Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der Personalratswahl
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 91 Abs 2 PersVG BE 2004, § 92a S 1 ArbGG, § 83 Abs 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG
Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der Personalratswahl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde in Personalvertretungssachen - und der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde in Personalvertretungssachen - und der Zulassungsgrund der Divergenz
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.03.2017 - 62 K 11.16 PVL Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 60 PV 5.17
- BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
- BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14
Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes; …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Rn. 11 Die Beschwerde macht insoweit (jedenfalls sinngemäß) geltend, dass in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - der Rechtssatz aufgestellt sei, die Wahlberechtigung zum Personalrat nach § 13 BPersVG setze eine (fort-)bestehende Dienststellenzugehörigkeit voraus, für die es auf die Eingliederung des Beschäftigten in die Dienststelle ankomme, die durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach Weisung des Dienststellenleiters gekennzeichnet sei (Beschwerdebegründung vom 7. August 2018 S. 3 f.)."ob die gestellten Beschäftigten bei der jeweiligen Dienstleistungsgesellschaft, insbesondere der Y GmbH, eingegliedert und zugleich bei der Charité ausgegliedert sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.09.2015 - BVerwG 5 P 12.14 )" (Beschwerdebegründung vom 7. August 2018 S. 17 f.).
- BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Rn. 18 bb) Die Beschwerde legt die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch insoweit nicht dar, als sie einen Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2012 - 7 ABR 24.11 - (BAGE 143, 20 Rn. 30 ff.) annimmt, das den von der Charité an die Y GmbH gestellten Beschäftigten ein Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen in der Y GmbH zugesprochen hatte. - BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 9.18
Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Dies bedeutet, dass nach Maßgabe von § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG - neben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Gemeinsamen Senats - nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte divergenzfähig sind (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 6 PB 42.13 - juris Rn. 11, vom 20. September 2018 - 5 PB 9.18 - juris Rn. 14 …und vom 30. April 2019 - 5 PB 4.19 - Rn. 2). - BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18
Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 PB 1.18 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
Heilung eines unwirksamen Beschlusses über den Antrag auf Ausschließung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3). - BVerwG, 11.03.2014 - 6 PB 42.13
Vorlage einer Liste über geeignete behinderte Bewerber bzgl. Bewerbungsgesprächs …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Dies bedeutet, dass nach Maßgabe von § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG - neben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Gemeinsamen Senats - nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte divergenzfähig sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 6 PB 42.13 - juris Rn. 11…, vom 20. September 2018 - 5 PB 9.18 - juris Rn. 14 …und vom 30. April 2019 - 5 PB 4.19 - Rn. 2). - BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20
Impfpflicht bei Soldaten
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 …und vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5). - BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19
Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren
Im Fall der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 92a Satz 2 und § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG, dass in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung dieses Anspruchs und deren Entscheidungserheblichkeit dargelegt wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).Rn. 20 Soweit die Beschwerde darüber hinaus auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts nach § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 87 Abs. 2 Satz 1, § 83 Abs. 1 ArbGG geltend macht, so muss ihr in dieser Hinsicht schon deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 3 und § 92a Satz 2, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG die Zulassung der Rechtsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren hierauf nicht gestützt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 08.08.2024 - 5 PB 3.24
Entfernung von Druckerzeugnissen von Gewerkschaften vor einem Personalratsbüro
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m. w. N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 14.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 15.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 28.04.2026 - 5 PB 2.26 Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m. w. N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 10.19
Verweigerung der Zustimmung zur befristeten (Weiter-)Beschäftigung einer …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 17.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 13.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 11.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
- BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Annahme einer unstatthaften Klageänderung
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 12.19
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 16.19
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 18.19
Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen …
- BVerwG, 28.06.2021 - 5 PB 10.20
Mitbestimmungsrecht bei Übertragung eines spitz nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO …
- BVerwG, 23.06.2021 - 5 PB 6.20
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
- BVerwG, 01.09.2020 - 5 PB 19.19
Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs. …
- OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19
Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse; …
- BVerwG, 16.06.2022 - 5 PB 18.21
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21
Unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuch; Personalvertretungsrecht
- BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten …
- BVerwG, 06.02.2025 - 5 PB 6.24
Begriff der Abordnung im Personalvertretungsrecht; Einsatz von Förderschulkräften …
- BVerwG, 28.11.2024 - 5 PB 2.24
- BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
Beachtlichkeit eines Rügeverzichts bei Wahlfehlern
- BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 28.19
Streit um die Verweigerung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Übertragung …
- BVerwG, 21.06.2023 - 5 PB 8.22
Gewerkschaftseigenschaft als Wahlanfechtungsvoraussetzung
- BVerwG, 31.01.2024 - 5 PB 9.23
Reisekostenerstattung für Personalratsmitglieder
- BVerwG, 11.12.2019 - 5 PB 20.19
Darlegungsanforderungen an einen behaupteten Gehörsverstoß im Zusammenhang mit …
- BVerwG, 30.01.2026 - 5 PB 1.25
- BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer …
- BVerwG, 22.01.2025 - 5 PB 8.24
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095
Ausweisung eines Sexualstraftäters in die Türkei
- BVerwG, 02.06.2022 - 5 PB 10.21
Ordnungsgemäße Besetzung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz …
- BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20
Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit …
- VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284
Teilnahme per Videokonferenz
- BVerwG, 02.12.2019 - 5 PB 8.19
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
- BVerwG, 27.03.2024 - 5 PB 11.23
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; …
- BVerwG, 17.06.2022 - 5 PB 15.21
Darlegungsanforderungen an eine Beschwerdebegründung i.R.e. …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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RVG § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 1-2
Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde i.R.e. Personalvertretungssache
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.03.2017 - 62 K 11.16 PVL Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 60 PV 5.17
- BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
- BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 03.04.2007 - 6 PB 18.06
Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Nach § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 RVG ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nichtvermögensrechtlichen Gegenständen ist der Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG mit 5 000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher anzunehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 und vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).Dies entspricht im Übrigen wertmäßig dem Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 und vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).
Rn. 2 Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der Billigkeit entspricht, sich bei nicht vermögensrechtlichen Gegenständen, in denen mangels ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte eine Schätzung nicht in Betracht kommt, grundsätzlich bei der Bestimmung des Gegenstandswertes wertmäßig an dem Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zu orientieren und aus Gründen der Rechtseinheit die Empfehlungen des geltenden Streitwertkatalogs zu übernehmen (BVerwG, Beschluss vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).
Rechtfertigung für die Orientierung am Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG ist nicht die Anwendbarkeit der Verwaltungsgerichtsordnung, sondern der Umstand, dass der Rechtsweg gemäß § 83 Abs. 1 und § 106 BPersVG zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).
- BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06
Abstimmung in Gruppenangelegenheiten; Fachgruppenprinzip; Mitwirkung des …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Nach § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 RVG ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nichtvermögensrechtlichen Gegenständen ist der Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG mit 5 000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher anzunehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 …und vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).Dies entspricht im Übrigen wertmäßig dem Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 …und vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).
Rechtfertigung für die Orientierung am Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG ist nicht die Anwendbarkeit der Verwaltungsgerichtsordnung, sondern der Umstand, dass der Rechtsweg gemäß § 83 Abs. 1 und § 106 BPersVG zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26 vom 3. April 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 1).
- BVerwG, 29.09.2005 - 6 P 9.05
Personalvertretung; Beschlussverfahren; Gegenstandswert; Wert; Auffangwert.
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4, vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 und vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Eine Orientierung an der Festsetzung des Gegenstandswerts in einem vergleichbaren betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren ist schon deshalb nicht geboten, weil das Personalvertretungsrecht anders als das Betriebsverfassungsrecht nicht zum privaten Arbeitsrecht gehört, sondern Teil des öffentlichen Dienstrechts ist, das von anderen Grundsätzen bestimmt wird (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 - BVerfGE 7, 120 und vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 33). - BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 11.11
Mitbestimmung des Personalrats bei Aufstellung eines Sozialplans; …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Rn. 4 Das gilt zunächst im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2012 - 6 P 11.11 -, in dem der Wert der anwaltlichen Tätigkeit auf 500 000 EUR festgesetzt worden war (…juris Rn. 39; nicht abgedruckt in BVerwGE 145, 135 und Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 119 S. 35). - BVerwG, 03.03.2003 - 6 P 14.02
Anordnung schriftlicher Stimmabgabe; Recht zur persönlichen Stimmabgabe; …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4, vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 und vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4, vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 und vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1, jeweils m.w.N.). - BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Rn. 6 Eine andere Bewertung ist nicht im Hinblick darauf angezeigt, dass das Bundesarbeitsgericht im Fall der Anfechtung einer Betriebsratswahl bei der Festsetzung des Gegenstandswerts vom 2-fachen oder 3-fachen des Ausgangsstreitwertes ausgeht, der außerdem mit wachsender Betriebsratsgröße an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren ist (BAG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 7 ABR 42/99 - juris), was auch dem Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit entspricht (…vgl. Schleusener, in: Ahrendt/Bader, u.a., Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Stand Juni 2020, § 12 Rn. 449). - BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 18.90
Krankenpflegepersonal - Arbeitszeitneuregelungen - Ausschluß der Mitbestimmung
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Eine Orientierung an der Festsetzung des Gegenstandswerts in einem vergleichbaren betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren ist schon deshalb nicht geboten, weil das Personalvertretungsrecht anders als das Betriebsverfassungsrecht nicht zum privaten Arbeitsrecht gehört, sondern Teil des öffentlichen Dienstrechts ist, das von anderen Grundsätzen bestimmt wird (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 - BVerfGE 7, 120 und vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 33). - BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84
Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18
Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4, vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 und vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
Personalvertretung
- VGH Bayern, 07.04.2026 - 18 P 25.948
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, Festsetzung des …
In personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist in Wahlanfechtungsverfahren als Gegenstandswert der Auffangwert von 5.000 Euro festzusetzen; der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht entsprechend anzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.10.2020 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 18 P 16.1700 - BayVBl 2018, 177 Rn. 19).Der Verwaltungsgerichtshof setzt in ständiger Rechtsprechung in personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahren - bei diesen handelt es sich um nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten - den Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG auf 5.000 Euro fest (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 17 P 16.2124 - juris Rn. 19; B.v. 20.2.2019 - 18 P 17.2228 - n.v.; vgl. auch BVerwG, B.v. 7.10.2020 - 5 PB 7.18 - juris).
Insbesondere scheidet eine entsprechende Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit, auf dessen Nr. 11. 2.3 die antragstellende Rechtsanwaltskanzlei Bezug nimmt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs aus, weil das Personalvertretungsrecht anders als das Betriebsverfassungsrecht nicht zum privaten Arbeitsrecht gehört, sondern Teil des öffentlichen Dienstrechts ist, das von anderen Grundsätzen bestimmt wird (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.2020 a.a.O. Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 18 P 16.1700 - BayVBl 2018, 177 Rn. 19).
- BVerwG, 28.03.2025 - 5 PB 1.24 Rn. 4 Die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit der Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung schließt es in der Regel aus, die einzelnen personalvertretungsrechtlichen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1 Rn. 2 m. w. N. und vom 7. Oktober 2020 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 5).
Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen zu beantworten waren und im Rechtsbeschwerdeverfahren bei dessen Durchführung zu beantworten gewesen wären, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3A § 83 BPersVG Nr. 26 S. 9 und vom 7. Oktober 2020 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 5 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21
Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren
Rn. 3 Ein Gegenstandswert von 5.000 EUR entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Personalvertretungsrecht auch bei der Anfechtung von Personalratswahlen (vgl. etwa Beschluss vom 29.08.2016 - PL 15 S 152/15 -, n.v.), der Empfehlung in Nr. 31 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 07.10.2020 - 5 PB 7.18 -, Juris) und soweit ersichtlich zumindest der meisten Oberverwaltungsgerichte (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 04.06.2013 - 17 P 13.364 - und Sächs. OVG, Beschluss vom 07.03.2017 - 9 E 5/17.PL - jeweils Juris).Auch eine Staffelung nach der Größe des Personalrats entsprechend II. Nr. 2.3 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 09.02.2018 zur Anfechtung von Betriebsratswahlen wird vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt (vgl. Beschluss vom 07.10.2020 - 5 PB 7.18 -, Juris Rn. 6), das bei der Wertfestsetzung ausdrücklich nicht berücksichtigt, dass es bei der Wahlanfechtung um die Existenz des Gremiums geht und mit dessen Größe seine Möglichkeiten der Aufgabenwahrnehmung steigen.
- BVerwG, 28.03.2025 - 5 PA 1.23 Denn die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit der Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung schließt es in der Regel aus, die einzelnen personalvertretungsrechtlichen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1 Rn. 2 m. w. N. und vom 7. Oktober 2020 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 24.07.2023 - 9 E 31/23
Gegenstandswert; Wahlanfechtung; personalvertretungsrechtliches …
Nach § 23 Abs. 3 Satz 2 Hs. 1 RVG ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nichtvermögensrechtlichen Gegenständen ist der Gegenstandswert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 RVG mit 5.000,- EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher anzunehmen (st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2020 - 5 PB 7/18 - juris Rn. 1 m. w. N.). - OVG Bremen, 05.04.2024 - 6 S 98/24
Antrag des Prozessvertreters auf Abänderung des Verfahrensstreitwerts
Er beträgt daher in der Regel 5.000 EUR (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.2020 - 5 PB 7/18, juris Rn. 1 f.;… Bay. VGH, Beschl. v. 30.05.2017 - 18 P 17.389, juris Rn. 16;… Sächs. OVG, Beschl. v. 12.08.2016 - 9 E 61/16.PL, juris Rn. 7).
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