Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
- BVerwG, 27.10.2005 - 3 B 36.05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79
Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Demgemäß ist unter Würdigung aller Umstände zu prüfen, warum und zu wessen Vorteil eine bestimmte Vereinbarung für die Durchführung des Vertrags getroffen wird (vgl. BGHZ 77, 359).Das ist in der Regel der Fall bei einer vertraglichen Regelung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrags bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 131, 318 unter Bezugnahme auf BGHZ 77, 359).
Insoweit soll das Vorrecht dem Verpflichteten völlig freie Hand lassen, ob und zu welchen Bedingungen er sich zu einer vertraglichen Regelung bzw. zu seinen eigenen Leistungen entschließt (vgl. BGHZ 77, 359).
Rn. 111 Eine andere Sichtweise könnte allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn die ausgewählte Produkt- und Designlinie der Klägerin nur wegen der drohenden Ausübung des "Vorpachtrechts" durch die Beklagte festgeschrieben worden wäre, ohne dass sie im Rahmen des Vertrags 1999 irgendwie geartete Vorteile für die Beigeladene zu 1 (als Verpflichtete) oder die Klägerin (als Dritte) brächte (vgl. BGHZ 77, 359 und BGHZ 101, 237).
- BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86
Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Auf das Vorpachtrecht sind die Bestimmungen des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts in §§ 504 f BGB a. F. - unter Berücksichtigung der hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze - entsprechend anzuwenden (vgl. BGHZ 102, 237).Rn. 81 Allerdings ist die Ausübung des "Vorpachtrechts" (Vorrechts) unwirksam, wenn der Berechtigte es ablehnt, die mit seiner Erklärung ausgelösten Pflichten zu tragen, oder wenn er zur Erfüllung der Pflichten nicht in der Lage ist (vgl. BGHZ 102, 237).
Rn. 95 5. Dass die umstrittene Stadtmöblierungsklausel im Vertrag 1999 nicht wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 59 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 138 BGB nichtig ist, hat das Verwaltungsgericht im angefochten Urteil bereits zutreffend unter Hinweis darauf dargelegt, dass keine Umstände ersichtlich sind, wonach die Verpflichtung der Klägerin zur Errichtung der Werbemedien im "R... Design" zielgerichtet zum Zwecke der Vereitelung des der Beklagten nach dem Vertrag 1989 zustehenden "Vorpachtrechts" vereinbart worden wäre (vgl. hierzu auch BGHZ 102, 237) oder sonst auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhte.
Diese Grundsätze sind auf das Vorpachtrecht zu übertragen (vgl. BGHZ 102, 237).
- RG, 17.06.1929 - VIII 170/29
Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Gerade bei der - vergleichsweise heranzuziehenden - "Pacht" muss der Gegenwert nicht begriffsnotwendig in Geld bestehen, sondern kann durch Leistungen jeder Art, auch durch nicht vertretbare, erbracht werden (vgl. RGZ 125, 123 und Soergel/Siebert, BGB, RdNr. 3 zu § 507).Mag dies beim (Vor-)Kauf für die Kaufpreiszahlung noch zutreffen, so ist schon für die (Vor-)Pacht anerkannt, dass "der Gegenwert durch jede Art von Leistung erbracht werden" kann (vgl. RGZ 125, 123) und damit auch durch eine nicht vertretbare Leistung (…vgl. Soergel/Siebert, BGB, 11. Aufl., RdNr. 3 zu § 507).
Dabei ist auch in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass beim Vertrag 1999 als einem Werbenutzungsvertrag (Sondernutzungsvertrag), der naturgemäß näher an der Pacht als am Kauf ausgerichtet ist, der Gegenwert für die Vergabe des Außenwerberechts (Nutzungsüberlassung und Fruchterwerb) durch Leistungen jeder Art (vgl. RGZ 125, 123), also auch durch nicht vertretbare Leistungen erbracht werden kann.
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92
Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen: …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Der Vertrag 1989 ist kein (privatrechtlicher) Pachtvertrag, sondern ein öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag i. S. des § 56 LVwVfG, in dem die dem Grunde nach erfolgte Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen mit wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner, nämlich der Beigeladenen zu 1 als Gemeinde und der Beklagten als Werbeunternehmen, verbunden ist; soweit in ihm die generalisierbaren Teile der Sondernutzungserlaubnisse (wie Geltungsdauer, Sondernutzungsgebühr und Widerruf) bereits verbindlich rahmenvertraglich geregelt werden und durch die Ausschließlichkeitsklausel der Beklagten als Werbeunternehmen die Zusage erteilt wird, konkurrierende Sondernutzungserlaubnisse an einen Dritten nicht zu erteilen, handelt es sich gegenständlich (auch) um einen Sondernutzungsvertrag (vgl. Senatsurt. v. 17.04.1989 - 5 S 1990/87 - NVwZ-RR 1990, 225 u. v. 11.03.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17).Der Vertrag 1999 enthält im Sinne einer rahmenvertraglichen Regelung bereits die generalisierbaren Teile der für die beabsichtigte Außenwerbung erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse, soweit die Werbung im öffentlichen Straßenraum stattfindet (vgl. Senatsurt. v. 11.03.1993 - 5 S 1127/92 - a.a.O. u. Urt. v. 14.08.1992 - 10 S 816/91 - NVwZ 1993, 903).
Hinsichtlich des Inhalts eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gilt der Vorrang des Gesetzes, nicht hingegen das Erfordernis, dass jede getroffene Vereinbarung durch eine über § 54 LVwVfG hinausgehende spezielle gesetzliche Ermächtigung gedeckt ist (vgl. Senatsurt. v. 11.03.1993 - 5 S 1127/92 - a.a.O.).
- VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. November 2002 - 6 K 2049/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet: Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 tragen die Beklagte 2/3, der Beigeladene zu 2 1/12 und die Beigeladene zu 3 1/4.Rn. 62 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. November 2002 - 6 K 2049/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96
Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Auch der 8. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat in seinem Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - (NVwZ 1998, 652) ein pauschales Entgelt bei der Verpflichtung des Werbeunternehmens, zwölf öffentliche Toilettenanlagen "kostenlos" (?) zur Verfügung zu stellen, nicht beanstandet. - BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Das ist in der Regel der Fall bei einer vertraglichen Regelung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrags bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 131, 318 unter Bezugnahme auf BGHZ 77, 359). - BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88
Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.1989 - 4 C 44.88 - BVerwGE 84, 183: In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einem (gemischten) Grundstückskauf- und Ablösevertrag vom Käufer für den Erwerb eines erschließungsbeitragspflichtigen Grundstücks an die Gemeinde ein bestimmter Quadratmeterpreis gezahlt, wobei im Vertrag bestimmt war, dass mit der Entrichtung des Kaufpreises auch die für das Grundstück künftig entstehenden Erschließungsbeiträge abgegolten sein sollten; der Ablöseanteil war nicht gesondert - im Vertrag oder außerhalb - ausgewiesen und vom Kläger als zu hoch beanstandet worden. - BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
Vorbeugender Immissionsschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Rn. 88 Selbst wenn die umstrittene Möblierungsverpflichtung außerhalb des durch § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG eröffneten Ermessensrahmens liegen sollte und deshalb im Wege einer Auflage nicht einseitig hoheitlich zu einer Sondernutzungserlaubnis verfügt werden könnte, bestehen also keine Bedenken, dass sich die Klägerin als Werbeunternehmen im Vertrag 1999 für die darin rahmenrechtlich gewährte Sondernutzungsmöglichkeit zur Außenwerbung, auf die sie keinen gesetzlichen Anspruch hat, der Möblierungsverpflichtung freiwillig unterworfen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236 = NVwZ 1990, 665). - BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Erforderlich ist insoweit ein qualifizierter Rechtsverstoß (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1991 - 8 C 61.80 - BVerwGE 89, 7). - OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03
Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe
- BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 61.80
Wehrpflichtiger - Zurückstellungsantrag - Drei-Monatsfrist - Zurückstellungsgrund …
- OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00
Rechtsnatur eines Stadtmöblierungsvertrages
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96
Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95
Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus …
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91
Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und …
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87
Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen …
- BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85
Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren - …
- BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96
Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen
Schließlich hat der Senat Werbenutzungsverträge (mit Stadtmöblierungsklausel) für das gesamte Gemeindegebiet unter Hinweis auf das Selbstgestaltungsrecht einer Gemeinde, das nicht nur negativ die Abwehr von Verunstaltungen, sondern auch positiv gestalterische Erwägungen zulasse, und unter Hinweis auf das gemeindliche Interesse an stetigen und beträchtlichen Einnahmen insoweit für zulässig gehalten (Senatsurt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03 - und hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2005 - 3 B 36.05 -). - VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde
Die Ausübung eines Vorpachtrechts ist unwirksam, wenn der Vorpachtberechtigte nicht willens oder tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag des Vorpachtverpflichteten mit dem Dritten zu erfüllen (wie BGHZ 102, 237; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03).Rn. 78 Der Verwaltungsrechtsweg ist für Streitigkeiten der vorliegenden Art, in denen es um die Klärung von Rechtspositionen aus öffentlichrechtlichen Werbenutzungsverträgen geht, eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17; vom 01.10.2004 - 5 S 1012/03 -, juris).
- VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11
Windkraftanlage
Nach diesem Recht darf die Gemeinde das Gepräge und die Struktur ihres Ortes selbst bestimmen (…vgl. Bayer. VGH, B. v. 29.11.2004 - 22 AS 04.40066 -, juris, Rdnr. 7; VGH Bad.-Württ., U. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03 -, juris, Rdnr. 86; U. v. 06.07.2004 - 5 S 1706/03 -, NuR 2006, 298, 299 l.Sp.).
- VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
Stadt Mainz - Stopp für neue "Stadtmöblierung"
Gerade unter diesem Gesichtspunkt handelt es sich dann (auch) um einen (öffentlich-rechtlichen) Sondernutzungsvertrag (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1. Oktober 2004, Az.: 5 S 1012/03 - juris). - OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einem Plakatierer
Auch die Entscheidung des VGH Mannheim vom 01.10.2004 (5 S 1012/03) betrifft ausweislich Rn. 77 (zitiert nach juris) eine Vereinbarung, in der die generalisierbaren Teile der Sondernutzungserlaubnisse bereits verbindlich rahmenvertraglich geregelt waren. - VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 23/14
Verwaltungsvertragsrecht: Werbeträgererrichtung gegen Beteiligung an Einnahmen …
Die Verleihung von "Recht und Genehmigung" zur Errichtung von Werbeträgern auf öffentlichem Straßenland und deren Nutzung zu "werblichen Zwecken" gegen eine Beteiligung an den daraus erzielbaren Einnahmen stellt sich vielmehr als "Werbenutzungsvertrag" dar, nämlich als ein öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag iSv. § 56 VwVfG iVm. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA , in dem die dem Grunde nach erfolgte Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen iSv. § 18 StrG mit wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner verbunden sind (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 5 S 1012/03 -, zit. nach juris Rdn. 77). - VG Münster, 13.08.2008 - 1 K 596/07
Aufstellen eines Hinweisschildes als Realakt; Anspruch auf Gewährung einer …
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 31/85 -, BVerwGE 77, 134; BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 11 VR 8/96 -, juris; VGH BW, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 5 S 1012/03 -, juris; siehe auch VG Freiburg, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 4 K 1763/06 -, juris.
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