Rechtsprechung
| LG Kleve, 06.07.2011 - 5 S 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Kein Produktfehler im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHG bei Knochenrückständen in Hackfleisch
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
An Cevapcici Zahn ausgebissen - Gericht: Kleine Knochenstücke sind kein Fehler, sondern ein natürlicher Bestandteil von Hackfleisch
- n-tv.de (Pressemeldung, 20.12.2011)
Knochenstücken im Hackfleisch: Kein Schmerzensgeld
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1473
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss …
Auszug aus LG Kleve, 06.07.2011 - 5 S 47/11
Die nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen beurteilen sich grundsätzlich nach denselben objektiven Maßstäben wie die Verkehrspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB (…vgl. Palandt, BGB, 69. Auflage, § 3 ProdHaftG, Rn. 2; BGH NJW 2009, 1669f).
- LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Produkthaftung bei Zahnbeschädigung durch Biss auf einen in Fruchtmüsli …
Soweit der Kläger ausführt, von einem im Vergleich zu einem Kirschkern größeren Pflaumenkern gehe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus, weil nicht davon ausgegangen werden könne, dass ein Pflaumenkern stets ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen die Speiseröhre und den Darmtrakt des Verbrauchers passiere, stellt dies keinen hinreichend substantiierten Vortrag zu einem im Vergleich zu einem Kirschkern erhöhten Gesundheitsrisiko dar, dem die Kammer durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen hätte (vergleichbar für eine nicht erhöhte Gesundheitsgefahr bei Knochenstücken in Fleischprodukten LG Kleve vom 6.7.2011, Az. 5 S 47/11; AG München vom 12.2.2015, Az. 213 C 26442/14). - LG Lübeck, 30.06.2025 - 24 C 883/24 Soweit der Kläger ausführt, von einem im Vergleich zu einem Kirschkern größeren Pflaumenkern gehe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus, weil nicht davon ausgegangen werden könne, dass ein Pflaumenkern stets ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen die Speiseröhre und den Darmtrakt des Verbrauchers passiere, stellt dies keinen hinreichend substantiierten Vortrag zu einem im Vergleich zu einem Kirschkern erhöhten Gesundheitsrisiko dar, dem die Kammer durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen hätte (vergleichbar für eine nicht erhöhte Gesundheitsgefahr bei Knochenstücken in Fleischprodukten LG Kleve vom 6.7.2011, Az. 5 S 47/11; AG München vom 12.2.2015, Az. 213 C 26442/14).
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Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 05.10.2011 - I-5 S 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RDG § 2 Abs. 1; RDG § 3
Ausübung einer fremden Rechtsangelegenheit mit der Verfolgung der Schadensersatzansprüche der eigenen Mietwagenkunden gegenüber einer Haftpflichtversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung einer fremden Rechtsangelegenheit mit der Verfolgung der Schadensersatzansprüche der eigenen Mietwagenkunden gegenüber einer Haftpflichtversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 23.02.2011 - 12 C 348/09
- LG Arnsberg, 05.10.2011 - I-5 S 47/11
- BGH, 11.09.2012 - VI ZR 297/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11
Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein höherer Unfallersatztarif nur dann ersetzt verlangt werden, wenn der Geschädigte darlegt und gegebenenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnisse und Einflussmöglichkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (vgl. BGH v. 19.04.2005, Az. VI ZR 37/04). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11
Danach war bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten dieser zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, dass Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (vgl. BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2006, 1726). - BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11
Danach war bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten dieser zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, dass Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (vgl. BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2006, 1726). - LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11
Die Abgrenzung, ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die zu Art. 1 § 1 RBerG ergangen ist, weil das Merkmal "fremde Angelegenheit" durch die Einführung des RDG keine Änderung erfahren hat (vgl. LG Mönchengladbach v. 20.01.2009 - 5 S 110/08 -, zitiert in juris). - LG Arnsberg, 16.02.2011 - 5 S 82/10
Nichtigkeit der Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Berechtigten an ein …
Auszug aus LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11
Rn. 26 Auch handelt es sich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung der Kammer nicht um eine erlaubte Nebentätigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 RDG (vgl. Urteil v. 09.06.2010 - 5 S 134/09 - Beschluss v. 20.12.2010 - 5 S 145/10 - Urteil v. 16.02.2011 - 5 S 82/10 -).
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