darauf überprüfen darf, ob der Begriff der Sachdienlichkeit verkannt oder sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten worden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414 Rn. 9 m. w. N.; BAG…, Urteil vom 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - juris Rn. 83; zu § 91 VwGO auch BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ). - BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Rn. 12 Sachdienlichkeit im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist zu bejahen, wenn damit der Streit zwischen den Beteiligten endgültig erledigt und einem weiteren Verfahren vorgebeugt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - BAGE 174, 103 = juris Rn. 25).
- BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89
Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Für den Widerspruch ist ein positives Handeln erforderlich, in dem der Widerspruchswille (zumindest schlüssig) zum Ausdruck kommt (vgl. zu § 267 ZPO: BGH, Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 48/89 - NJW 1990, 2682). - BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06
Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Denn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich ohne Weiteres entnehmen, dass sich der Übergang vom konkreten Feststellungsantrag zum abstrakten Feststellungsantrag grundsätzlich als Antragsänderung darstellt, auf die die Regelungen des § 81 Abs. 3 ArbGG anzuwenden sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - juris Rn. 9 f., vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - juris Rn. 9 …und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 11 ff., Rn. 18 m. w. N., wobei § 81 Abs. 3 ArbGG im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar ist). - BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Bei der Beurteilung der Frage der Sachdienlichkeit hat das Gericht einen Beurteilungsspielraum, den das Rechtsmittelgericht nur darauf überprüfen darf, ob der Begriff der Sachdienlichkeit verkannt oder sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten worden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414 Rn. 9 m. w. N.; BAG, Urteil vom 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - juris Rn. 83; zu § 91 VwGO auch BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ). - BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90
Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Rn. 9 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Verfahrensbeteiligter sich im Sinne von § 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG dann auf einen geänderten Antrag einlässt, wenn er dazu Stellung nimmt, etwa indem er die Ablehnung des Antrags als unbegründet beantragt, ohne der Antragsänderung zu widersprechen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - NZA 1991, 817 ). - BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86
Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Rn. 19 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass dann, wenn eine Klageänderung nicht als sachdienlich anzusehen ist, der ursprünglich gestellte Klageantrag rechtshängig bleibt, sofern er nicht zurückgenommen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 187/86 - NJW 1988, 128). - BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04
Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Ebenso wenig setzt sie sich damit auseinander, dass jedenfalls die Einwilligung in die Klagerücknahme nach § 269 Abs. 1 ZPO auch durch ein schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 24. Januar 2006 - 3 AZR 484/04 - NZA 2007, 278 Rn. 17 m. w. N). - BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Dies zugrunde gelegt schließt, wovon das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, die Unzulässigkeit des geänderten Antrags die Sachdienlichkeit der Antragsänderung regelmäßig aus, weil ohne eine Sachentscheidung der Streit der Verfahrensbeteiligten nicht endgültig erledigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ (R) 1/01 - NJW-RR 2002, 929 ). - BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94
Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung …
- BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08
Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der …
- BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der …
- BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …
- BVerwG, 25.11.2016 - 5 PB 7.16
Anspruch auf ordnungsgemäße Anwendung einer Dienstvereinbarung durch den …
- BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60
Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in …
- LAG Hessen, 28.10.1987 - 5 Ta 324/87
Konkludente Antragsrücknahme im Beschlussverfahren
- BVerwG, 10.07.2024 - 5 B 24.23
Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsrechts als Landesrecht nicht revisibel
So geht die Beschwerde etwa nicht auf die Gründe zur Ablehnung der Sachdienlichkeit der Klageerweiterung ein und berücksichtigt nicht, dass das Gericht bei der Beurteilung der Frage der Sachdienlichkeit einen Beurteilungsspielraum hat, den das Rechtsmittelgericht nur darauf überprüfen darf, ob der Begriff der Sachdienlichkeit verkannt oder sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten worden sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 10 und vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 - juris Rn. 12, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22
Erforderlichkeit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung für …
Bei der Beurteilung der Frage der Sachdienlichkeit hat das Gericht einen Beurteilungsspielraum, den das Rechtsmittelgericht nur darauf überprüfen darf, ob der Begriff der Sachdienlichkeit verkannt oder sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten worden sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 - juris Rn. 6 und 12 m. w. N.). - BVerwG, 03.02.2025 - 3 BN 4.24
Antragsänderung im Normenkontrollverfahren; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Rn. 18 c) Ob ein Verfahrensmangel auch deshalb zu bejahen ist, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen hat, dass mangels Aufrechterhaltung die Rechtshängigkeit des ursprünglichen Antrags der Antragstellerin trotz der Unzulässigkeit der Klageänderung entfallen ist (a. A. zu § 81 Abs. 3 ArbGG BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 - juris Rn. 19; zu § 263 ZPO BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 187/86 - NJW 1988, 128 ), kann damit dahinstehen.
- OVG Sachsen, 04.04.2024 - 6 A 621/21
Erklärung zu Protokoll, ; fehlende Protokollierung, ; Hepatitis B, ; Kamerun, ; …
Die Klagerücknahme braucht nicht ausdrücklich zu erfolgen, sondern kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 -, juris Rn. 14;… BAG, Urt. v. 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 -, juris Ls. 3 Buchst. a und Rn. 41;… BGH, Urt. v. 3. April 1996 - VIII ZR 315/94 -, juris;… BSG, Urt. v. 31. Januar 1963 - 9 RV 962/61 -, juris Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22
Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator
Da der Hilfsantrag unzulässig ist, mithin keine der materiellen Streitbeilegung potenziell dienende Sachentscheidung erfolgen würde, hält der Senat die Antragserweiterung nicht für sachdienlich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 -, juris Rn. 12;… Peters/Kujath, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 91 Rn. 59). - BVerwG, 05.02.2026 - 5 PB 9.24 Dies und die Entscheidungserheblichkeit des mangels eines Hinweises vermeintlich nicht vorgetragenen Vorbringens sind von dem betreffenden Beteiligten darzulegen (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2022 - 5 B 3.22 - juris Rn. 11 und vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 - PersV 2023, 267 Rn. 21, jeweils m. w. N.).
- OVG Sachsen, 11.11.2024 - 6 B 62/24
Fahrerlaubnisentziehung nach dem Stufensystem, Bindungswirkung an rechtskräftige …
Rn. 8 Die Rücknahme eines Rechtsbehelfs kann grundsätzlich durch entsprechend eindeutiges, schlüssiges Verhalten des Rechtsbehelfsführers nur dann wirksam erklärt werden, wenn eine bestimmte Rücknahmeform nicht durch das Gesetz vorgeschrieben ist (vgl. zur Klagerücknahme: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 -, juris Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 4. April 2024 - 6 A 621/21.A -, juris Rn. 25 m. w. N.; : zur Formbedürftigkeit der Rücknahme eines Widerspruchs OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8. April 2010 - 4 B 66.09 -, juris Rn. 52 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 8. November 1974 - 260 IV 74 -, BayVBl. 1975, 21; Porsch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 45. EL Januar 2024, VwGO § 69 Rn. 14; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 69 Rn. 8; a. A. OVG NRW, Urt. v. 15. Februar 1995 - 3 A 2081/91 -, juris Rn. 30 ff.; vgl. bejahend auch zur konkludenten Antragsrücknahme: BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 1991 - 5 B 77/90 -, juris Rn. 13 und zum stillschweigenden Rügeverzicht: BGH, Versäumnisurt. - VG München, 08.07.2024 - M 8 K 22.4885
Vorbescheid, Nachbar, Konkludente Teilrücknahme der Klage, Rechtswidrige …
Rn. 32 Eine Klagerücknahme muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden (vgl. BVerwG, B. v. 10.1.2023 - 5 PB 5.22 - juris Rn. 14). - VG München, 23.03.2026 - M 8 K 24.4302
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für zwei Planungsvarianten, …
Rn. 25 Eine Klagerücknahme muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2023 - 5 PB 5.22 - juris Rn. 14). - VG Koblenz, 13.10.2025 - 3 K 303/25
Speicherung personenbezogener Daten in polizeilichen Datenbanken bei Restverdacht
Denn eine Klagerücknahme muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden, insbesondere wenn - wie hier - eines von mehreren selbständigen Klagebegehren fallen gelassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 PB 5.22 -, juris Rn. 14).
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