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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6429
LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08 (https://dejure.org/2008,6429)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.08.2008 - 5 Sa 161/08 (https://dejure.org/2008,6429)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. August 2008 - 5 Sa 161/08 (https://dejure.org/2008,6429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitszeit - Keine Festlegung durchschnittlicher Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsvertragliche Festlegung der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit auf 150 Stunden bei fehlender Festlegung einer monatlichen Mindestarbeitszeit und Mindestvergütung; Rückwirkende Einbeziehung des Arbeitsverhältnisses eines Fluggastkontrolleurs in den ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Danach kann allein aus der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über längere Zeit hinweg unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit zu erheblichen Überstunden herangezogen wird, noch nicht auf eine Vertragsänderung geschlossen werden (s. BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801).

    Es bedarf dafür zusätzlicher Umstände, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Individualvereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend getroffen wird und ob die Parteien eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigen oder sich der Kollision mit den AGB und einer darin enthaltenen Schriftformklausel überhaupt bewusst waren (s. BAG; Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801 Leitsatz 2).

    In der Entscheidung des BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 -NZA 2007, 801 ff. heißt es hierzu wörtlich:.

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    "In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (BAG, Urteil vom 21.11.2001, NZA 2002, 439).".

    Überstunden hat hingegen der Arbeitgeber einzuwenden (s. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439, s. insbesondere Orientierungssatz 6).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Auch wenn ein Interesse des Arbeitgebers an einer flexiblen Arbeitszeitregelung bei nachfrageabhängigen Dienstleistungen anzuerkennen ist (vgl. BAG v. 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG), liegt hier bei Abwägung der beiderseitigen Interessen eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, § 307 Abs. 2 Z.1 BGB.

    Dem entspricht es auch, dass das BAG in seiner Entscheidung vom 07.12.2005 (BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423 ff.) bei rechtsunwirksamer Festlegung der Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit als Arbeitsvertragsinhalt die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit zugrunde gelegt hat und dabei im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf die tatsächliche Vertragsdurchführung abgestellt hat, weil diese über die von den Parteien wirklich gewollte Arbeitszeitdauer Aufschluss gibt.

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).

    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene AGB-Bestimmungen (s. BAG, Urteil vom 02.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 490/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Unter Übernahme der Rechtsauffassung und der Begründung des Urteils des LAG Köln vom 23.8.2007 - 5 Sa 490/07 - ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass die Manteltarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW Anwendung finden.

    Bereits in seinem Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 490/07 - hatte das LAG Köln hierzu festgehalten:.

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Dies hätte zwar nicht zur Konsequenz, dass hierfür Überstundenzuschläge zu zahlen wären (s. BAG, Urteil vom 20.06.1995 - 3 AZR 539/93 - NZA 1996, 597 ff.).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Eine solche Umrechnung kann dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer in einer regelmäßigen 5-Tage-Woche arbeitet und keine anderweitige Regelung außer der gesetzlichen besteht (siehe dazu BAG, Urteil vom 8.5.2001- 9 AZR 240/00, NZA 201, 1254).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit mit dessen Ablauf gemäß § 5 Abs. 5 S. 3 TVG endet, gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach (BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - , AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2008 - 5 Sa 161/08
    Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - AP TVG § 3 Nr. 10; BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

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