Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 75 Abs 1 S 1 Halbs 1 VwVfG, § 18 Abs 1 S 2 AEG 1994, § 13 Abs 1 S 1 KSG
Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern - doev.de
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Abwägung; Belange des Klimaschutzes
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
H. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern (Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2022)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Das Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 S 1 KSG erfordert, dass im Rahmen der Abwägung nach § 18 Abs. 1 S 2 AEG (juris: AEG 1994) die Auswirkungen der Planungsentscheidung auf den Klimaschutz - bezogen auf die in §§ 1 und 3 KSG konkretisierten nationalen Klimaschutzziele - zu ermitteln und die Ermittlungsergebnisse in die Entscheidungsfindung einzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312).Überall dort, wo materielles Bundesrecht auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe verwendet oder Planungs-, Beurteilungs- oder Ermessensspielräume konstituiert, sind nunmehr der Zweck und die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes als (mit-)entscheidungserhebliche Gesichtspunkte in die Erwägungen einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 62 m. w. N.).
Da das Bundes-Klimaschutzgesetz keine näheren Vorgaben für das Verfahren der Berücksichtigung enthält, gelten die allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 63, 69, 71, 73 m. w. N.).
In der Sache verlangt das Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG von der Planfeststellungsbehörde, mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln, welche CO2-relevanten Auswirkungen das Vorhaben hat und welche Folgen sich daraus für die Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 78, 82 m. w. N.).
Dieser ist daher in den Blick zu nehmen, wenn Klimasenken durch das Vorhaben beeinträchtigt oder zerstört werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 83).
Denn dem Klimaschutzgebot kommt trotz seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung kein Vorrang gegenüber anderen Belangen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 85, 86 m. w. N.).
Mit diesem Vorbringen befindet er sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 - 9 A 7.21 - NVwZ 2022, 1549, juris Rn. 80).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Denn es handelt sich um eine zu klärende Rechtsfrage und nicht um eine Frage planerischen Ermessens (BVerwG…, Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 41.88 - NVwZ 1990, 860, juris Rn. 49; Senatsurteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 167 ).Diese Zweckbestimmung gilt auch für den Bau und die Änderung von Bahnanlagen (vgl. Senatsurteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 170 ).
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. zum Ganzen nur Senatsurteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 248 mit weiteren zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
Ihr ist bei der Trassenprüfung mithin ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung jeweils nach dem erreichten Planungsstand und den bereits im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten (stRspr, vgl. nur Senatsurteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 251 m. w. N.).
- BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378, juris Rn. 39 m. w. N.).Insbesondere sind Zahl und Ausmaß der mit den verschiedenen Varianten verbundenen Eigentumseingriffe zu ermitteln und mit den übrigen Belangen abzuwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378, juris Rn. 39).
Dass er dabei zu Beginn der Variantenprüfung den für die gerichtliche Kontrolle geltenden Maßstab erwähnt hat, ist entgegen der Auffassung der Kläger unschädlich (so auch BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378, juris Rn. 39).
- BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98
Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Folgemaßnahmen sind zu treffen, um die Probleme zu lösen, die durch das Vorhaben für die Funktionsfähigkeit anderer Anlagen entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.7.1999 - 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, juris Rn. 25;… Urteil vom 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 72; jeweils m. w. N.).Das Vorhaben muss hiermit in Einklang gebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.7.1999 - 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, juris Rn. 25).
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90
Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Denn soweit sich der Anlieger auf die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG berufen kann, kann ihm grundsätzlich auch ein verfassungsrechtliches Abwehrrecht gegen die Änderung selbst zustehen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387, juris Rn. 13 zur Teileinziehung einer Straße).Angemessen in diesem Sinne ist nicht schon jede Nutzung der Straße, zu der das Grundeigentum Gelegenheit bietet, sondern ausschließlich das, was aus dem Grundstück und seiner sowohl der Rechtslage als auch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Benutzung als Bedürfnis hervorgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Nur ein Vorbringen, das diesen Anforderungen genügt, muss berücksichtigt und beschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, juris Rn. 16 und 17 m. w. N.).Diese besondere, unabhängige Sachkompetenz verleiht ihrer Stellungnahme einen hohen Stellenwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, juris Rn. 144 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Denn der Anliegergebrauch gewährt keinen Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38 ).Ein Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt folgt aus dem im Lichte des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG auszulegenden Anliegergebrauch hingegen grundsätzlich nicht (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38 , juris Rn. 35 ; siehe auch § 15 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 StrG).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Daher können die Kläger, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen werden soll, eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen (stRspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33, juris Rn. 25 m. w. N.).Auch umfasst das Recht des Enteignungsbetroffenen, sich gegen eine vermeintlich nicht dem Allgemeinwohl dienende Inanspruchnahme seines Eigentums zu wenden, grundsätzlich nicht die Befugnis, sich zum Sachwalter von Rechten zu machen, die nach der Rechtsordnung bestimmten anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33, juris Rn. 27 m. w. N.).
- BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Im Übrigen müssen die gesetzliche Kompetenzordnung und die Zuständigkeit anderer Behörden gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259, juris Rn. 43 m. w. N.). - BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03
Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22
Das gilt auch dann, wenn der für die andere Anlage zuständige Planungsträger mit einer weitreichenden Folgemaßnahme einverstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.2.2005 - 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813, juris Rn. 23 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22
Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des …
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - 5 S 59/93
Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Kompetenz des Vorhabensträgers für …
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
- BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14
Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs
- VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt
- BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …
- BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14
Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang …
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber …
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
Die Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast zum Bau, zur Unterhaltung oder …
- OVG Sachsen, 23.07.2018 - 3 A 769/16
Planfeststellung; Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägungsmangel
- BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg
- BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09
Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 8 S 1738/22
Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen eines Brückenbauvorhabens; …
Überall dort, wo materielles Bundesrecht auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe verwendet oder Planungs-, Beurteilungs- oder Ermessensspielräume konstituiert, sind nunmehr der Zweck und die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes als (mit-)entscheidungserhebliche Gesichtspunkte in die Erwägungen einzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O., juris Rn. 62 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023 - 5 S 1941/22 -, VBlBW 2024, 58 , juris Rn. 66 ).Da das Bundes-Klimaschutzgesetz keine näheren Vorgaben für das Verfahren der Berücksichtigung enthält, gelten die allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O., juris Rn. 63, 69, 71, 73 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023, a.a.O., juris Rn. 67).
In der Sache verlangt das Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG von der Planfeststellungsbehörde, mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln, welche CO2-relevanten Auswirkungen das Vorhaben hat und welche Folgen sich daraus für die Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O., juris Rn. 78, 82 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023, a.a.O., juris Rn. 68).
Dieser ist daher in den Blick zu nehmen, wenn Klimasenken durch das Vorhaben beeinträchtigt oder zerstört werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O., juris Rn. 83; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023, a.a.O., juris Rn. 69).
Denn dem Klimaschutzgebot kommt trotz seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung kein Vorrang gegenüber anderen Belangen zu (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O., juris Rn. 85, 86 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023, a.a.O., juris Rn. 70).
- VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462
Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …
Denn angemessen ist im Einzelfall nicht jede Nutzung der Straße, zu der das Grundeigentum Gelegenheit bietet, sondern - gerade auch in Fußgängerzonen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136 = juris Rn. 12 ff.) - ausschließlich das, was aus dem Grundstück von seiner sowohl der Rechtslage als auch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Nutzung als Bedürfnis hervorgeht (…vgl. Wiget in Zeitler, BayStrWG, Art. 14 Rn. 66; VGH BW, U.v. 4.5.2023 - 5 S 1941/22 - juris Rn. 80). - OVG Hamburg, 30.04.2024 - 1 Es 4/24
Erfolgloser Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …
Dies erscheint aufgrund des CO 2 -freien Antriebs des elektrifizierten Schienenverkehrs plausibel (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 4.5.2023, 5 S 1941/22, juris Rn. 72).
- VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Denn dem Klimaschutzgebot kommt trotz seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung kein Vorrang gegenüber anderen Belangen zu (BVerwG…, Urteil vom 04.05.2022 - 9 A 7.21 - juris Rn. 62 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.04.2024 - 8 S 1738/22 - juris Rn. 128 ff.; Urteil vom 04.05.2023 - 5 S 1941/22 - juris Rn. 66 ff.). - OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24
Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …
Dies erscheint aufgrund des CO2-freien Antriebs des elektrifizierten Schienenverkehrs plausibel (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 4.5.2023, 5 S 1941/22, juris Rn. 72). - VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes im Rahmen des …
Diese Richtlinien bringen indes die anerkannten Regeln für die Anlage von Straßen zum Ausdruck, wobei sie zudem bei der Querschnittsgestaltung den gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes und den Aspekten der Wirtschaftlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Erkenntnisse über den Verkehrsablauf in hohem Maße Rechnung tragen (vgl. für die RASt: BVerwG…, Urteil vom 19.03.2003 - 9 A 33.02 - juris Rn. 37; vgl. für die ERA 2010: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023 - 5 S 1941/22 - juris Rn. 87 ). - VG Hannover, 23.09.2025 - 7 A 5302/23
Gehwegparken; Haltverbot; Zur Aufhebung einer straßenverkehrsbehördlichen …
Die RASt 06 und die EFA 2002 konkretisieren sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus, ohne die Behörden zu binden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Oktober 2024 - 9 A 5/23 -, juris Rn. 71;… OVG Lüneburg, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 7 LB 19/21 -, juris Rn. 63; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4. Mai 2023 - 5 S 1941/22 -, juris Rn. 84). - VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 AS 24.40016
Planfeststellung für Gesamtausbaumaßnahme München West
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (…BayVGH, U.v. 13.12.2019 - 22 A 19.40022 - juris Rn. 35 m.w.N.; VGH BW, U.v. 4.5.2023 -5 S 1941/22 - juris Rn. Rn. 57;… U.v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 248 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2024 - 1 C 10210/23
Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Aus- und Neubau eines Rheindeiches …
Insofern reicht es aus, dass die Kläger Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Behandlung ihrer Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2023 - 5 S 1941/22 -, juris Rn. 38). - OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
Antrag zweier Grundstückseigentümer auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren …
Sie richten sich an den Straßenbaulastträger und geben einen bei der Neuanlage oder Errichtung einer Straße aus planerischer Sicht anzustrebenden Optimalzustand wieder (vgl. VGH München…, Urteil vom 14. Februar 2018 - 9 BV 16.1694 -, juris Rn. 42; OVG Münster…, Urteil vom 21. November 2022 - 11 A 996/21 -, Rn. 48-51; VGH Mannheim, Urteil vom 4. Mai 2023 - 5 S 1941/22 -, juris Rn. 84 jeweils m. w. N.).
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