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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13289
LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23 (https://dejure.org/2023,13289)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2023 - 5 Sa 143/23 (https://dejure.org/2023,13289)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 5 Sa 143/23 (https://dejure.org/2023,13289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 ; ZPO § 234 Abs. 2 ; ZPO § 237
    Verschuldensmaßstab des § 233 ZPO bei Fristversäumnis durch den beauftragten Rechtsanwalt; Fristwahrende Einreichung von Schriftsätzen bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung; Verschuldenszurechnung gem. § 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verschuldensmaßstab des § 233 ZPO bei Fristversäumnis durch den beauftragten Rechtsanwalt; Fristwahrende Einreichung von Schriftsätzen bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung; Verschuldenszurechnung gem. § 85 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BeA-Übermittlung unmöglich: Ersatzeinreichung erforderlich!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristwahrende Übermittlung eines elektronischen Dokuments nach allgemeinen Vorschriften bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
    Für den nach § 233 ZPO maßgeblichen Verschuldensmaßstab ist zwar nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einer ordentlichen Rechtsanwältin oder einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden üblichen Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15).

    Rn. 9 Für den nach § 233 ZPO maßgeblichen Verschuldensmaßstab ist zwar nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einer ordentlichen Rechtsanwältin oder einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden üblichen Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15).

  • BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
    Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter (§ 85 Absatz 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, dass ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, Randnummer 10; BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 31/94 -, Randnummer 11).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZB 31/94

    Schuldhaftes Nichterkennen einer Fristversäumung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
    Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter (§ 85 Absatz 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, dass ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, Randnummer 10; BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 31/94 -, Randnummer 11).
  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 363/23

    Zulässigkeit der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Rn. 85 Zu der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts gehört jedoch die Kenntnis des § 46g ArbGG und der Möglichkeit, Schriftsätze bei vorübergehender Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments fristwahrend nach allgemeinen Vorschriften zu übermitteln (LAG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2023, 5 Sa 143/23).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 14 ME 48/24

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Schließlich musste sich die Inanspruchnahme der Telefaxoption für den Prozessbevollmächtigten des Klägers auch aufdrängen (…vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 2.11.2023 - 10 N 53/23 -, juris Rn. 8; LArbG Berl.-Bbg, Beschl. v. 8.5.2023 - 5 Sa 143/23 -, juris Rn. 9;… BayVGH, Beschl. v. 11.1.2023 - 11 CS 22.2308 -, juris Rn. 6;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2019 - 19 U 98/19 -, BeckRS 2019, 55344 Rn. 7).
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